Lehrveranstaltungsprüfung
040078 VO Gesellschaftsrecht (BA) (2020W)
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WANN?
Bedingt durch die COVID-19-Pandemie wird diese Prüfung online über Moodle abgehalten. Dauer der Prüfung: 60 Minuten; der Beurteilungsmaßstab: Insgesamt werden 60 Punkte vergeben. Ab 31 Punkte ist die Gesamtprüfung positiv absolviert.
Notenschlüssel:
ab 31 Punkte - genügend, ab 39 Punkte - befriedigend, ab 47 Punkte - gut, ab 55 Punkte - sehr gut.
Mit Teilnahme an der digitalen schriftlichen Prüfung erklären die Studierenden die Prüfung selbständig, ohne Hilfe Dritter und ohne unerlaubte Hilfsmittel abzulegen. Die Prüfung kann zur Kontrolle einer Plagiatsprüfung unterzogen werden (Turnitin). Innerhalb der Beurteilungsfrist von vier Wochen kann die*der Prüfer*in auch mündliche Nachfragen zum Stoffgebiet der Prüfung vornehmen. Dies kann auch stichprobenartig und ohne konkreten Schummelverdacht erfolgen.
Konsequenzen bei Schummeln: Werden unerlaubte Hilfsmittel verwendet und/oder die Prüfung nicht selbständig absolviert, wird die Prüfung nicht beurteilt und mit einem X im Sammelzeugnis dokumentiert. Der Prüfungsantritt wird auf die zulässige Zahl der Antritte angerechnet.
Notenschlüssel:
ab 31 Punkte - genügend, ab 39 Punkte - befriedigend, ab 47 Punkte - gut, ab 55 Punkte - sehr gut.
Mit Teilnahme an der digitalen schriftlichen Prüfung erklären die Studierenden die Prüfung selbständig, ohne Hilfe Dritter und ohne unerlaubte Hilfsmittel abzulegen. Die Prüfung kann zur Kontrolle einer Plagiatsprüfung unterzogen werden (Turnitin). Innerhalb der Beurteilungsfrist von vier Wochen kann die*der Prüfer*in auch mündliche Nachfragen zum Stoffgebiet der Prüfung vornehmen. Dies kann auch stichprobenartig und ohne konkreten Schummelverdacht erfolgen.
Konsequenzen bei Schummeln: Werden unerlaubte Hilfsmittel verwendet und/oder die Prüfung nicht selbständig absolviert, wird die Prüfung nicht beurteilt und mit einem X im Sammelzeugnis dokumentiert. Der Prüfungsantritt wird auf die zulässige Zahl der Antritte angerechnet.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 08.01.2021 17:00 bis Mo 25.01.2021 08:00
- Abmeldung bis Di 26.01.2021 13:00
Prüfer*innen
Information
Prüfungsstoff
Weilinger, Personengesellschaftsrecht, facultas
Mader, Kapitalgesellschaften, 10. Auflage (2017), Lexisnexis
Mader, Kapitalgesellschaften, 10. Auflage (2017), Lexisnexis
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Dezember 2020: Bedingt durch die COVID-19-Pandemie können kurzfristige Änderungen bei Prüfungen (z.B. Umstellung auf Online-Prüfungen) möglich sein. Die aktuellen Informationen werden online über u:space und über den Moodlekurs bekannt gegeben.
Die schriftliche Lehrveranstaltungsprüfung findet als Präsenzprüfung statt (keine online-Klausur).
Zu den Klausuren dürfen ausschließlich unkommentierte Gesetzesausgaben verwendet werden.
Zulässig in den Gesetzesausgaben sind: Unterstreichungen; Hervorhebungen etc und reine Paragraphenverweise.
Sonderproblem: „Post-its“: das Einlegen von „Post-its“ ist grundsätzlich erlaubt.
Jedoch: Post-its dürfen NICHT beschriftet werden!
Information über die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel finden Sie auch unter https://privatrecht.univie.ac.at/service-news/schummeln/
Das Verwenden eines kommentierten Gesetzestextes oder beschriftete Post-its bei Präsenzprüfungen gilt als unerlaubt.
Die schriftliche Lehrveranstaltungsprüfung findet als Präsenzprüfung statt (keine online-Klausur).
Zu den Klausuren dürfen ausschließlich unkommentierte Gesetzesausgaben verwendet werden.
Zulässig in den Gesetzesausgaben sind: Unterstreichungen; Hervorhebungen etc und reine Paragraphenverweise.
Sonderproblem: „Post-its“: das Einlegen von „Post-its“ ist grundsätzlich erlaubt.
Jedoch: Post-its dürfen NICHT beschriftet werden!
Information über die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel finden Sie auch unter https://privatrecht.univie.ac.at/service-news/schummeln/
Das Verwenden eines kommentierten Gesetzestextes oder beschriftete Post-its bei Präsenzprüfungen gilt als unerlaubt.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Endnote der Gesamtprüfung setzt sich aus den Punkten einer Präsenz-Klausur (Dauer: 90 Minuten) in deutscher Sprache zusammen.
Insgesamt werden 60 Punkte vergeben. Ab 31 Punkte ist die Gesamtprüfung positiv absolviert.
Notenschlüssel:
ab 31 Punkte - genügend, ab 39 Punkte - befriedigend, ab 47 Punkte - gut, ab 55 Punkte - sehr gut.
Information über die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel finden Sie auch unter https://privatrecht.univie.ac.at/service-news/schummeln/
Das Verwenden eines kommentierten Gesetzestextes oder beschriftete Post-its bei Präsenzprüfungen gilt als unerlaubt.
Insgesamt werden 60 Punkte vergeben. Ab 31 Punkte ist die Gesamtprüfung positiv absolviert.
Notenschlüssel:
ab 31 Punkte - genügend, ab 39 Punkte - befriedigend, ab 47 Punkte - gut, ab 55 Punkte - sehr gut.
Information über die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel finden Sie auch unter https://privatrecht.univie.ac.at/service-news/schummeln/
Das Verwenden eines kommentierten Gesetzestextes oder beschriftete Post-its bei Präsenzprüfungen gilt als unerlaubt.
Letzte Änderung: Fr 09.08.2024 00:07