Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

350161 UE BP3I - Gesundheitsorientierte Bewegungsaktivitäten - Prinzipien der Gesundheitsförderung 1 - Abt. A (2024S)

Projektorientierte Bewegungsprogramme

2.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 35 - Sportwissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Donnerstag 07.03. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
  • Donnerstag 14.03. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
  • Donnerstag 21.03. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
  • Donnerstag 11.04. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
  • Donnerstag 18.04. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
  • Donnerstag 25.04. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
  • Donnerstag 02.05. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
  • Donnerstag 16.05. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
  • Donnerstag 23.05. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
  • Donnerstag 06.06. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
  • Donnerstag 13.06. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
  • Donnerstag 20.06. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
  • Donnerstag 27.06. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ziel der Lehrveranstaltung ist es, die/den Studierenden…
- auf Basis der Konzepte der Gesundheitsförderung - Wissen über die gesundheitsorientierte und/oder sportartspezifische Gestaltung von Lern-, Übungs- und Trainingsprozessen in verschiedenen Settings und mit unterschiedlichen Zielgruppen zu vermitteln;
- hinsichtlich allgemeiner gesundheitsorientierter Prinzipien bei Bewegung und Sport zu unterweisen;
- über Maßnahmen zur umfassenden Stärkung von physischen, psychischen und sozialen Gesundheitsressourcen zu unterrichten;
- Kenntnisse über gesundheitsfördernde Haltung beim Bewegen, Spielen und Sporttreiben zu vermitteln;
- über Wirkungen, Nutzen und Gefahren von körperlich-sportlicher Aktivität im Gesundheitssport zu instruieren;
- Kenntnisse über den gezielten und zielgruppenspezifischen Einsatz eines sportwissenschaftlichen Trainings unter Verwendung abwechslungsreicher Trainingsmitteln und unter Berücksichtigung adäquater Belastungsparameter zu vermitteln;
- hinsichtlich der präzisen Anweisung, der zielgruppenspezifischen Vermittlung und der strukturierten Durchführung sport-/motorischer Zielübungen anzuleiten;
- über die Bedeutung emotionaler, motivationaler und sozialer Ressourcen für die Gesundheitsförderung zu unterrichten;
- bezüglich des Erwerbs bzw. der Vertiefung von Eigenkönnen als Basis für die Gestaltung und Vermittlung einer qualitativ hochwertigen Praxisarbeit zu unterstützen und zu fördern;
- zur eigenständigen Gestaltung gesundheitsförderlicher Bewegungs- und Sportprogramme (nach sportmedizinischen, -psychologischen, -soziologischen, -didaktischen, -methodischen und trainingswissenschaftlichen Aspekten) zu befähigen.
Dabei gilt Interdisziplinarität als Voraussetzung für theoretisch fundiertes praktisches Handeln!

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

1. Präsenz (Mindestvoraussetzung)
a. Anwesenheit: Frequenz > 75% Anwesenheit (max. 2,5 Fehleinheiten)
b. Pünktlichkeit: 3mailige Verspätung = 1 Fehlfrequenz

2. Zeitgerechte Abgabe des Konzeptes und der fertigen Arbeit (Mindestvoraussetzung)

3. Mitarbeit (20%)
a. Aktive Mitarbeit, insbesondere bei den Feedbackrunden
b. Mitarbeit und Hilfe beim Auf- und Abbau der Geräte

4. Selbstständige Konzeption und Verschriftung von Arbeitsaufträgen (40%)
a. Eigenständige Planung von Übungssequenzen nach sportwissenschaftlichen und sportdidaktischen Gestaltungskriterien
b. Detaillierte und nachvollziehbare Verschriftung der Übungssequenzen nach vorgegebenen Gestaltungsrichtlinien
c. Zielgerichtete Sichtung und Recherche genannter und selbst ausgewählter Literatur

5. Überprüfung der Demonstrations- und Anleitungsfähigkeit (40%)
a. Vermittlungskompetenz
b. Anleitungs- und Korrekturkompetenz
c. Coaching

Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)

Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

1. Präsenz (Mindestvoraussetzung)
a. Anwesenheit: Frequenz > 75% Anwesenheit (max. 2,5 Fehleinheiten)
b. Pünktlichkeit: 3malige Verspätung = 1 Fehlfrequenz
2. Zeitgerechte Abgabe des Konzeptes und der fertigen Arbeit (Mindestvoraussetzung)

Insgesamt können Sie 100 Punkte erreichen, welche sich wie folgt aufteilen:
3. Mitarbeit (20 Punkte)
a. Aktive Mitarbeit, insbesondere bei den Feedbackrunden
4. Selbstständige Konzeption und Verschriftung von Arbeitsaufträgen (40 Punkte)
a. Eigenständige Planung von Übungssequenzen nach sportwissenschaftlichen und sportdidaktischen Gestaltungskriterien
b. Detaillierte und nachvollziehbare Verschriftung der Übungssequenzen nach vorgegebenen Gestaltungsrichtlinien
c. Zielgerichtete Sichtung und Recherche genannter und selbst ausgewählter Literatur
5. Überprüfung der Demonstrations- und Anleitungsfähigkeit (40 Punkte)
a. Vermittlungskompetenz
b. Anleitungs- und Korrekturkompetenz
c. Coaching

Notenschlüssel:
0-66 Punkte Nicht Genügend
67-76 Punkte Genügend
77-84 Punkte Befriedigend
85-92 Punkte Gut
93-100 Punkte Sehr Gut

Prüfungsstoff

Siehe Moodle!

Literatur

Siehe Moodle!

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

BP3I

Letzte Änderung: Do 16.05.2024 09:46