Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
350161 UE BP3I - Gesundheitsorientierte Bewegungsaktivitäten - Prinzipien der Gesundheitsförderung 1 - Abt. A (2025S)
Projektorientierte Bewegungsprogramme
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- N Donnerstag 06.03. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
- Donnerstag 13.03. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
- Donnerstag 20.03. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
- Donnerstag 27.03. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
- Donnerstag 03.04. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
- Donnerstag 10.04. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
- Donnerstag 08.05. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
- Donnerstag 15.05. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
- Donnerstag 22.05. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
- Donnerstag 05.06. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
- Donnerstag 12.06. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
- Donnerstag 26.06. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
1. Präsenz (Mindestvoraussetzung)
a. Anwesenheit: Frequenz > 75% Anwesenheit (max. 2,5 Fehleinheiten)
b. Pünktlichkeit: 3mailige Verspätung = 1 Fehlfrequenz2. Zeitgerechte Abgabe des Konzeptes und der fertigen Arbeit (Mindestvoraussetzung)3. Mitarbeit (20%)
a. Aktive Mitarbeit, insbesondere bei den Feedbackrunden
b. Mitarbeit und Hilfe beim Auf- und Abbau der Geräte4. Selbstständige Konzeption und Verschriftung von Arbeitsaufträgen (40%)
a. Eigenständige Planung von Übungssequenzen nach sportwissenschaftlichen und sportdidaktischen Gestaltungskriterien
b. Detaillierte und nachvollziehbare Verschriftung der Übungssequenzen nach vorgegebenen Gestaltungsrichtlinien
c. Zielgerichtete Sichtung und Recherche genannter und selbst ausgewählter Literatur5. Überprüfung der Demonstrations- und Anleitungsfähigkeit (40%)
a. Vermittlungskompetenz
b. Anleitungs- und Korrekturkompetenz
c. CoachingDie gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
a. Anwesenheit: Frequenz > 75% Anwesenheit (max. 2,5 Fehleinheiten)
b. Pünktlichkeit: 3mailige Verspätung = 1 Fehlfrequenz2. Zeitgerechte Abgabe des Konzeptes und der fertigen Arbeit (Mindestvoraussetzung)3. Mitarbeit (20%)
a. Aktive Mitarbeit, insbesondere bei den Feedbackrunden
b. Mitarbeit und Hilfe beim Auf- und Abbau der Geräte4. Selbstständige Konzeption und Verschriftung von Arbeitsaufträgen (40%)
a. Eigenständige Planung von Übungssequenzen nach sportwissenschaftlichen und sportdidaktischen Gestaltungskriterien
b. Detaillierte und nachvollziehbare Verschriftung der Übungssequenzen nach vorgegebenen Gestaltungsrichtlinien
c. Zielgerichtete Sichtung und Recherche genannter und selbst ausgewählter Literatur5. Überprüfung der Demonstrations- und Anleitungsfähigkeit (40%)
a. Vermittlungskompetenz
b. Anleitungs- und Korrekturkompetenz
c. CoachingDie gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
1. Präsenz (Mindestvoraussetzung)
a. Anwesenheit: Frequenz > 75% Anwesenheit (max. 2,5 Fehleinheiten)
b. Pünktlichkeit: 3malige Verspätung = 1 Fehlfrequenz
2. Zeitgerechte Abgabe des Konzeptes und der fertigen Arbeit (Mindestvoraussetzung)Insgesamt können Sie 100 Punkte erreichen, welche sich wie folgt aufteilen:
3. Mitarbeit (20 Punkte)
a. Aktive Mitarbeit, insbesondere bei den Feedbackrunden
4. Selbstständige Konzeption und Verschriftung von Arbeitsaufträgen (40 Punkte)
