Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
350497 SE MSD.I - Spezialisierungsseminar Masterarbeit (2024S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 05.02.2024 09:00 bis Mi 21.02.2024 12:00
- Anmeldung von Fr 01.03.2024 09:00 bis Fr 08.03.2024 12:00
- Abmeldung bis So 31.03.2024 12:00
Details
max. 16 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Die Lehrveranstaltung wir am Mittwoch, 10:30-12:30 Uhr im EDV Raum, 2. Stock, USZ II abgehalten.
- Mittwoch 06.03. 10:30 - 12:30 ZSU - USZ II, EDV Raum, 2. Stock
- Mittwoch 10.04. 10:30 - 12:30 ZSU - USZ II, EDV Raum, 2. Stock
- Mittwoch 15.05. 10:30 - 12:30 ZSU - USZ II, EDV Raum, 2. Stock
- Mittwoch 12.06. 10:30 - 12:30 ZSU - USZ II, EDV Raum, 2. Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Wissenschaftliche Diskussion von DiplomarbeitenAktuelle Themen (Master- bzw. Diplomarbeiten):https://institut-schmelz.univie.ac.at/abteilungen/biomechanik-bewegungswissenschaft-und-sportinformatik/themen-fuer-wiss-arbeiten/
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Teilnahme zu 75%
Beurteilung: Vortrag 25%, Mitarbeit & Diskussion (75%)
Notenschlüssel: >=50% 4; >=62.5% 3; >=75% 2; >=87.5% 1
Beurteilung: Vortrag 25%, Mitarbeit & Diskussion (75%)
Notenschlüssel: >=50% 4; >=62.5% 3; >=75% 2; >=87.5% 1
Prüfungsstoff
- Vorträge und Diskussionen
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
MSD.I
Letzte Änderung: Do 16.05.2024 10:07