Universität Wien
Lehrveranstaltungsprüfung

010033 VO Aufbaukurs Theologische Ethik II (Ethik der Geschlechterbeziehungen) (2024W)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 1 - Katholische Theologie

Freitag 24.01.2025
Seminarraum 4, Schenkenstr. 8-10, EG
WICHTIG vor mündlichen Prüfungen:
3 bis 1 Woche vor dem Prüfungstermin: Anmeldung zur Prüfung auf U:SPACE
6 bis 2 Tage vor dem Prüfungstermin: Anmeldung für die Zeitliste auf TEMPUS: https://tempus.univie.ac.at/
Falls Sie sich wieder abmelden: Abmeldung auf U:SPACE UND TEMPUS !

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Prüfer*innen

Information

Prüfungsstoff

Vorlesungsinhalt und zusätzliche Literatur. Es werden ca. 20 mögliche Prüfungsfragen bekannt gegeben, von denen je eine Frage gezogen wird. Die Ergänzungsliteratur wird mit den Prüfungsfragen auf Moodle veröffentlicht.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

mündliche LV-Prüfung (deutsch oder englisch)

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Hintergründe der Pluralisierung heutiger Lebensformen im Kontext des sozialen Wandels begreifen und damit verbunden diverse ethische Konzepte hinsichtlich unterschiedlicher Urteilsbildungen reflexiv einordnen zu können, insbesondere auch im Spannungsfeld von theologischer Ethik und kirchlichem Lehramt.

1. Mit "Sehr gut" werden Leistungen beurteilt, mit denen der:die Kandidat:in die nach Maßgabe des Curriculums und der konkreten Lehrveranstaltung gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in weit über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt und, wo dies möglich ist, deutliche Eigenständigkeit beziehungsweise die Fähigkeit zur selbständigen Anwendung seines Wissens und Könnens auf für ihn neuartige Aufgaben zeigt.
2. Mit "Gut" werden Leistungen beurteilt, mit denen der:die Kandidat:in die nach Maßgabe des Curriculums und der konkreten Lehrveranstaltung gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt und, wo dies möglich ist, merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit beziehungsweise bei entsprechender Anleitung die Fähigkeit zur Anwendung seines Wissens und Könnens auf für ihn neuartige Aufgaben zeigt.
3. Mit "Befriedigend" werden Leistungen beurteilt, mit denen der:die Kandidat:in die nach Maßgabe des Curriculums und der konkreten Lehrveranstaltung gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen zur Gänze erfüllt; dabei werden Mängel in der Durchführung durch merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit ausgeglichen.
4. Mit "Genügend" werden Leistungen beurteilt, mit denen der:die Kandidat:in die nach Maßgabe des Curriculums und der konkreten Lehrveranstaltung gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt.
5. Mit "Nicht genügend" werden Leistungen beurteilt, mit denen der:die Kandidat:in nicht einmal alle Erfordernisse für die Beurteilung mit "Genügend" erfüllt.

Letzte Änderung: Fr 24.01.2025 09:45