Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
350142 VU Unterrichtspraktische Studien 1: Beobachten, Planen, Durchführen und Analysieren - Abt. F (2024S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
PH-NÖ
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 05.02.2024 09:00 bis Mi 21.02.2024 12:00
- Anmeldung von Fr 01.03.2024 09:00 bis Fr 08.03.2024 12:00
- Abmeldung bis So 31.03.2024 12:00
Details
max. 15 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine
DIe Lehrveranstaltung finden am Donnerstag, 09:30-12:00 Uhr.
Die Termine lauten:7.3./ 14.3./ 21.3./ 11.4./ 18.4./ 25.4./ 16.5./ 6.6./ 13.6./ 20.6.Ort:
Sport MS Bad Vöslau, Raulestraße 9
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Prozentuelle Bewertung der Teilleistungen:
30% Schriftliche Planungen
30% Schriftliche Fremd- und Selbstreflexionen
10% Mündliche Beiträge in der Reflexionswerkstatt;
30% Unterrichtliches Tätigsein (Fachkompetenz, Methodenkompetenz, Unterrichtsorganisation, Unterrichtssprache, Körpersprache; Motivation; Feedback an Schüler/innen; Vorbildfunktion einnehmen)
Ziffernbenotung, Notenschlüssel:
90 - 100% Sehr gut
80 - 89 % Gut
70 - 79 % Befriedigend
60 - 69 % Genügend
0-59 % Nicht genügendDie gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
30% Schriftliche Planungen
30% Schriftliche Fremd- und Selbstreflexionen
10% Mündliche Beiträge in der Reflexionswerkstatt;
30% Unterrichtliches Tätigsein (Fachkompetenz, Methodenkompetenz, Unterrichtsorganisation, Unterrichtssprache, Körpersprache; Motivation; Feedback an Schüler/innen; Vorbildfunktion einnehmen)
Ziffernbenotung, Notenschlüssel:
90 - 100% Sehr gut
80 - 89 % Gut
70 - 79 % Befriedigend
60 - 69 % Genügend
0-59 % Nicht genügendDie gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Immanenter Prüfungscharakter; 100 % aktive Teilnahme, die LV Leitung kann Fehlpräsenzen bei entsprechender Begründung der Studierenden bis auf max. 25% gestatten,
Zeitgerechtes Hochladen der schriftlichen Unterrichtsplanungen (Stoffsammlungen) und Reflexionen; Umsetzung aller Planungstätigkeiten in die Unterrichtspraxis; Teilnahme am Dialogprozess innerhalb der Professional Learning Community; Kritiktoleranz; realistische Selbsteinschätzung; Verantwortungsbewusstsein; Fachkompetenz im Sinne der Kenntnis des Lehrstoffes und Eigenkönnens
Zeitgerechtes Hochladen der schriftlichen Unterrichtsplanungen (Stoffsammlungen) und Reflexionen; Umsetzung aller Planungstätigkeiten in die Unterrichtspraxis; Teilnahme am Dialogprozess innerhalb der Professional Learning Community; Kritiktoleranz; realistische Selbsteinschätzung; Verantwortungsbewusstsein; Fachkompetenz im Sinne der Kenntnis des Lehrstoffes und Eigenkönnens
Prüfungsstoff
Eigenständig durchgeführte, schriftliche Unterrichtsvorbereitungen (SUVB); Praktische Umsetzung von SUVB in die UnterrichtspraxisSelbst- und Fremdreflexion durchgeführter und hospitierter Unterrichtssequenzen Aktive Teilnahme am Dialogprozess (kriteriengeleitet)
Literatur
Altrichter,H./Posch,P. (2007). Lehrerinnen und Lehrer erforschen ihren Unterricht. 4.Auflage. Düsseldorf. Klinkhardt.Heymen, N./ Leue, W. (2011): Planung von Sportunterricht. Hohengehren. Schneider. Esslinger-Hinz,I. et al. (2007): Guter Unterricht als Planungsaufgabe. Ein Studien- und Arbeitsbuch zur Grundlegung unterrichtlicher Basiskompetenzen. Bad Heilbrunn. Klinkhardt. Scherler, K. (2008): Sportunterricht auswerten. Hamburg. Czwalina.Güllich,A./ Krüger,M. (2013): Sport. Das Lehrbuch für das Sportstudium. Berlin, Heidelberg. Springer.Söll,W./Kern.U.(2011). SPORTunterricht. sportUNTERRICHTEN. 8. überarb. Auflage. Hofmann. Schorndorf.Aktuelle Rundschreiben, Erlässe, Richtlinien zur Sicherheit im Sportunterricht (http://www.sport.noeschule.at/ http://www.bewegung.ac.at)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 16.05.2024 09:49
Die Studierenden…
…erwerben professionelle Grundkompetenzen für den Unterricht im Fach Bewegung und Sport.
…realisieren erste Lehrerfahrungen im Fach Bewegung und Sport.
…planen, organisieren Unterrichtseinheiten, führen diese durch und evaluieren sie unter Anwendung entsprechender Fachterminologie.
… fördern Lern- und Entwicklungsprozesse vor dem Hintergrund einer reflexiven Praxis.
…sind in der Lage, den Sportunterricht altersgemäß, kompetenz- und sicherheitsorientiert zu gestalten.
… können die Anforderungen des Lehrplanes und des Bildungsstandards erkennbar und begründet in ihre Planungen einbauen.
…entwickeln eigene Handlungsstrategien für ihre Unterrichtstätigkeit, aufgrund des Regelkreises von Beobachtung, Aktion und Reflexion.
…wissen über die Bedeutung der Lehrer und Lehrerinnenpersönlichkeit Bescheid und reflektieren ihre eigene Entwicklung.Die Unterrichtsmethode richtet sich nach dem Konzept der Lesson Studies mit dem Fokus auf der Verbesserung von Unterricht und wirksameres Lernen auf Seiten der Schüler/innen hat. Das Hauptaugenmerk liegt dabei darauf, möglichst optimale Lerngelegenheiten für alle Schüler/innen zu schaffen.
Ein Lesson Study Zyklus besteht dabei aus:
1) Bildung von Lehrer/innenteams
2) Formulierung von Lernzielen
3) Planung von Unterrichtseinheiten
4) Durchführung des Unterrichts
5) Selbst- und Fremdreflexion des Unterrichts