Universität Wien
Lehrveranstaltungsprüfung

090070 VO Klassische Literatur in Übersetzung (Latein) (2020W)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 9 - Altertumswissenschaften
OV STEOP

Donnerstag 25.02.2021 09:45 - 11:15 Digital

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Prüfer*innen

Information

Prüfungsstoff

1. Stoff der Vorlesung (Präsentationen werden zur Verfügung gestellt)

2. eigenständige Lektüre (in Übersetzung) von:

Cicero, Pro Milone; Vergil, Aeneis (komplett); Ovid, Metamorphosen 1-5; Seneca, Hercules furens.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Klausur. Der erste Klausurtermin ist am 28.01.2021. Es wird drei weitere Termine geben.

Die Prüfung am Donnerstag, 28.01.2021, um 09:45 - 11:15 wird als schriftliche digitale Prüfung über Moodle abgehalten (Open-Book-Format). Der Schwerpunkt wird daher auf Fragen liegen, bei denen das in den Präsentationen und in den ausgeteilten Materialien (Rhetorische Stilmittel: nur Oberbegriffe und Tropen, in der Datei sind die Titel der Kapitel gelb markiert); Kleines ABC der Ilias; Ovidius illustratus) vermittelte Wissen angewendet werden muss. Vorausgesetzt wird ebenfalls die Kenntnis der Texte im Lektürepensum (Übersetzungen von Cicero, Pro Milone; Vergil, Aeneis; Ovid, Metamorphosen 1-5; Seneca, Hercules furens). Die Klausur besteht aus 4-5 Fragen. Beantworten Sie die Fragen direkt in der zum Download bereitgestellten Word-Datei. Laden Sie diese Datei pünktlich zum Ende der Bearbeitungszeit (90 Minuten) wieder hoch. Wird die Datei zu spät hochgeladen, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Es können insgesamt 35 Punkte erworben werden. Die bei den einzelnen Fragen zu erwerbende Teilpunktzahl wird jeweils angegeben.
Der vierte und letzte Termin ist am 01.07.2021. Die Prüfung wird als schriftliche digitale Prüfung über Moodle abgehalten (Open-Book-Format).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Regelmäßige Teilnahme wird empfohlen.

Bestehen der Klausur. Es muss mindestens die Hälfte der Gesamtpunktzahl (35 Punkte) erreicht werden.

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:14