Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
350217 UE Wasserspringen - Abt. B (2018S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 05.02.2018 09:00 bis Fr 16.02.2018 12:00
- Anmeldung von Do 01.03.2018 09:00 bis Mi 07.03.2018 12:00
- Abmeldung bis Sa 31.03.2018 12:00
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
ACHTUNG: diese Einheit entfallen
- Mittwoch, 16.05.2018
- Mittwoch, 30.05.2018
- Mittwoch, 13.06.2018
- am Samstag, 26.5. von 18-19:30 Uhr
- am Samstag, 16.6. von 18-19:30 Uhr
- Mittwoch 07.03. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Mittwoch 14.03. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Mittwoch 21.03. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Mittwoch 11.04. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Mittwoch 18.04. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Mittwoch 25.04. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Mittwoch 02.05. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Mittwoch 09.05. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Mittwoch 16.05. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Mittwoch 23.05. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Mittwoch 30.05. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Mittwoch 06.06. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Mittwoch 13.06. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Mittwoch 20.06. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Mittwoch 27.06. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 30. April, bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 30. September zu erfolgen. Studierende, die sich nicht von der ggst. Lehrveranstaltung abgemeldet haben, sind zu beurteilen. Bei negativer Beurteilung ist eine kommissionelle Prüfung unzulässig, der Besuch der Lehrveranstaltung ist zu wiederholen. Rechtsquelle: Satzung der Universität Wien §10 (4, 5, 6).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Grundlagen des Wasserspringens
technisches Modell des Wasserspringens: Kernelemente -> Kernbewegungen -> Kernsprünge -> Zielformen
methodisches Modell des Wasserspringens: Vorraussetzungen schaffen - erwerben und festigen - anwenden, variieren, gestalten, ergänzen
methodischer Aufbau der Grundsprünge
sichere Steigerung an die unterschiedlichen Höhen
Unterrichtsorganisation/Sicherheit
biomechanische Grundlagen
Unterrichtshilfen
Fehlerquellen beurteilen können
technisches Modell des Wasserspringens: Kernelemente -> Kernbewegungen -> Kernsprünge -> Zielformen
methodisches Modell des Wasserspringens: Vorraussetzungen schaffen - erwerben und festigen - anwenden, variieren, gestalten, ergänzen
methodischer Aufbau der Grundsprünge
sichere Steigerung an die unterschiedlichen Höhen
Unterrichtsorganisation/Sicherheit
biomechanische Grundlagen
Unterrichtshilfen
Fehlerquellen beurteilen können
Prüfungsstoff
Praktische Übungen
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 10.09.2020 00:27
· können mit SchülerInnengruppen Wasserspringen organisieren (Sicherheit usw.)
· können Wasserspingen vom Beckenrand bis zu 3m Höhe mit SchülerInnen methodisch und didaktisch aufbauen
· können Wasserspringen auf der Basis der vorgegebenen Kompetenzbereiche des Lehrplans den SchülerInnen vermitteln
· können Bewegungslernen anleiten und begleiten
· kennen die bewegungswissenschaftliche sowie trainingswissenschaftlichen Grundlagen des Wasserspringens, um oben genannte Kompetenzen umsetzen zu können