Lehrveranstaltungsprüfung
180133 VO VO zur Geschichte der philosophischen Ethik (2023W)
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 14.11.2023 12:00 bis Fr 19.04.2024 18:30
- Abmeldung bis So 21.04.2024 18:30
Prüfer*innen
Information
Prüfungsstoff
Prüfungsstoff sind die auf moodle bereitgestellten Zusammenfassungen der Vorlesungseinheiten.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Schriftliche Prüfung in Präsenz. Die Prüfung besteht aus 2 Teilen:
1) 5 Wissensfragen,
2) eine Essayfrage inkl. eigener Stellungnahme (2 Themen zur Auswahl).
Es dürfen keine Hilfsmittel verwendet werden.
1) 5 Wissensfragen,
2) eine Essayfrage inkl. eigener Stellungnahme (2 Themen zur Auswahl).
Es dürfen keine Hilfsmittel verwendet werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Für eine positive Note müssen beide Prüfungsteile bearbeitet und positiv absolviert werden.
Die Bewertung des ersten Prüfungsteils erfolgt nach einem Punkteschlüssel (findet sich auf dem Deckblatt des Prüfungsbogens), für eine positive Note ist ein Punkt mehr als die Hälfte der maximal zu erreichenden Punkte nötig (z.B.: 20 Punkte erreichbar, 11 Punkte sind nötig für ein "ausreichend").
Für den zweiten Teil (Essayfrage) wird eine Note vergeben (1-5). Kriterien für die Benotung sind hierbei a) die Richtigkeit und Vollständigkeit der Ausführungen im beschreibenden Teil , b) die argumentative Qualität der Stellungnahme.
Beide Prüfungsteile fließen mit jeweils 50% in die Gesamtnote ein.
Die Bewertung des ersten Prüfungsteils erfolgt nach einem Punkteschlüssel (findet sich auf dem Deckblatt des Prüfungsbogens), für eine positive Note ist ein Punkt mehr als die Hälfte der maximal zu erreichenden Punkte nötig (z.B.: 20 Punkte erreichbar, 11 Punkte sind nötig für ein "ausreichend").
Für den zweiten Teil (Essayfrage) wird eine Note vergeben (1-5). Kriterien für die Benotung sind hierbei a) die Richtigkeit und Vollständigkeit der Ausführungen im beschreibenden Teil , b) die argumentative Qualität der Stellungnahme.
Beide Prüfungsteile fließen mit jeweils 50% in die Gesamtnote ein.
Letzte Änderung: Do 29.02.2024 12:46