Lehrveranstaltungsprüfung
180029 VO Der Krieg und die Conditio Humana (2024S)
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 02.09.2024 11:00 bis Di 12.11.2024 11:30
- Abmeldung bis Do 14.11.2024 11:30
Prüfer*innen
Information
Prüfungsstoff
Die in der VO präsentierten Inhalte und die ausgewiesenen Haupttexte (zugänglich in Moodle)
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Es handelt sich um eine nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltung in Form einer VO, die durch eine schriftliche Präsenzprüfung abgeschlossen werden kann. Hilfsmittel während der Prüfung sind nicht zugelassen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Prüfungsstoff sind die in der Vorlesung präsentierten Inhalte, die über Moodle zugänglich gemacht werden (ausgewählte Teile der behandelten Primärtexte; Präsentationen; ausgewählte Sekundarliteratur).
(1) Mindestanforderung ist die basale Kenntnis der vermittelten Inhalte, die in Form von Verständnisfragen geprüft wird und in essayartiger Form dokumentiert werden soll.
Eine positive Bewertung der Prüfung wird erreicht, wenn die Fragen im Zeichen eines sinnerfassenden Verständnisses der Grundgedanken der Vorlesung beantwortet werden.
(2) Der zentrale Beurteilungsmaßstab orientiert sich an einem sinnerfassenden Verständnis der in der Vorlesung entwickelten Thematiken, Grundgedanken und Fragestellungen. Die Prüfungsleistung wird mit „sehr gut“ beurteilt, wenn die Kenntnisse des Prüfungsstoffes deutlich über das durchschnittliche Maß an Kenntnissen im Sinne wiedergebender Aneignung hinausreichen und eigenständige, argumentativ begründete Einsichten bzw. weiterführende Kritik eingebracht werden.
Quantitativ lässt sich der Beurteilungsmaßstab wie folgt spezifizieren: Von vier gestellte Fragen sind drei zu beantworten; insgesamt können 100 Punkte erzielt werden. Der entsprechende Notenschlüssel lautet: 100-90 - Sehr gut (1); 89-77 - Gut (2); 76-64 - Befriedigend (3); 63- 51 - Genügend; (4) ; 50-0 - Nicht genügend(5)
(1) Mindestanforderung ist die basale Kenntnis der vermittelten Inhalte, die in Form von Verständnisfragen geprüft wird und in essayartiger Form dokumentiert werden soll.
Eine positive Bewertung der Prüfung wird erreicht, wenn die Fragen im Zeichen eines sinnerfassenden Verständnisses der Grundgedanken der Vorlesung beantwortet werden.
(2) Der zentrale Beurteilungsmaßstab orientiert sich an einem sinnerfassenden Verständnis der in der Vorlesung entwickelten Thematiken, Grundgedanken und Fragestellungen. Die Prüfungsleistung wird mit „sehr gut“ beurteilt, wenn die Kenntnisse des Prüfungsstoffes deutlich über das durchschnittliche Maß an Kenntnissen im Sinne wiedergebender Aneignung hinausreichen und eigenständige, argumentativ begründete Einsichten bzw. weiterführende Kritik eingebracht werden.
Quantitativ lässt sich der Beurteilungsmaßstab wie folgt spezifizieren: Von vier gestellte Fragen sind drei zu beantworten; insgesamt können 100 Punkte erzielt werden. Der entsprechende Notenschlüssel lautet: 100-90 - Sehr gut (1); 89-77 - Gut (2); 76-64 - Befriedigend (3); 63- 51 - Genügend; (4) ; 50-0 - Nicht genügend(5)
Letzte Änderung: Mi 04.09.2024 11:46