Lehrveranstaltungsprüfung
040038 VO Kostenrechnung (2021W)
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GEMISCHT
WANN?
Aufgrund der noch immer hohen COVID-Infektionszahlen haben wir uns entschlossen, die Prüfung digital durchzuführen. Sollte jemand die Prüfung unbedingt in Präsenz schreiben wollen, bitten wir um Rückmeldung bis spätetens 14.4.2022 per Mail an Veronika Moser.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mi 30.03.2022 00:01 bis Do 21.04.2022 23:59
- Abmeldung bis Fr 22.04.2022 23:59
Prüfer*innen
Information
Prüfungsstoff
Prüfungsstoff ist der Inhalt der Vorlesung und der Übungen, d.h. genau der in Vorlesung und Übungen erarbeitete Stoff.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Schriftliche Prüfung. Sie dauert 90 Minuten und umfasst Rechenbeispiele (etwa zwei Drittel) und verbal zu beantwortende Fragen (etwa ein Drittel).
Die Prüfung findet online über Moodle statt.
Für jeden Antritt ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich. Sie können sich zur Prüfung anmelden, sobald Sie die StEOP abgeschlossen haben.
Bitte beachten Sie folgende allgemeine Regelung: Wer ohne rechtzeitige Abmeldung nicht zur Prüfung erscheint, wird für den nächsten Prüfungstermin gesperrt (d.h. darf nicht antreten), außer er legt unverzüglich ein ärztliches Zeugnis über eine kurzfristig aufgetretene Erkrankung vor.
Die Prüfung findet online über Moodle statt.
Für jeden Antritt ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich. Sie können sich zur Prüfung anmelden, sobald Sie die StEOP abgeschlossen haben.
Bitte beachten Sie folgende allgemeine Regelung: Wer ohne rechtzeitige Abmeldung nicht zur Prüfung erscheint, wird für den nächsten Prüfungstermin gesperrt (d.h. darf nicht antreten), außer er legt unverzüglich ein ärztliches Zeugnis über eine kurzfristig aufgetretene Erkrankung vor.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Bei der Prüfung können 45 Punkte erreicht werden. Sie wird ab 22,5 Punkten positiv beurteilt (4; ab 27 Punkten: 3, ab 33 Punkten: 2, ab 39 Punkten: 1).
Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:12