Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

350188 UE BP4I - Berufspraktikum Sportwissenschaft - Abt. C (2025S)

2.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 35 - Sportwissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine

Zur Zeit sind keine Termine bekannt.

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Kontakte zu präsumptiven Arbeitgebern
Intensives Kennenlernen von sportwissenschaftsspezifischen Berufs- und Arbeitsfeldern
Sammeln und Evaluation von Erfahrungen im Berufsfeld
Aktive bewusste Reflexion dieser Erfahrungen
Bewusster Perspektivenwechsel vom Studierenden zum/zur aktiv tätigen SportwissenschafterIn
Lernen von Selbstorganisation und Bewerbungsprozessen

Diese Lehrveranstaltung ist begleitend zum Berufspraktikum zu besuchen. Das Stundenausmaß beträgt 200 Stunden im neuen Studienplan. Das Praktikum soll während des Semesters gemacht werden, in dem auch dieses begleitende Seminar besucht wird im Zeitraum März 2022-inkl. August 2022 (in Ausnahmefällen können zeitliche Abweichungen vor Beginn des Praktikums mit der LV-Leitung abgesprochen werden).
Bei der verpflichtenden Vorbesprechung werden die Voraussetzungen für die Genehmigung der Praktikumsstelle besprochen (diese sind auch auf der Homepage zu finden https://lehre-schmelz.univie.ac.at/waehrend-des-studiums/praktika-in-sportwissenschaft-und-schulpraxis/ )

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)

Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Erfahrungen aus dem Praktikum werden in einem Portfolio verschriftlicht.
Die Lernziele werden in Einzel- und Gruppenarbeiten ausgearbeitet.
Vor Antritt des Praktikums müssen die Praktikumsstellen von der LV-Leitung genehmigt werden.

Die Beurteilung setzt sich aus folgenden Teilbereichen zusammen: Gruppenausarbeitung (25 Punkte) Hausübungen (30 Punkte) und Abschlussportfolio (45 Punkte).
Alle Teilbereiche müssen positiv absolviert werden.

Sehr gut: 90 – 100 Punkte
Gut: 80 – 89 Punkte
Befriedigend: 70 – 79 Punkte
Genügend: 60 – 69 Punkte
Nichtgenügend: 0 – 59 Punkte

Prüfungsstoff

Die beurteilten Teilbereiche sind die Gruppenausarbeitung, Hausübungen (Bewerbung und Ziele im Berufspraktikum), aktive Mitarbeit im Kurs und Abschlussportfolio.

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

BP4I

Letzte Änderung: Do 30.01.2025 11:27