Universität Wien

360003 PV Privatissimum (2012S)

Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Vorbesprechung: MO 19.03.2012 16:30 Ort: Institut für Kanonisches Recht, Schenkenstraße 8-10, 1010 Wien. Weitere Termine n.Ü.

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Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

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  • Dienstag 24.04. 14:15 - 18:00 Seminarraum 5 (Kath) Schenkenstraße 1.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Das kirchliche Recht ist in den beiden Gesetzbüchern CIC und CCEO in lateinischer Sprache formuliert worden. Es handelt sich dabei um die kirchliche Rechtssprache, deren Kenntnis für eine fundierte Beschäftigung mit dem Kirchenrecht unabdingbar ist. Die sachgerechte Interpretation und Anwendung des Kirchenrechts kann nur dann gelingen, wenn die Fachbegrifflichkeit und Grammatik richtig erfaßt werden. In der Lehrveranstaltung ist anhand von verschiedenen Begriffsbeispielen vor allem die Frage zu untersuchen, inwieweit dem kirchlichen Gesetzgeber eine einheitliche und eindeutige Terminologie gelungen ist.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Einführung in die Problematik der kirchlichen Rechtssprache und in die kanonistische Hermeneutik. Weckung des Methodenbewußtseins.

Prüfungsstoff

Selbständige Bearbeitung von Referatsthemen und deren gemeinsame Diskussion.

Literatur

Klaus Mörsdorf, Die Rechtssprache des Codex Iuris Canonici. Eine kritische Untersuchung, Paderborn 1937; Winfried Aymans/Klaus Mörsdorf, Kanonisches Recht. Lehrbuch aufgrund des Codex Iuris Canonici, Bd. II, Paderborn-München-Wien-Zürich, 13. Aufl. 1991, § 10, 128-132; Georg May/Anna Egler, Einführung in die kirchenrechtliche Methode, Regensburg 1986. Ilona Riedel-Spangenberger, Art. Hermeneutik des Kirchenrechts, in: LKStKR 2 (2002), 235 f.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

LV für 780 Doktorat neu und 080

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:46