Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
490201 UE Anwendung spezifischer Kommunikationsmethoden (2022W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
PH-NÖ
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Do 01.09.2022 09:00 bis Mo 19.09.2022 09:00
- Anmeldung von Mo 26.09.2022 09:00 bis Mo 03.10.2022 09:00
- Abmeldung bis Mo 17.10.2022 12:00
Details
max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine
montags, 16:15–18:00 in der Vorlesungszeit, online via Zoom
10.10.2022, 16:15–18:00, Zoom
17.10., 16:15–18:00, Zoom
24.10., 16:15–18:00, Zoom
31.10., 16:15–18:00, Zoom
07.11., 16:15–18:00, Zoom
14.11., 16:15–18:00, Zoom
21.11., 16:15–18:00, Zoom
28.11., 16:15–18:00, Zoom
05.12., 16:15–18:00, Zoom
12.12., 16:15–18:00, Zoom
09.01.2023, 16:15–18:00, Zoom
16.01.2023, 16:15–18:00, Zoom
23.01.2023, 16:15–18:00, Zoom
30.01.2023, 16:15–18:00, Zoom
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
1.) Zwei mündliche Impulsreferate zu Fachbeiträgen mit anschließender (fragegestützter) Moderation einer Diskussion (30 % der Gesamtnote; Referate sind verpflichtend zu halten).
2.) Schriftliche Vorstellung und Reflexion eines Fallbeispiels zur Anwendung einer Methode von Unterstützter und barrierefreier Kommunikation inklusive Darstellung förderdiagnostischer Fragestellungen, ggf. Einbindung von Eltern und Erziehungsberechtigten bzw. weiteren Akteuren in die Förderung. Förderetappen und Förderhorizonten (40 % der Gesamtnote). Die Förderziele können, individuell festgelegt, im sozialen, kulturell-gesellschaftlichen, technologisch-digitalen oder fachlichen Bereich liegen. Es sind hier ca. 5 Seiten (exklusive Literaturverzeichnis) angedacht.
3.) Begleitende Abgabe von Fördermaterialien zur Falldarstellung (z.B. mehrsprachige Kommunikationskarten oder Kommunikationstafeln, soziale Lerngeschichten oder Lernfilme, Alternativenpläne, Adaptionen von Lehrmaterial, Übersetzungen in Leichte Sprache usw.; 30% der Gesamtnote). Es sind hier 3 selbsterstellte Materialien und der Verweis auf ca. 3 weitere 'Fertigmaterialien' angedacht. Begründung der Materialien entweder unter 2. oder in je einem Satz.
2.) Schriftliche Vorstellung und Reflexion eines Fallbeispiels zur Anwendung einer Methode von Unterstützter und barrierefreier Kommunikation inklusive Darstellung förderdiagnostischer Fragestellungen, ggf. Einbindung von Eltern und Erziehungsberechtigten bzw. weiteren Akteuren in die Förderung. Förderetappen und Förderhorizonten (40 % der Gesamtnote). Die Förderziele können, individuell festgelegt, im sozialen, kulturell-gesellschaftlichen, technologisch-digitalen oder fachlichen Bereich liegen. Es sind hier ca. 5 Seiten (exklusive Literaturverzeichnis) angedacht.
3.) Begleitende Abgabe von Fördermaterialien zur Falldarstellung (z.B. mehrsprachige Kommunikationskarten oder Kommunikationstafeln, soziale Lerngeschichten oder Lernfilme, Alternativenpläne, Adaptionen von Lehrmaterial, Übersetzungen in Leichte Sprache usw.; 30% der Gesamtnote). Es sind hier 3 selbsterstellte Materialien und der Verweis auf ca. 3 weitere 'Fertigmaterialien' angedacht. Begründung der Materialien entweder unter 2. oder in je einem Satz.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Mindestanforderungen:
Anwesenheitspflicht, Studierende dürfen zwei Mal unentschuldigt fehlen.
Fristgerechte Abgabe aller Teilleistungen.
Wissenschaftlich korrekter Umgang mit allen beigezogenen Quellen (wissenschaftliche Quellen, nicht-wissenschaftliche Quellen und Handreichungen). t: Zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis kann die Lehrveranstaltungsleitung Studierende zu einem notenrelevanten Gespräch nach Abgabe der Seminararbeit einladen, welches positiv zu absolvieren ist.Beurteilungsmaßstab:
Mündliches Impulsreferat 1: 15 Punkte (Sprachrichtigkeit, Argumentationsadäquatheit, Sachangemessenheit)
Mündliches Impulsreferat 2: 15 Punkte (Sprachrichtigkeit, Argumentationsadäquatheit, Sachangemessenheit)
Schriftliche Vorstellung eines Fallbeispiels: 40 Punkte (Sprachrichtigkeit, Argumentationsadäquatheit, Sachangemessenheit)
Fördermaterialien zur Falldarstellung: 30 Punkte (Sprachrichtigkeit, Argumentationsadäquatheit, Sachangemessenheit)Für eine positive Beurteilung der Lehrveranstaltung sind 60 Punkte erforderlich.
