Lehrveranstaltungsprüfung
100020 VO Germanistische Sprachwissenschaft (2024S)
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Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Do 07.11.2024 09:00 bis Mi 20.11.2024 19:00
- Abmeldung bis Mi 20.11.2024 19:00
Prüfer*innen
Information
Prüfungsstoff
- Inhalte der Vorlesung
- Begleitende Lektüre
- Begleitende Lektüre
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Schriftliche Prüfung am Semesterende. Weitere Prüfungstermine werden im Laufe des Semesters bekannt gegeben.
Die Verwendung von einsprachigen Wörterbüchern ist erlaubt.An- und Abmeldung:
Die An- und Abmeldung zur Prüfung über u:space ist verpflichtend. Nur korrekt angemeldete Studierende dürfen an der Prüfung teilnehmen.
Abbruch einer Prüfung: Wird die Prüfung ohne Angabe eines wichtigen Grundes abgebrochen, bewerten wir die Prüfung mit „Nicht genügend“.Schriftliche Beiträge aller Lehrveranstaltungstypen der SPL 10 können einer automatischen Plagiatsprüfung unterzogen werden; dazu zählen insbesondere Arbeiten der Pro-, Bachelor- und Masterseminarstufe, aber auch Lehrveranstaltungsprüfungen (z.B. Vorlesungsprüfung) und Teilprüfungen (z.B. Zwischentest, 'Hausübungen').
Die Verwendung von einsprachigen Wörterbüchern ist erlaubt.An- und Abmeldung:
Die An- und Abmeldung zur Prüfung über u:space ist verpflichtend. Nur korrekt angemeldete Studierende dürfen an der Prüfung teilnehmen.
Abbruch einer Prüfung: Wird die Prüfung ohne Angabe eines wichtigen Grundes abgebrochen, bewerten wir die Prüfung mit „Nicht genügend“.Schriftliche Beiträge aller Lehrveranstaltungstypen der SPL 10 können einer automatischen Plagiatsprüfung unterzogen werden; dazu zählen insbesondere Arbeiten der Pro-, Bachelor- und Masterseminarstufe, aber auch Lehrveranstaltungsprüfungen (z.B. Vorlesungsprüfung) und Teilprüfungen (z.B. Zwischentest, 'Hausübungen').
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Erreichen von mindestens 50% der erreichbaren 100% bei der schriftlichen Prüfung.
Beurteilungsmaßstab gemäß der erreichten Prozentzahl:
ab 80% = Sehr gut (1)
bis 79,99% = Gut (2)
bis 69,99% = Befriedigend (3)
bis 59,99% = Genügend (4)
bis 49,99% = Nicht Genügend (5)
Beurteilungsmaßstab gemäß der erreichten Prozentzahl:
ab 80% = Sehr gut (1)
bis 79,99% = Gut (2)
bis 69,99% = Befriedigend (3)
bis 59,99% = Genügend (4)
bis 49,99% = Nicht Genügend (5)
Letzte Änderung: Di 26.11.2024 14:05