Lehrveranstaltungsprüfung
040601 VO Steuerrecht (2023W)
Labels
VOR-ORT
WANN?
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 07.06.2024 09:00 bis Fr 21.06.2024 09:00
- Abmeldung bis Di 25.06.2024 09:00
Prüfer*innen
Information
Prüfungsstoff
Inhalte
des Lehrbuches Doralt/Hohenwarter, Steuerrecht 2023, 24. Auflage (2023) ISBN 978-3-214-04274-5,
der Fallstudien sowie der PPT-Folien.
des Lehrbuches Doralt/Hohenwarter, Steuerrecht 2023, 24. Auflage (2023) ISBN 978-3-214-04274-5,
der Fallstudien sowie der PPT-Folien.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Prüfung. Diese wird in deutscher Sprache abgehalten und dauert 90 Minuten. Die Prüfungen im Bereich Steuerrecht finden ausschließlich in Präsenz am Oskar-Morgenstern-Platz statt.Bei den Prüfungen dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, nicht programmierbare Taschenrechner und nicht elektronische Wörterbücher verwendet werden.Markierungen und Beschriftungen der Gesetzesausgaben:
Erlaubt sind ausschließlich Unterstreichungen und Markierungen der Textstellen mit Textmarkern udgl sowie die Verwendung durch Post-Its. Post-Its dürfen ausschließlich mit Gesetzestiteln/Gesetzesabkürzungen beschriftet werden. Verboten sind daher insbesondere: jegliche Paragrafenüberschriften, Kommentierungen bzw auch einzelne Wörter, Prüfungsschemata, Sonstige Zeichen, Zusätzliche Blätter sowie Paragraphenverweise und VerweiskettenDie Verwendung von KI-Tools (z. B. ChatGPT) für die Produktion von Texten ist nur dann erlaubt, wenn diese von der Lehrveranstaltungsleitung ausdrücklich gefordert werden (z. B. für einzelne Arbeitsaufgaben).
Erlaubt sind ausschließlich Unterstreichungen und Markierungen der Textstellen mit Textmarkern udgl sowie die Verwendung durch Post-Its. Post-Its dürfen ausschließlich mit Gesetzestiteln/Gesetzesabkürzungen beschriftet werden. Verboten sind daher insbesondere: jegliche Paragrafenüberschriften, Kommentierungen bzw auch einzelne Wörter, Prüfungsschemata, Sonstige Zeichen, Zusätzliche Blätter sowie Paragraphenverweise und VerweiskettenDie Verwendung von KI-Tools (z. B. ChatGPT) für die Produktion von Texten ist nur dann erlaubt, wenn diese von der Lehrveranstaltungsleitung ausdrücklich gefordert werden (z. B. für einzelne Arbeitsaufgaben).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Insgesamt können bei der Prüfung 100 Punkte erreicht werden; ab 50,5% (= 50,5 Punkte) ist die Prüfung positiv absolviert. Darüber hinaus gilt folgender Notenschlüssel:
Nicht Genügend: bis 50% (bis 50 Punkte)
Genügend: 50,5% - 63% (50,5 Punkte - 63 Punkte)
Befriedigend: 63,5% - 74,5% (63,5 Punkte – 74,5 Punkte)
Gut: 75% - 87% (75 Punkte - 87 Punkte)
Sehr Gut: 87,5% - 100% (87,5 Punkte - 100 Punkte)Bonuspunkte:
Durch mündliche Mitarbeit in den Vorlesungseinheiten können bis zu 10 Mitarbeitspunkte erzielt werden. Diese Mitarbeitspunkte werden, unter der Voraussetzung, dass Sie sich ordnungsgemäß für die Vorlesung Steuerrecht angemeldet haben, Ihrem Prüfungsergebnis der Prüfung VO Steuerrecht als Bonuspunkte hinzugerechnet. Diese Bonuspunkte sind nicht Bestandteil des regulären Punkteschemas der Prüfung VO Steuerrecht. In Summe können Sie daher inklusive regulärer Punkte und Bonuspunkte 110 von 100 Punkten erzielen. Dies gilt nur dann, wenn Sie die Prüfung VO Steuerrecht innerhalb der 3 Prüfungstermine des Semesters, in dem Sie die Vorlesung Steuerrecht besucht haben, absolvieren. Für das WS 2023/2024 sind das die Prüfungstermine am 05.02.2024, am 29.02.2024, und 26.04.2024. Die von Ihnen in den Vorlesungseinheiten erreichten Bonuspunkte können nur bei Ihrem ersten Antritt zur Prüfung Steuerrecht innerhalb dieser Frist eingelöst werden und werden automatisch Ihrem Prüfungsergebnis hinzugerechnet.Bonuspunkte werden nur für mündliche Mitarbeitsleistungen an jene Studierende vergeben, die in Präsenz an den Vorlesungseinheiten teilnehmen.
Nicht Genügend: bis 50% (bis 50 Punkte)
Genügend: 50,5% - 63% (50,5 Punkte - 63 Punkte)
Befriedigend: 63,5% - 74,5% (63,5 Punkte – 74,5 Punkte)
Gut: 75% - 87% (75 Punkte - 87 Punkte)
Sehr Gut: 87,5% - 100% (87,5 Punkte - 100 Punkte)Bonuspunkte:
Durch mündliche Mitarbeit in den Vorlesungseinheiten können bis zu 10 Mitarbeitspunkte erzielt werden. Diese Mitarbeitspunkte werden, unter der Voraussetzung, dass Sie sich ordnungsgemäß für die Vorlesung Steuerrecht angemeldet haben, Ihrem Prüfungsergebnis der Prüfung VO Steuerrecht als Bonuspunkte hinzugerechnet. Diese Bonuspunkte sind nicht Bestandteil des regulären Punkteschemas der Prüfung VO Steuerrecht. In Summe können Sie daher inklusive regulärer Punkte und Bonuspunkte 110 von 100 Punkten erzielen. Dies gilt nur dann, wenn Sie die Prüfung VO Steuerrecht innerhalb der 3 Prüfungstermine des Semesters, in dem Sie die Vorlesung Steuerrecht besucht haben, absolvieren. Für das WS 2023/2024 sind das die Prüfungstermine am 05.02.2024, am 29.02.2024, und 26.04.2024. Die von Ihnen in den Vorlesungseinheiten erreichten Bonuspunkte können nur bei Ihrem ersten Antritt zur Prüfung Steuerrecht innerhalb dieser Frist eingelöst werden und werden automatisch Ihrem Prüfungsergebnis hinzugerechnet.Bonuspunkte werden nur für mündliche Mitarbeitsleistungen an jene Studierende vergeben, die in Präsenz an den Vorlesungseinheiten teilnehmen.
Letzte Änderung: Mo 17.06.2024 13:25