1 (Sehr Gut) 100–90 Punkte
2 (Gut) 89–81 Punkte
3 (Befriedigend) 80–71 Punkte
4 (Genügend) 70–60 Punkte
5 (Nicht Genügend) 59–0 PunkteBei der Beurteilung derTeilleistungen 1 und 2 werden berücksichtigt:
a) Sachrichtigkeit (korrekte Darstellung und Anwendung von Inhalten und Methoden; bei Aufgabe 2. auch Beiziehung von verschiedenen Quellen aus Forschung und Praxis; 40 %)
b)
Sprachrichtigkeit und Angemessenheit der sprachlichen Ausdrucksweise (30 %)
c)
Verständlichkeit, gut durchdachte Strukturierung, logische Schlüssigkeit
(30 %)Bei 3. wird die korrekte Anwendung der jeweiligen Methode(n) auf der sprachlichen und strukturellen Ebene bewertet.
Anwesenheitspflicht, Studierende dürfen zwei Mal unentschuldigt fehlen.
Fristgerechte Abgabe aller Teilleistungen.
Wissenschaftlich korrekter Umgang mit allen beigezogenen Quellen (wissenschaftliche Quellen, nicht-wissenschaftliche Quellen und Handreichungen). t: Zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis kann die Lehrveranstaltungsleitung Studierende zu einem notenrelevanten Gespräch nach Abgabe der Seminararbeit einladen, welches positiv zu absolvieren ist.Beurteilungsmaßstab:
Mündliches Impulsreferat 1: 15 Punkte (Sprachrichtigkeit, Argumentationsadäquatheit, Sachangemessenheit)
Mündliches Impulsreferat 2: 15 Punkte (Sprachrichtigkeit, Argumentationsadäquatheit, Sachangemessenheit)
Schriftliche Vorstellung eines Fallbeispiels: 40 Punkte (Sprachrichtigkeit, Argumentationsadäquatheit, Sachangemessenheit)
Fördermaterialien zur Falldarstellung: 30 Punkte (Sprachrichtigkeit, Argumentationsadäquatheit, Sachangemessenheit)Für eine positive Beurteilung der Lehrveranstaltung sind 60 Punkte erforderlich.
1 (Sehr Gut) 100–90 Punkte
2 (Gut) 89–81 Punkte
3 (Befriedigend) 80–71 Punkte
4 (Genügend) 70–60 Punkte
5 (Nicht Genügend) 59–0 PunkteBei der Beurteilung derTeilleistungen 1 und 2 werden berücksichtigt:
a) Sachrichtigkeit (korrekte Darstellung und Anwendung von Inhalten und Methoden; bei Aufgabe 2. auch Beiziehung von verschiedenen Quellen aus Forschung und Praxis; 40 %)
b)
Sprachrichtigkeit und Angemessenheit der sprachlichen Ausdrucksweise (30 %)
c)
Verständlichkeit, gut durchdachte Strukturierung, logische Schlüssigkeit
(30 %)Bei 3. wird die korrekte Anwendung der jeweiligen Methode(n) auf der sprachlichen und strukturellen Ebene bewertet.
Prüfungsstoff
Alle in der Lehrveranstaltung durchgenommenen Inhalte, insbesondere auch die fachlichen und fachdidaktischen Inhalte und Überlegungen der eigenen und der im Seminar präsentierten Planungen. Unterstützendes Lernmaterial befindet sich auf Moodle.
Literatur
Bredel, Ursula & Maaß, Christiane (2016a). Leichte Sprache, Theoretische Grundlagen – Orientierung für die Praxis. Berlin: Duden Verlag.Lüke, Carina & Vock, Sarah (2019). Unterstützte Kommunikation bei Kindern und Erwachsenen. Berlin: Springer.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 12.01.2024 00:39
Formen der lautsprachebasierten unterstützten Kommunikationssysteme, wie sie für den Bereich der Hör- und Sehbeeinträchtigung erforderlich sind, werden mitbedacht.
Methoden sind Diskussion, Praxiserprobung und Präsentation.