Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

380027 SE Seminar aus Europarecht (2019S)

Aktuelle Judikatur der Unionsgerichte

Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 13.03. 14:00 - 15:00 Seminarraum SEM64 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG (Vorbesprechung)
  • Mittwoch 22.05. 15:30 - 19:00 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Donnerstag 23.05. 09:00 - 19:00 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Gegenstand des Seminars ist die Auseinandersetzung mit jüngsten Entwicklungen in der Rechtsprechung der Unionsgerichte. Die ausgewählten Judikate sollen insbesondere in Beziehung zur relevanten Vorjudikatur gesetzt und daher in ihrem Rechtsprechungskontext dargestellt und diskutiert werden. Die Auseinandersetzung mit einem einzelnen Urteil genügt für eine positive Beurteilung keinesfalls.
Ziel der Veranstaltung ist das Erlernen eines analytischen Zugangs zur, und Umgangs mit, der unionsgerichtlichen Judikatur und deren juristischer Auswertung. Doktoratsstudierende sollen erlernen, unionsgerichtliche Entscheidungen inhaltlich wie sprachlich zu analysieren, ihre wesentlichen Elemente herauszuarbeiten und in Beziehung zu anderen Judikaten zu setzen und somit insgesamt zusammenhängende Judikaturlinien zu erkennen. Zudem sollen die Studierenden Einblicke in die aktuellen Rechtsprobleme des Unionrechts gewinnen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Das Referat soll 20 Minuten dauern. Es soll das übernommene Judikat sowie die zugehörige ältere Rechtsprechung ausreichend verständlich und vollständig präsentieren und bewerten. Zentrale Passagen der Urteile sollen im Wortlaut wiedergegeben und inhaltlich wie sprachlich analysiert werden.
Dabei sind Judikaturlinien darzustellen (die von der/dem ReferentIn selbständig zu recherchieren sind): Die Auseinandersetzung mit dem übernommenen Urteil alleine genügt für eine positive Beurteilung keinesfalls!
Im Referat ist außerdem auf die urteilsrelevanten Rechtsgrundlagen einzugehen. Auch die entscheidungsrelevante Literatur (Aufsätze, Bücher) ist zu recherchieren und zu verwerten.

Der/die ReferentIn ist auch für die Leitung der anschließenden Diskussion (rund 10 Minuten) verantwortlich, zu deren Stimulation sind, als Teil des Referats, Impulse zu setzen.

Der Einsatz von Medien (etwa Powerpoint) ist möglich und erwünscht. Ein vortragsbegleitendes Handout (1 Seite) ist auszugeben.

Hinweis: Nehmen Sie die Gelegenheit wahr, während der Bearbeitung Ihres Themas offene Fragen jederzeit in der Sprechstunde zu diskutieren. Vereinbaren Sie dazu einen Termin.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Anwesenheit und mündliche Mitarbeit sowie
Übernahme eines Referats

Die Gesamtnote des Seminars setzt sich zusammen aus
• 50% Referat (Inhalte und Präsentation)
• sowie weitere 50%, Stimulation und Leitung der Diskussion zum eigenen Vortrag sowie Vorbereitung und Teilnahme an der Diskussion der Beiträge der KollegInnen.
Beide Teile müssen positiv beurteilt werden, andernfalls ist die Gesamtnote jedenfalls negativ. Ergebnisse mit Kommastellen werden abgerundet (Beispiel: Referat 2, weitere Teilnahme 1 = 3 / 2 = 1,5; Gesamtnote 1).

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:29