a. Eigenständige Planung von Übungssequenzen nach sportwissenschaftlichen und sportdidaktischen Gestaltungskriterien
b. Detaillierte und nachvollziehbare Verschriftung der Übungssequenzen nach vorgegebenen Gestaltungsrichtlinien
c. Zielgerichtete Sichtung und Recherche genannter und selbst ausgewählter Literatur
5. Überprüfung der Demonstrations- und Anleitungsfähigkeit (40 Punkte)
a. Vermittlungskompetenz
b. Anleitungs- und Korrekturkompetenz
c. CoachingNotenschlüssel:
0-66 Punkte Nicht Genügend
67-76 Punkte Genügend
77-84 Punkte Befriedigend
85-92 Punkte Gut
93-100 Punkte Sehr Gut
a. Anwesenheit: Frequenz > 75% Anwesenheit (max. 2,5 Fehleinheiten)
b. Pünktlichkeit: 3malige Verspätung = 1 Fehlfrequenz
2. Zeitgerechte Abgabe des Konzeptes und der fertigen Arbeit (Mindestvoraussetzung)Insgesamt können Sie 100 Punkte erreichen, welche sich wie folgt aufteilen:
3. Mitarbeit (20 Punkte)
a. Aktive Mitarbeit, insbesondere bei den Feedbackrunden
4. Selbstständige Konzeption und Verschriftung von Arbeitsaufträgen (40 Punkte)
a. Eigenständige Planung von Übungssequenzen nach sportwissenschaftlichen und sportdidaktischen Gestaltungskriterien
b. Detaillierte und nachvollziehbare Verschriftung der Übungssequenzen nach vorgegebenen Gestaltungsrichtlinien
c. Zielgerichtete Sichtung und Recherche genannter und selbst ausgewählter Literatur
5. Überprüfung der Demonstrations- und Anleitungsfähigkeit (40 Punkte)
a. Vermittlungskompetenz
b. Anleitungs- und Korrekturkompetenz
c. CoachingNotenschlüssel:
0-66 Punkte Nicht Genügend
67-76 Punkte Genügend
77-84 Punkte Befriedigend
85-92 Punkte Gut
93-100 Punkte Sehr Gut
Prüfungsstoff
Siehe Moodle!
Literatur
Siehe Moodle!
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
BP3I
Letzte Änderung: Mo 20.01.2025 13:06
- auf Basis der Konzepte der Gesundheitsförderung - Wissen über die gesundheitsorientierte und/oder sportartspezifische Gestaltung von Lern-, Übungs- und Trainingsprozessen in verschiedenen Settings und mit unterschiedlichen Zielgruppen zu vermitteln;
- hinsichtlich allgemeiner gesundheitsorientierter Prinzipien bei Bewegung und Sport zu unterweisen;
- über Maßnahmen zur umfassenden Stärkung von physischen, psychischen und sozialen Gesundheitsressourcen zu unterrichten;
- Kenntnisse über gesundheitsfördernde Haltung beim Bewegen, Spielen und Sporttreiben zu vermitteln;
- über Wirkungen, Nutzen und Gefahren von körperlich-sportlicher Aktivität im Gesundheitssport zu instruieren;
- Kenntnisse über den gezielten und zielgruppenspezifischen Einsatz eines sportwissenschaftlichen Trainings unter Verwendung abwechslungsreicher Trainingsmitteln und unter Berücksichtigung adäquater Belastungsparameter zu vermitteln;
- hinsichtlich der präzisen Anweisung, der zielgruppenspezifischen Vermittlung und der strukturierten Durchführung sport-/motorischer Zielübungen anzuleiten;
- über die Bedeutung emotionaler, motivationaler und sozialer Ressourcen für die Gesundheitsförderung zu unterrichten;
- bezüglich des Erwerbs bzw. der Vertiefung von Eigenkönnen als Basis für die Gestaltung und Vermittlung einer qualitativ hochwertigen Praxisarbeit zu unterstützen und zu fördern;
- zur eigenständigen Gestaltung gesundheitsförderlicher Bewegungs- und Sportprogramme (nach sportmedizinischen, -psychologischen, -soziologischen, -didaktischen, -methodischen und trainingswissenschaftlichen Aspekten) zu befähigen.
Dabei gilt Interdisziplinarität als Voraussetzung für theoretisch fundiertes praktisches Handeln!