490086 PS Schulwelten (2021S)
Schulrecht in der Praxis
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
DIGITAL
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 01.02.2021 09:00 bis Mo 15.02.2021 09:00
- Anmeldung von Do 18.02.2021 09:00 bis Di 23.02.2021 09:00
- Abmeldung bis Fr 26.03.2021 23:59
Details
max. 22 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 08.03. 12:30 - 16:30 Digital
- Montag 22.03. 12:30 - 16:30 Digital
- Montag 19.04. 12:30 - 16:30 Digital
- Montag 10.05. 12:30 - 16:30 Digital
- Montag 31.05. 12:30 - 16:30 Digital
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Prüfungsimmanenter Charakter
• aktive Teilnahme an der Lehrveranstaltung (Online Teilnahme)
Erarbeitung und Diskussion der im Laufe der LV gegebenen Aufgabenstellungen durch die Studierenden (50%)
• Präsentationen/ Diskussion in der LV (Analyse von Aufträgen und der Lösungsvorschläge unter Bezugnahme auf die gesetzlichen Vorgaben) 30%
• Analyse und Dokumentation von Fallbeschreibungen aus der Praxis und Erarbeitung von Lösungsvorschlägen 20%
• aktive Teilnahme an der Lehrveranstaltung (Online Teilnahme)
Erarbeitung und Diskussion der im Laufe der LV gegebenen Aufgabenstellungen durch die Studierenden (50%)
• Präsentationen/ Diskussion in der LV (Analyse von Aufträgen und der Lösungsvorschläge unter Bezugnahme auf die gesetzlichen Vorgaben) 30%
• Analyse und Dokumentation von Fallbeschreibungen aus der Praxis und Erarbeitung von Lösungsvorschlägen 20%
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Für positives Bestehen sind mind. 60% zu erreichen.
Bewertungsskala:
90 - 100%: sehr gut (1)
80 - 89%: gut (2)
70 - 79%: befriedigend (3)
60 - 69%: genügend (4)
< 59%: nicht genügend (5)
Bewertungsskala:
90 - 100%: sehr gut (1)
80 - 89%: gut (2)
70 - 79%: befriedigend (3)
60 - 69%: genügend (4)
< 59%: nicht genügend (5)
Prüfungsstoff
Schriftliche Abschlussarbeit im Umfang von 3000 Wörter (exkl. Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis).
Literatur
Andergassen, Armin: Schulrecht 2018/19. Manz: Wien 2018
Brezovich Branimir: Schulrecht kurz gefasst. Linz: Trauner, 2010
RIS, Das Rechtsinformationssystem des Bundes
Brezovich Branimir: Schulrecht kurz gefasst. Linz: Trauner, 2010
RIS, Das Rechtsinformationssystem des Bundes
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:27
Behandelt werden folgenden praxisrelevante Schulgesetzte, Verordnungen und Erlässe
• Überblick über die gesetzlichen Grundlagen der Leistungsbeurteilung ( SchUG LBVO)
• Rechte und Pflichten des Lehrenden in den unterschiedlichen Kontexten (rechtliche Grundlagen und praktische Umsetzung)
• Aufsichtspflicht und die daraus erwachsenen Konsequenzen
• Informationspflichten, Schulpflicht, …
• Rechte und Pflichten der SchülerInnen und Erziehungsberechtigten (rechtliche Grundlagen und praktische Umsetzung)
• Entscheidungsstrukturen im Schulleben (SGA, Konferenzen, Interessensvertretung)
• Schulveranstaltungen (rechtliche Grundlagen und praktische Umsetzung)
• Überblick über die gesetzlichen Grundlagen Schulentwicklung
• Urheberrecht in Schulen
• Basisinformation in Zusammenhang mit dem Dienst- und Besoldungsrecht
Ziel dieser Lehrveranstaltung ist es, den Studierenden einen fundierten Einblick in die unterschiedlichen Bereiche des Schulrechts zu geben, wobei der Focus auf den Bezug zwischen dem theoretischen Hintergrund und der praktischen Umsetzung liegt Sie sind in der Lage, die wichtigsten gesetzlich geregelten Kontexte praxisorientiert richtig einzuschätzen und gegebenenfalls die rechtlichen Rahmenbedingung selbstständig zu finden. Sie können mögliche Interpretationsspielräume der gesetzlichen Vorgaben verantwortungsbewusst und situationsadäquat anwenden. Die Studierenden können Leistungsbewertungen der SchülerInnen vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben begründen. Sie kennen Ihre wichtigsten Pflichten und Rechte gegenüber der vorgesetzten Dienstbehörde.