Lehrveranstaltungsprüfung
040078 VO Gesellschaftsrecht (BA) (2021W)
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WANN?
Bitte beachten Sie, dass immer nach der geltenden Rechtslage geprüft wird. Verwenden Sie immer die aktuelle Auflage der Lernunterlagen.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 15.04.2022 09:00 bis Di 26.04.2022 09:00
- Abmeldung bis Mi 27.04.2022 09:00
Prüfer*innen
Information
Prüfungsstoff
Weilinger, Personengesellschaftsrecht, facultas
Mader, Kapitalgesellschaften, 10. Auflage (2017), Lexisnexis
Mader, Kapitalgesellschaften, 10. Auflage (2017), Lexisnexis
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Bedingt durch die COVID-19-Pandemie können kurzfristige Änderungen bei Prüfungen (z.B. Umstellung auf Online-Prüfungen) möglich sein. Die aktuellen Informationen werden online über u:space und über den Moodlekurs bekannt gegeben.
Die schriftliche Lehrveranstaltungsprüfung findet als Präsenzprüfung statt (keine online-Klausur).
Zu den Klausuren dürfen ausschließlich unkommentierte Gesetzesausgaben verwendet werden.
Zulässig in den Gesetzesausgaben sind: Unterstreichungen; Hervorhebungen etc und reine Paragraphenverweise.
Sonderproblem: „Post-its“: das Einlegen von „Post-its“ ist grundsätzlich erlaubt.
Jedoch: Post-its dürfen NICHT beschriftet werden!
Information über die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel finden Sie auch unter https://privatrecht.univie.ac.at/service-news/schummeln/
Das Verwenden eines kommentierten Gesetzestextes oder beschriftete Post-its bei Präsenzprüfungen gilt als unerlaubt.
Die schriftliche Lehrveranstaltungsprüfung findet als Präsenzprüfung statt (keine online-Klausur).
Zu den Klausuren dürfen ausschließlich unkommentierte Gesetzesausgaben verwendet werden.
Zulässig in den Gesetzesausgaben sind: Unterstreichungen; Hervorhebungen etc und reine Paragraphenverweise.
Sonderproblem: „Post-its“: das Einlegen von „Post-its“ ist grundsätzlich erlaubt.
Jedoch: Post-its dürfen NICHT beschriftet werden!
Information über die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel finden Sie auch unter https://privatrecht.univie.ac.at/service-news/schummeln/
Das Verwenden eines kommentierten Gesetzestextes oder beschriftete Post-its bei Präsenzprüfungen gilt als unerlaubt.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Endnote der Gesamtprüfung setzt sich aus den Punkten einer Präsenz-Klausur (Dauer: 90 Minuten) in deutscher Sprache zusammen.Insgesamt werden 60 Punkte vergeben. Ab 31 Punkte ist die Gesamtprüfung positiv absolviert.Notenschlüssel:
ab 31 Punkte - genügend, ab 39 Punkte - befriedigend, ab 47 Punkte - gut, ab 55 Punkte - sehr gut.
Information über die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel finden Sie auch unter https://privatrecht.univie.ac.at/service-news/schummeln/
Das Verwenden eines kommentierten Gesetzestextes oder beschriftete Post-its bei Präsenzprüfungen gilt als unerlaubt.Studierende haben die Möglichkeit, über unsere Lernapp "MooDuell" drei Bonuspunkte zu sammeln. Die genauen Modalitäten finden sich im Moodlekurs.
Auch ohne die Bonuspunkte kann die volle Punktzahl erreicht werden. Eine negative Beurteilung kann durch die Bonuspunkte nicht positiv werden.
ab 31 Punkte - genügend, ab 39 Punkte - befriedigend, ab 47 Punkte - gut, ab 55 Punkte - sehr gut.
Information über die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel finden Sie auch unter https://privatrecht.univie.ac.at/service-news/schummeln/
Das Verwenden eines kommentierten Gesetzestextes oder beschriftete Post-its bei Präsenzprüfungen gilt als unerlaubt.Studierende haben die Möglichkeit, über unsere Lernapp "MooDuell" drei Bonuspunkte zu sammeln. Die genauen Modalitäten finden sich im Moodlekurs.
Auch ohne die Bonuspunkte kann die volle Punktzahl erreicht werden. Eine negative Beurteilung kann durch die Bonuspunkte nicht positiv werden.
Letzte Änderung: Fr 09.08.2024 00:07