Lehrveranstaltungsprüfung
100011 VO Sprachgeschichte (2023W)
Labels
WANN?
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 16.01.2024 09:00 bis Di 30.01.2024 19:00
- Abmeldung bis Di 30.01.2024 19:00
Prüfer*innen
Information
Prüfungsstoff
Alles, was in der Vorlesung behandelt wurde und auf Moodle steht. (Selbsteinschreibung ist möglich.)
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Schriftliches Kolloquium, Dauer 90min
4 Termine: Letzte Einheit im WS 2023/24, dann jeweils zu Beginn, in der Mitte und Ende des SS 2024. Die Termine werden rechtzeitig über Moodle bekanntgegeben. Der 4. Antritt muss kommissionell erfolgen. Es dürfen keinerlei Hilfsmittel verwendet werden. Der Einsatz von KI wie ChatGPT ist untersagt. Beim Verdacht auf Verwendung von Hilfsmitteln wird ein mündlicher Plausibilitätscheck durchgeführt.
Mündliche Prüfungen sind nicht möglich.
4 Termine: Letzte Einheit im WS 2023/24, dann jeweils zu Beginn, in der Mitte und Ende des SS 2024. Die Termine werden rechtzeitig über Moodle bekanntgegeben. Der 4. Antritt muss kommissionell erfolgen. Es dürfen keinerlei Hilfsmittel verwendet werden. Der Einsatz von KI wie ChatGPT ist untersagt. Beim Verdacht auf Verwendung von Hilfsmitteln wird ein mündlicher Plausibilitätscheck durchgeführt.
Mündliche Prüfungen sind nicht möglich.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Schriftliche Beiträge aller Lehrveranstaltungstypen der SPL 10 können einer automatischen Plagiatsprüfung unterzogen werden; dazu zählen insbesondere Arbeiten der Pro-, Bachelor- und Masterseminarstufe, aber auch Lehrveranstaltungsprüfungen (z.B. Vorlesungsprüfung) und Teilprüfungen (z.B. Zwischentest, 'Hausübungen').
Für eine positive Note muss bei der schriftlichen Prüfung mindestens die Hälfte der Gesamtpunktezahl erreicht werden.
Zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis kann die Lehrveranstaltungsleitung eine mündliche Reflexion der abgegebenen Prüfungsarbeit vorsehen, die erfolgreich zu absolvieren ist.
Für eine positive Note muss bei der schriftlichen Prüfung mindestens die Hälfte der Gesamtpunktezahl erreicht werden.
Zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis kann die Lehrveranstaltungsleitung eine mündliche Reflexion der abgegebenen Prüfungsarbeit vorsehen, die erfolgreich zu absolvieren ist.
Letzte Änderung: Fr 12.04.2024 13:25