Lehrveranstaltungsprüfung
040038 VO Kostenrechnung (2018W)
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WANN?
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 28.01.2019 00:01 bis Do 21.02.2019 23:59
- Abmeldung bis Fr 22.02.2019 12:00
Prüfer*innen
Information
Prüfungsstoff
Prüfungsstoff ist der Inhalt der Vorlesung, d.h. genau der in der Vorlesung erarbeitete Stoff.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Schriftliche Prüfung. Sie dauert 90 Minuten und umfasst Rechenbeispiele (etwa zwei Drittel) und verbal zu beantwortende Fragen (etwa ein Drittel). Als Hilfsmittel ist nur ein nicht programmierbarer Taschenrechner erlaubt (kein Handy). Studierendenausweis und Kugelschreiber nicht vergessen!1. Prüfungstermin: 24. Jänner 2019, 18.30 Uhr
2. Prüfungstermin: Anfang März 2019
3. Prüfungstermin: Mai 2019
4. Prüfungstermin: Ende Juni 2019 (zugleich 1. Prüfungstermin für das SS 2019)Für jeden Antritt ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich. Sie können sich zur Prüfung anmelden, sobald Sie die StEOP abgeschlossen haben.Bitte beachten Sie folgende allgemeine Regelung: Wer ohne rechtzeitige Abmeldung nicht zur Prüfung erscheint, wird für den nächsten Prüfungstermin gesperrt (d.h. darf nicht antreten), außer er legt unverzüglich ein ärztliches Zeugnis über eine kurzfristig aufgetretene Erkrankung vor.
2. Prüfungstermin: Anfang März 2019
3. Prüfungstermin: Mai 2019
4. Prüfungstermin: Ende Juni 2019 (zugleich 1. Prüfungstermin für das SS 2019)Für jeden Antritt ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich. Sie können sich zur Prüfung anmelden, sobald Sie die StEOP abgeschlossen haben.Bitte beachten Sie folgende allgemeine Regelung: Wer ohne rechtzeitige Abmeldung nicht zur Prüfung erscheint, wird für den nächsten Prüfungstermin gesperrt (d.h. darf nicht antreten), außer er legt unverzüglich ein ärztliches Zeugnis über eine kurzfristig aufgetretene Erkrankung vor.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Bei der Prüfung können 90 Punkte erreicht werden. Sie wird ab 46 Punkten positiv beurteilt (4; ab 57 Punkten: 3, ab 68 Punkten: 2, ab 79 Punkten: 1).
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:28