Universität Wien
Lehrveranstaltungsprüfung

040255 VO Wirtschaftsrecht (MA) (2020W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 4 - Wirtschaftswissenschaften

Montag 25.01.2021 18:30 - 20:00 Digital
Die Prüfung findet online über Moodle als open book Klausur statt. Mit Teilnahme an der digitalen schriftlichen Prüfung erklären die Studierende die Prüfung selbständig, ohne Hilfe Dritter und ohne unerlaubte Hilfsmittel abzulegen. Die Prüfung kann zur Kontrolle einer Plagiatsprüfung unterzogen werden (Turnitin). Innerhalb der Beurteilungsfrist von vier Wochen kann die*der Prüfer*in auch mündliche Nachfragen zum Stoffgebiet der Prüfung vornehmen. Dies kann auch stichprobenartig und ohne konkreten Schummelverdacht erfolgen.
Fragestunde vor der Klausur: Freitag, 22.01.2021, 09.45-11.15 Uhr, im Moodlekurs der Vorlesung.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Prüfer*innen

Information

Prüfungsstoff

Folgende Kapitel aus Weilinger, Privatrecht, aktuelle Auflage: Willenserklärungen und Vertragsabschluss; Stellvertretung; Leistungsstörungen; Schadenersatzrecht.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die schriftliche Lehrveranstaltungsprüfung "Wirtschaftsrecht" wird in deutscher Sprache abgehalten und dauert 45 Minuten; die Verwendung von unkommentierten Gesetzesausgaben und nicht elektronischen Wörterbüchern ist bei einer Präsenz-Prüfung erlaubt (Post-Its: nur unbeschriftet zulässig - weder Zahlen noch Überschriften; verschiedene Farben, Größen sind zulässig; Beschriftung des Gesetzestextes ist unzulässig).
Mit Teilnahme an der digitalen schriftlichen Prüfung erklären die Studierende die Prüfung selbständig, ohne Hilfe Dritter und ohne unerlaubte Hilfsmittel abzulegen. Die Prüfung kann zur Kontrolle einer Plagiatsprüfung unterzogen werden (Turnitin). Innerhalb der Beurteilungsfrist von vier Wochen kann die*der Prüfer*in auch mündliche Nachfragen zum Stoffgebiet der Prüfung vornehmen. Dies kann auch stichprobenartig und ohne konkreten Schummelverdacht erfolgen.
Konsequenzen bei Schummeln: Werden unerlaubte Hilfsmittel verwendet und/oder die Prüfung nicht selbständig absolviert, wird die Prüfung nicht beurteilt und mit einem X im Sammelzeugnis dokumentiert. Der Prüfungsantritt wird auf die zulässige Zahl der Antritte angerechnet.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Insgesamt können 30 Punkte bei der schriftlichen Prüfung erreicht werden, ab 16 (51 %) Punkte ist die Prüfung positiv absolviert. Ab 16 Punkte - genügend, ab 19,5 - befriedigend, ab 23,5 - gut, ab 27,5 - sehr gut.

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:12