Lehrveranstaltungsprüfung
200227 VO Psychologische Diagnostik II (2011W)
Labels
WANN?
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 20.04.2012 22:45 bis Fr 27.04.2012 09:00
- Abmeldung bis Fr 27.04.2012 09:00
Prüfer*innen
Information
Prüfungsstoff
Frontalunterricht mit Demonstrationen (Video, PC), E-Lecturing (www.univie.ac.at/diagpd)
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Schriftliche Prüfung
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Qualitätsprofil für Psychologen/innen- Profunde Kenntnis über Konzepte und Regeln der Gesprächsführung in Bezug auf die Sammlung der typischerweise mit dem gegebenen Sachverhalt in Verbindung stehenden Informationen (u.a. Projektion, Gegenübertragung, Reaktanz)- Fertigkeit, umgangssprachliche formulierte Fragestellungen (Untersuchungsanlässe; Aufträge) in psychologische Fragen umzuformulieren (Herausarbeiten eindeutig beantwortbarer diagnostischer Fragestellungen mit Hilfe entscheidungsorientierter Gesprächsführung)- Fertigkeit, je diagnostischer Fragestellung ein Anforderungsprofil auszuarbeiten- Verfügbarkeit eines Kompendiums allgemeiner Bedingungszusammenhänge möglicher, den Untersuchungsanlass (mit-) beeinflussender Faktoren zur dementsprechenden Hypothesenbildung und -abklärung- Detailkenntnisse von psychologisch-diagnostischen Verfahren (z.B. Tests) des Standardinventars der Psychologischen Diagnostik (Beherrschen des ‘state of the art’)- Qualifikation zur selbständigen Kompetenzgewinnung in der Anwendung neuer bzw. spezieller psychologisch-diagnostischer Verfahren (z.B. Tests)- Beherrschung der wissenschaftlich fundierten Richtlinien bei der Beurteilung der Qualität psychologisch-diagnostischer Verfahren (z.B. Tests)- Ansprechende Routine in der Administration psychologisch-diagnostischer Verfahren (Einzeltestung; Gruppentestung; Computerdiagnostik)- Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingung psychologischen Diagnostizierens (z.B. Datenschutz; ethische Richtlinien der Berufsverbände; Psychologengesetz; allgemeine Grundlagen der Zivil- und Strafprozessordnung; Familienrecht)- Kenntnis spezieller Testbedingungen spezieller Populationen (z.B. Mangel an objektivem Aufgabenbewusstsein bei Kleinkindern; Simulantenphänomen)- Objektivität in der Darstellung von Ergebnissen (strikte Trennung zur Interpretation)- Kompetenz in der Interpretation psychologisch-diagnostischer Ergebnisse sowie in der Umsetzung in psychologische Fachgutachten (z.B. Integration diverser Sachverhalte und Einzelergebnisse an Hand einschlägiger wissenschaftlich-psychologischer Theorien; Auflösen von vermeintlichen Widersprüchen in Teilergebnissen)- Kenntnis der psychohygienischen Versorgungsinstitutionen samt deren Angeboten in bezug auf insbesondere psychologische Behandlungsmöglichkeiten (inklusive Kenntnis der verschiedenen Konzepte der einschlägigen Psychotherapieschulen)- Kenntnis der Bildungsinstitutionen- Profunde Kenntnis über Konzepte und Regeln in der Präsentation (Gesprächsführung) psychologisch-diagnostischer Ergebnisse (z.B. Übermittlung von Katastrophennachrichten)- Kompetenz zur adressatengemäßen Diktion in der Abfassung von psychologischen Gutachten (z.B. sachliche Umschreibung von Fachtermini)- Kompetenz zur Abfassung psychologischer Gutachten in einer Art und Weise, dass die Fragestellung eindeutig beantwortet wird, ein Maßnahmenvorschlag getroffen wird und die getroffenen Schlussfolgerungen für Fachkolleg(inn)en nachvollziehbar sind.
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:38