Lehrveranstaltungsprüfung
150014 VO Einführung in das Japanische 3 (2020S)
Labels
WANN?
Die Prüfung für Japanisch 4 wird im Anschluss, ebenfalls online, von 18:00-19:00 stattfinden.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 29.06.2020 10:00 bis Fr 10.07.2020 10:00
- Abmeldung bis Fr 10.07.2020 10:00
Prüfer*innen
Information
Prüfungsstoff
Prüfungsstoff ist das Lehrbuch; der genaue Umfang wird während der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Da es sich um eine Vorlesung (VO) handelt, besteht keine Anwesenheitspflicht.
Update 04.01.2021: Die Prüfung am 03.02.2021 wird digital abgehalten!
Die Note wird ermittelt durch eine schriftliche Prüfung, bestehend aus:
1. Übersetzung Japanisch-Deutsch. Die japanischen Sätze müssen nicht identisch mit denen im Lehrbuch sein, sind jedoch stark an diese angelehnt. Zusätzliches Vokabular wird nicht vorausgesetzt.
2. Übersetzung Deutsch-Japanisch. Die Sätze sind stark an die Sätze im Lehrbuch angelehnt. Zusätzliches Vokabular wird nicht vorausgesetzt.
3.. Kanji-passiv: Es müssen zu einem Schriftzeichen jeweils eine sinojapanische und reinjapanische Lesung, sowie die Bedeutung des Schriftzeichens angegeben werden.
Update 04.01.2021: Die Prüfung am 03.02.2021 wird digital abgehalten!
Die Note wird ermittelt durch eine schriftliche Prüfung, bestehend aus:
1. Übersetzung Japanisch-Deutsch. Die japanischen Sätze müssen nicht identisch mit denen im Lehrbuch sein, sind jedoch stark an diese angelehnt. Zusätzliches Vokabular wird nicht vorausgesetzt.
2. Übersetzung Deutsch-Japanisch. Die Sätze sind stark an die Sätze im Lehrbuch angelehnt. Zusätzliches Vokabular wird nicht vorausgesetzt.
3.. Kanji-passiv: Es müssen zu einem Schriftzeichen jeweils eine sinojapanische und reinjapanische Lesung, sowie die Bedeutung des Schriftzeichens angegeben werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Bestehen der schriftlichen Prüfung ab der Hälfte der maximal zu erreichenden Punktanzahl.
Beurteilungsmaßstab:
64,5 - 56,5 Punkte: sehr gut
56 - 48,5 Punkte: gut
48 - 40,5 Punkte: befriedigend
40 - 32,5 Punkte: genügend
32 - 0 Punkte: nicht genügend
Bestehen der schriftlichen Prüfung ab der Hälfte der maximal zu erreichenden Punktanzahl.
Beurteilungsmaßstab:
64,5 - 56,5 Punkte: sehr gut
56 - 48,5 Punkte: gut
48 - 40,5 Punkte: befriedigend
40 - 32,5 Punkte: genügend
32 - 0 Punkte: nicht genügend
Letzte Änderung: Di 14.01.2025 00:15