Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
350189 SE BA1I - Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens - Abt. D (2023S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 06.02.2023 09:00 bis Mi 22.02.2023 12:00
- Abmeldung bis Fr 31.03.2023 12:00
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Donnerstag 02.03. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
- Donnerstag 09.03. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
- Donnerstag 16.03. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
- Donnerstag 23.03. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
- Donnerstag 30.03. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
- Donnerstag 20.04. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
- Donnerstag 27.04. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
- Donnerstag 04.05. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
- Donnerstag 11.05. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
- Donnerstag 25.05. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
- Donnerstag 01.06. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
- Donnerstag 15.06. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
- Donnerstag 22.06. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
- Donnerstag 29.06. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Dies ist ein prüfungsimmanentes Seminar: Sie erstellen eine Kurzpräsentation zu einer vorgegebenen Aufgabenstellung und eine wissenschaftliche Abschlussarbeit. Evaluiert werden Ihre aktive Mitarbeit, die Qualität Ihrer Präsentation sowie die Ihrer wissenschaftlichen Abschlussarbeit.
Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 30. April, bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 30. September zu erfolgen. Studierende, die sich nicht von der ggst. Lehrveranstaltung abgemeldet haben, sind zu beurteilen. Bei negativer Beurteilung ist eine kommissionelle Prüfung unzulässig, der Besuch der Lehrveranstaltung ist zu wiederholen. Rechtsquelle: Satzung der Universität Wien §10 (4, 5, 6).
Sie werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Feststellung einer erschlichenen Leistung (z.B.: Abschreiben, Plagiieren, Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, Fälschungen, Ghostwriting etc.) die gesamte PI-LV als geschummelt gewertet wird und als Antritt zählt. (Eintrag in U:SPACE: X = nicht beurteilt).Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 30. September zu erfolgen. Studierende, die sich nicht von der ggst. Lehrveranstaltung abgemeldet haben, sind zu beurteilen. Bei negativer Beurteilung ist eine kommissionelle Prüfung unzulässig, der Besuch der Lehrveranstaltung ist zu wiederholen. Rechtsquelle: Satzung der Universität Wien §10 (4, 5, 6).
Sie werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Feststellung einer erschlichenen Leistung (z.B.: Abschreiben, Plagiieren, Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, Fälschungen, Ghostwriting etc.) die gesamte PI-LV als geschummelt gewertet wird und als Antritt zählt. (Eintrag in U:SPACE: X = nicht beurteilt).
Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 30. April, bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 30. September zu erfolgen. Studierende, die sich nicht von der ggst. Lehrveranstaltung abgemeldet haben, sind zu beurteilen. Bei negativer Beurteilung ist eine kommissionelle Prüfung unzulässig, der Besuch der Lehrveranstaltung ist zu wiederholen. Rechtsquelle: Satzung der Universität Wien §10 (4, 5, 6).
Sie werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Feststellung einer erschlichenen Leistung (z.B.: Abschreiben, Plagiieren, Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, Fälschungen, Ghostwriting etc.) die gesamte PI-LV als geschummelt gewertet wird und als Antritt zählt. (Eintrag in U:SPACE: X = nicht beurteilt).Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 30. September zu erfolgen. Studierende, die sich nicht von der ggst. Lehrveranstaltung abgemeldet haben, sind zu beurteilen. Bei negativer Beurteilung ist eine kommissionelle Prüfung unzulässig, der Besuch der Lehrveranstaltung ist zu wiederholen. Rechtsquelle: Satzung der Universität Wien §10 (4, 5, 6).
Sie werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Feststellung einer erschlichenen Leistung (z.B.: Abschreiben, Plagiieren, Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, Fälschungen, Ghostwriting etc.) die gesamte PI-LV als geschummelt gewertet wird und als Antritt zählt. (Eintrag in U:SPACE: X = nicht beurteilt).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Erwerb der zentralen Kompetenzen für das wissenschaftliche Arbeiten. Praktische Anwendung der gelernten LV-Inhalte bei der Präsentation, Abschlussarbeit und den Aufgaben.
