Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
350124 UE BF1I - Trainingsprozesse - Abt. D (2024S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 05.02.2024 09:00 bis Mi 21.02.2024 12:00
- Abmeldung bis So 31.03.2024 12:00
Details
max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
ACHTUNG - Am Mittwoch, 15.05.2024 enfällt die Einheit. Diese wird am Mittwoch, 22.05.2024 nachgeholt (19:00 - 21:15 Uhr, HS Dachgeschoss)!
- Mittwoch 06.03. 19:00 - 21:15 ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß
- Mittwoch 13.03. 19:00 - 21:15 ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß
- Mittwoch 20.03. 19:00 - 21:15 ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß
- Mittwoch 10.04. 19:00 - 21:15 ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß
- Mittwoch 17.04. 19:00 - 21:15 ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß
- Mittwoch 24.04. 19:00 - 21:15 ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß
- Mittwoch 22.05. 19:00 - 21:15 ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß
- Mittwoch 29.05. 19:00 - 21:15 ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß
- Mittwoch 05.06. 19:00 - 21:15 ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß
- Mittwoch 19.06. 19:00 - 21:15 ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
- Arbeitsaufgabe 1 20%
- Arbeitsaufgabe 2 20%
- Seminararbeit am Ende der LV 60%Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
- Arbeitsaufgabe 2 20%
- Seminararbeit am Ende der LV 60%Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
- Wesentliche Maßnahmen der Trainingssteuerung in der Trainingseinheit, im Mikrozyklus, im Mesozyklus und
in der unmittelbaren Wettkampfvorbereitung am Beispiel
der ausgewählten Sportart kennen
- Mindestpunkte
in der unmittelbaren Wettkampfvorbereitung am Beispiel
der ausgewählten Sportart kennen
- Mindestpunkte
Prüfungsstoff
- Der Trainingsprozess als Steuerungs- und
Spezialisierungsprozess
Spezialisierungsprozess
Literatur
- Schnabel/Harre/Krug
Trainingslehre - Trainingswissenschaft
Leistung, Training, Wettkampf Aachen 2008- J. Weineck, Optimales Training Erlangen 2019
- Lehrunterlagen TW
- Arbeitsblätter LV Leiter
Trainingslehre - Trainingswissenschaft
Leistung, Training, Wettkampf Aachen 2008- J. Weineck, Optimales Training Erlangen 2019
- Lehrunterlagen TW
- Arbeitsblätter LV Leiter
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
BF1I
Letzte Änderung: Do 16.05.2024 09:46
- Trgs.management - Handlungsvollzug im Trgsprozess
- Erarbeiten der Wirkungskette der Trainingssteuerung -
- Betrachtung der Durchführung, Kontrolle, Steuerung des Trainings am Bsp. ausgew. Sportarten in der TE,
MIZ, MEZ und in der unmittelbaren WK-Vorbereitung-Diskussion von Verfahren der Trainings- und
Leistungsdiagnostik in ausgewählten Sportarten
- Orientierung durch LV-Leiter
- Gruppenarbeit
- Verschriftlichung