Universität Wien
Lehrveranstaltungsprüfung

090065 VO Einführung in das Lehramtsstudium des altsprachlichen Unterrichts (2020W)

Latein / Griechisch

1.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 9 - Altertumswissenschaften
STEOP

Montag 25.01.2021 09:45 - 11:15 Digital

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Prüfer*innen

Information

Prüfungsstoff

Prüfungsstoff ist der im Laufe des Semesters durchgenommene Stoff. Da sich der Aufbau der LV stark nach den Bedürfnissen der Studierenden richtet, ist eine genauer definierte Abgrenzung im Vorfeld noch nicht möglich.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Im Laufe der Lehrveranstaltung wird es vier schriftliche Arbeitsaufträge geben, entsprechend den Kompetenzbereichen, die bei der Abschlussprüfung gefragt sind.
Die positive Erledigung all dieser Arbeitsaufträge innerhalb der angegebenen Frist kann die schriftliche Abschlussprüfung ersetzen.
Werden nicht alle Arbeitsaufträge positiv erfüllt, ist eine schriftliche Gesamtprüfung zu absolvieren.
Die Bekanntgabe und Abgabe der Arbeitsaufträge erfolgt über moodle.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Mindestanforderungen sind die im Kompetenzmodell für das sechsjährige Latein genannten Bereiche - dieses findet sich auf S. 14-15 und 20-25 des folgenden Dokuments: https://www.edugroup.at/fileadmin/DAM/Gegenstandsportale/Latein/Dateien/CONSENSUS_Rechtsgrundlagen_2017.pdf.
Für Studierende des Lehramts Griechisch ohne Latein als Zweitfach gilt das Kompetenzmodell für Griechisch a.a.O.
Bei der schriftlichen Prüfung gelten folgende Beurteilungsmaßstäbe: unter 60% 5, 60-69% 4, 70-79% 3, 80-89% 2, ab 90% 1. Bitte beachten Sie die relevanten Bestimmungen in der Satzung der Universität Wien (abrufbar unter: https://ssc-phil.univie.ac.at/studienorganisation/lehrveranstaltungstypen/): "Werden unerlaubte Hilfsmittel (Abschreiben, Handy, Schummelzettel etc.) verwendet, so wird diese Prüfung als erschlichene Leistung gewertet und im Sammelzeugnis mit einem "X" ausgewiesen. Bevor das "X" eingetragen wird, hat die SPL die betroffenen Studierenden zu konfrontieren."

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:14