Da auch aktive Mitarbeit im Kurs einen wichtigen Teil der Leistung darstellt, wird für diese LV ein Mikrophon sowie eine Kamera zu den Lehrveranstaltungsterminen benötigt.
1.Anwesenheitspflicht −75% Anwesenheit = max. 3 Fehlfrequenzen
2.Aktive Mitarbeit (30%)−Beteiligung an Diskussionen, Referat-Feedback, Stundenwiederholungen−Erledigen der E-Learning Aufgaben (alleine)
3.Präsentation der Abschlussarbeit & Handout (25%)
4.Abschlussarbeit (45%)
Alle Teilleistungen müssen erbracht werden!
Die Abschlussarbeit wird mit dem Plagiatsprüfungsprogramm Turnitin überprüft.
Noten: Sehr gut:91–100 Punkte
Gut: 80–90Punkte
Befriedigend: 65–79 Punkte
Genügend: 55–64 Punkte
Nichtgenügend: 0–54 Punkte
Da auch aktive Mitarbeit im Kurs einen wichtigen Teil der Leistung darstellt, wird für diese LV ein Mikrophon sowie eine Kamera zu den Lehrveranstaltungsterminen benötigt.
1.Anwesenheitspflicht −75% Anwesenheit = max. 3 Fehlfrequenzen
2.Aktive Mitarbeit (30%)−Beteiligung an Diskussionen, Referat-Feedback, Stundenwiederholungen−Erledigen der E-Learning Aufgaben (alleine)
3.Präsentation der Abschlussarbeit & Handout (25%)
4.Abschlussarbeit (45%)
Alle Teilleistungen müssen erbracht werden!
Die Abschlussarbeit wird mit dem Plagiatsprüfungsprogramm Turnitin überprüft.
Noten: Sehr gut:91–100 Punkte
Gut: 80–90Punkte
Befriedigend: 65–79 Punkte
Genügend: 55–64 Punkte
Nichtgenügend: 0–54 Punkte
Prüfungsstoff
Theorie-Input der Lehrbeauftragten, Übungsaufgaben, Präsentationen auf moodle, schriftliche Arbeit, Gruppendiskussion.
In dieser LV wird keine Abschlussprüfung durchgeführt. Die Inhalte werden anhand der Hausübungen, Präsentation und Abschlussarbeit überprüft.Anwesenheit (mindestens 75%) und Mitarbeit, Qualität der Kurzpräsentationen, Qualität der wissenschaftlichen Abschlussarbeit.
In dieser LV wird keine Abschlussprüfung durchgeführt. Die Inhalte werden anhand der Hausübungen, Präsentation und Abschlussarbeit überprüft.Anwesenheit (mindestens 75%) und Mitarbeit, Qualität der Kurzpräsentationen, Qualität der wissenschaftlichen Abschlussarbeit.
Literatur
Rödiger Voss. Wissenschaftliches Arbeiten… leicht verständlich. Konstanz, Stuttgart; 2018.
Axel Bänsch, Dorothea Alewell. Wissenschaftliches Arbeiten. Vol 11th ed. De Gruyter Oldenbourg; 2013.
Axel Bänsch, Dorothea Alewell. Wissenschaftliches Arbeiten. Vol 11th ed. De Gruyter Oldenbourg; 2013.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
BA1I
Letzte Änderung: Di 14.03.2023 13:09
Inhalte: Erarbeiten von Forschungsfragen, Literaturrecherche, Beurteilung der Quellen, Aufstellen von Hypothesen, wissenschaftliches Schreiben und Präsentationstechniken, korrektes Zitieren. Die Lehrveranstaltung dient als Basis für die Verfassung von Bachelor- und Masterarbeiten.
Methode: Die Vorlesung findet vor Ort statt.