Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

350582 VU Gymnastik und Tanz - Rhythmisches Bewegen, Gestalten, Darstellen 2 - Abt. G (2025S)

2.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 35 - Sportwissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Mi 05.03. 12:30-14:00 ZSU - USZ I, Halle 4 Turnsaal EG

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

    Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

    • Mittwoch 19.03. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Halle 4 Turnsaal EG
    • Mittwoch 26.03. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Halle 4 Turnsaal EG
    • Mittwoch 02.04. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Halle 4 Turnsaal EG
    • Mittwoch 09.04. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Halle 4 Turnsaal EG
    • Mittwoch 30.04. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Halle 4 Turnsaal EG
    • Mittwoch 07.05. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Halle 4 Turnsaal EG
    • Mittwoch 14.05. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Halle 4 Turnsaal EG
    • Mittwoch 21.05. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Halle 4 Turnsaal EG
    • Mittwoch 28.05. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Halle 4 Turnsaal EG
    • Mittwoch 04.06. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Halle 4 Turnsaal EG
    • Mittwoch 11.06. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Halle 4 Turnsaal EG
    • Mittwoch 18.06. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Halle 4 Turnsaal EG
    • Mittwoch 25.06. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Halle 4 Turnsaal EG

    Information

    Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

    In der UE „Gymnastik und Tanz - Rhythmisches Bewegen, Gestalten, Darstellen 2“ geht es um die vertiefende Auseinandersetzung mit gymnastischen Bewegungsfolgen und der Geschichte von Gymnastik als Gesundheitssport.

    Der Fokus liegt auf dem gesundheitsfördernden Aspekt von Gymnastik und Tanz und der verschiedenen Methoden für die Sekundarstufe 2 (Oberstufe, AHS), um diese altersgerecht vermitteln zu können.

    Da das Haupttätigkeitsfeld die Schule ist, liegt der Schwerpunkt auf dem Kompetenzenerwerb im Hinblick auf den Bereich „Gymnastik und Tanz“: Selbstkompetenz, Sozialkompetenz, Methodenkompetenz und Fachkompetenz. Dabei geht es um die Reflexion, warum so viele aktuelle Trends, wie zb. TikTok-Tänze, usw. von den SchülerInnen so gehypt werden und ob diese überhaupt wirklich was mit Tanz zu tun haben.

    Selbstkompetenz:
    - Körperlich-motorische Leistungsfähigkeit einschätzen können
    - Durch das Erlernen einer Tanztechnik und gezielten Übungen zur Körperwahrnehmung wird das eigene Körperbewusstsein gefördert
    - Erwerben eines vielfältigen Bewegungsrepertoires
    - Schulung der Beobachtungsfähigkeit, der Eigenkreativität und der Entscheidungsfähigkeit
    - Theoretisches Wissen in der Praxis umsetzen

    Sozialkompetenz:
    - Miteinander agieren und umgehen können (in Kleingruppen bei Partnering)
    - In einer Gruppe bestehen und kooperieren können (gruppendynamische Prozesse,
    Teamfähigkeit, Kritikfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Kommunikationsfähigkeit)
    - Unterschiedliche Rollen und Aufgaben übernehmen und reflektieren

    Methodenkompetenz:
    - Tänzerische BWH gesundheitsorientiert durchführen können
    - Stellenwert von Rhythmus, Musik und Tanz erkennen
    - Ausgewählte tänzerische Übungen und BWH hinsichtlich ihrer Gesundheitsrelevanz
    beurteilen können
    - Tänzerische BWH beschreiben und bewerten können (z.B. wesentliche
    Technikmerkmale, Qualität, Bewegungsformen bewerten, usw.)
    - Sicheres Durchführen der BWH (Gefahrenquellen erkennen und
    Sicherheitsmaßnahmen treffen)
    - Handwerkzeug, damit eine altersgerechte und erlebnisorientierte Gestaltung des
    Unterrichts (Kinder, Jugendliche und Erwachsene) erfolgen kann
    - Wechselwirkung von „Pädagoge-Inhalt- Zielgruppe“
    - Kennenlernen vielfältiger Unterrichtsformen (räumliche Organisation,
    Musikrichtungen, Ruhe-/Bewegungsphasen, Vortanzen& Beobachten, freien und
    eingrenzenden Aufgabenstellungen, mit/ohne Handgerät, Materialien, usw.)
    - Auseinandersetzen mit möglichen Arbeitsmitteln (Raum, Schuhe, Kostüme,
    Einrichtungsgegenstände, Bälle, Reifen, Stäbe, Tücher, Matten, Rhythmusinstrumente,
    usw.) im Hinblick auf die Schule

