Lehrveranstaltungsprüfung
010060 VO Aufbaukurs Kirchenrecht II (2024S)
Kirchliches Verfassungsrecht
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WANN?
Freitag
31.01.2025
Bitte beachten Sie, dass diese Prüfung mündlich vor Ort im Büro von Prof. Kowatsch - Schenkenstraße 8-10, 1010 Wien, Raum 2OG040 - geprüft wird. Derzeit sind Prüfungen von 09-14 Uhr Uhr geplant. Eine Anmeldung für die Timeslots erfolgt, wie gewohnt, via TEMPUS.Bei vielen Anmeldungen wird ein Ersatztermin am 30.01.2025 von 13-18 Uhr angeboten!
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 10.01.2025 00:00 bis Fr 24.01.2025 23:59
- Abmeldung bis Di 28.01.2025 23:59
Prüfer*innen
Information
Prüfungsstoff
Stoff der gesamten Vorlesung; die verwendete und sukzessive online gestellte Präsentation ist integraler Bestandteil der Vorlesung, ebenso auf moodle veröffentlichte Materialien und dort als Pflichtlektüre oder „notwendige“ Lektüre gekennzeichnete Dateien.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Prüfung findet als schriftliche Präsenzprüfung statt. Eine aktuelle Ausgabe des CIC ohne persönliche Notizen kann als Hilfsmittel verwendet werden. Sollte aufgrund universitärer Regelungen keine Präsenzprüfungen möglich sein, erfolgt die Prüfung mündlich digital (15-20 Minuten). In diesem Fall ist die Verwendung von Hilfsmitteln wie dem CIC nicht gestattet.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
schriftliche Prüfung: Es sind max. 27 Punkte zu erreichen. Die Bewertung erfolgt anhand folgender Notenskala: 25–27 Punkte: (1); 22–24 Punkte: (2); 17–21 Punkte: (3); 14–16 Punkte: (4); 0–13 Punkte: (5). Die Aufzählung bloßer Stichworte wird nicht als Antwort gezählt!
Im Fall einer mündlichen Prüfung: das Problem der Fragen muss dem richtigen Rechtsgebiet zugeordnet werden können. Für eine positive Leistung muss jede einzelne Frage zu mind. 50% richtig beantwortet werden. Eine "sehr gute" Leistung bedeutet die Fähigkeit, den LV-Stoff auf konkrete Fragen hin kritisch anwenden zu können.
Im Fall einer mündlichen Prüfung: das Problem der Fragen muss dem richtigen Rechtsgebiet zugeordnet werden können. Für eine positive Leistung muss jede einzelne Frage zu mind. 50% richtig beantwortet werden. Eine "sehr gute" Leistung bedeutet die Fähigkeit, den LV-Stoff auf konkrete Fragen hin kritisch anwenden zu können.
Letzte Änderung: Do 09.01.2025 10:25