Universität Wien
Lehrveranstaltungsprüfung

010032 VO Grundkurs Theologische Ethik I (Grundlegung der Fundamentalmoral) (2024W)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 1 - Katholische Theologie

Freitag 27.06.2025
WICHTIG vor mündlichen Prüfungen:
3 bis 1 Woche vor dem Prüfungstermin: Anmeldung zur Prüfung auf U:SPACE
6 bis 2 Tage vor dem Prüfungstermin: Anmeldung für die Zeitliste auf TEMPUS: https://tempus.univie.ac.at/
Falls Sie sich wieder abmelden: Abmeldung auf U:SPACE UND TEMPUS !

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Prüfer*innen

Information

Prüfungsstoff

Vorlesung oder Lehrbuch von Marschütz (s.u.)
Zusatzlektüre: Merks (s.u.) - die genauen Kapitel werden auf der Lernplattform Moodle bekannt gegeben.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

mündliche LV-Prüfung: Sie erhalten eine Frage aus dem Fragenkatalog, der auf der Lernplattform Moodle downloadbar ist.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Grundbegriffe und systematische Zugänge der theologischen Ethik wurden verstanden und können auf Nachfrage differenziert erklärt werden.
Das theologisch-ethische Problem, das in der Frage gestellt wird, kann vor dem Hintergrund der Theologiegeschichte und der aktuellen Diskussion differenziert verstanden und kritisch beurteilt.

1. Mit "Sehr gut" werden Leistungen beurteilt, mit denen der:die Kandidat:in die nach Maßgabe des Curriculums und der konkreten Lehrveranstaltung gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in weit über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt und, wo dies möglich ist, deutliche Eigenständigkeit beziehungsweise die Fähigkeit zur selbständigen Anwendung seines Wissens und Könnens auf für ihn neuartige Aufgaben zeigt.
2. Mit "Gut" werden Leistungen beurteilt, mit denen der:die Kandidat:in die nach Maßgabe des Curriculums und der konkreten Lehrveranstaltung gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt und, wo dies möglich ist, merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit beziehungsweise bei entsprechender Anleitung die Fähigkeit zur Anwendung seines Wissens und Könnens auf für ihn neuartige Aufgaben zeigt.
3. Mit "Befriedigend" werden Leistungen beurteilt, mit denen der:die Kandidat:in die nach Maßgabe des Curriculums und der konkreten Lehrveranstaltung gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen zur Gänze erfüllt; dabei werden Mängel in der Durchführung durch merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit ausgeglichen.
4. Mit "Genügend" werden Leistungen beurteilt, mit denen der:die Kandidat:in die nach Maßgabe des Curriculums und der konkreten Lehrveranstaltung gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt.
5. Mit "Nicht genügend" werden Leistungen beurteilt, mit denen der:die Kandidat:in nicht einmal alle Erfordernisse für die Beurteilung mit "Genügend" erfüllt.

Letzte Änderung: Fr 24.01.2025 09:45