    Fachkompetenz:
    - anatomische und physiologische Grundlagen des Körpers kennen und dieses Wissen
    anwenden können
    - Bewegungsprinzipien und Technik diverser Tanzstile kennen und können lernen:
    - Bewegungslieder (z.B. für die Sekundarstufe 1 geeignet)
    - Volkstänze, Paartanz
    - Ballett
    - Akrobatik, Partnering
    - Afro, Orientalisch
    - Contemporary Dance , Modern Dance, Chladek- System,
    - Improvisation
    - Jazz Dance, Musical
    - Video Clip Dance
    - Streetdance, Hip Hop, Funky Dance
    - Aerobic, Zumba
    - Yoga/ Pilates
    - Austesten und Verinnerlichen verschiedener Bewegungsmöglichkeiten-> differenzierte
    Bewegungssprache
    - tänzerische, gymnastische und akrobatische Bewegungsformen umsetzen können
    - einfache Rhythmen erkennen und dazu vorgegebene Bewegungen ausführen (z.B. Takt
    mitzählen; vorgegebene Schritte im Rhythmus nachmachen)
    - „Analyse von Musikstücken“ (Strophe, Refrain, usw.)
    - Bewegungsbegleitung (musikalische Mittel, um die Bewegung zu begleiten)
    - alleine oder in der Gruppe einfache Bewegungsformen (siehe oben) erfahren und
    zeigen können
    - entsprechende Bewegungsformen (er)finden und ausführen können
    - Bewegungsverbindungen und einfache Choreographien erfinden und präsentieren
    können

    Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

    - Aktive und regelmäßige Teilnahme am Unterricht
    - Motivierte Mitarbeit
    - Verbesserung des Eigenkönnens

    THEORETISCH:
    - Stundenprotokoll (Stundenreflexion 1 A4 Seite, Lehrkonzept 1 A4 Seite)

    PRAKTISCH:
    - Kurzvideo (einminütige Choreographie zu einem vorgegebenen Tanzstil, inkl. eines Tutorials dazu -> Splitscreen).
    - Choreographie (Gruppe, zu einem Thema)

    Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)

    Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)

    Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

    - Entwicklung der formulierten Kompetenzen seitens der Studierenden zur
    Gestaltung von gymnastisch-tänzerischen Lernprozessen im Rahmen des Schulunterrichts (Sekundarstufe 2)
    - Gymnastisch- tänzerische Inhalte planen, durchführen und reflektieren können
    - Einsatz von Handgeräten/ Materialien und Musik nützen können
    - Tanzpraktisches Können und methodisch-didaktische Aspekte im Hinblick auf die jeweilige
    Altersstufe und das Leistungsniveau anpassen bzw. anwenden können (Sekundarstufe 2)
    - Tanztheoretisches und sportwissenschaftliches Wissen anwenden können
    - Umgang mit gruppendynamischen Prozessen
    - Leistungsüberprüfung siehe „Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel“

    PUNKTEBEWERTUNG

    Die Beurteilung ergibt sich aus 3 Teilleistungen. Jede Teilleistung wird einzeln bewertet.
    Insgesamt können 27 Punkte erreicht werden. Bewertet wird in 0,5-Punkt-Schritten.

    Um die Lehrveranstaltung positiv zu absolvieren müssen 2/3 der maximalen Punktezahl erreicht (entspricht min. 18 Punkte) sowie jede Teilleistung tatsächlich erbracht werden.

    • Stundenprotokoll (Stundenreflexion (1 A4 Seite, Lehrkonzept 1 A4 Seite)) max. 9 Punkte
    • Kurzvideo (siehe „Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel“) max. 9 Punkte
    • Choreographie (Gruppe, zu einem Thema) max. 9 Punkte

    -> Notenschlüssel:
    o Sehr Gut 25,5-27 Punkte
    o Gut 23-25 Punkte
    o Befriedigend 20,5-22,5 Punkte
    o Genügend 18-20 Punkte
    o Nicht Genügend <18 Punkte

    Prüfungsstoff

    -exemplarische Kurzeinheiten mit verschiedenen Inhalten und Themen, deren Diskussion
    und Reflexion
    - ausgewählte, unterschiedliche Lehrproben (Planen, Durchführen und Evaluieren)
    - Theorie die in den Einheiten vermittelt wird (Stundenprotokolle, Videos, PPP, usw.)
    - Kurzvideo und Choreographien in der Gruppe
    - Stundenprotokoll (inkl. Reflexion)
    - Literatur

    Literatur

    wird in der LV bekannt gegeben (Moodle)

    Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

    Letzte Änderung: Mo 20.01.2025 13:06