Lehrveranstaltungsprüfung
230017 KU Öffentliches Recht für Soziolog*innen (2021S)
Grundzüge des Verfassungs-, Verwaltungs- und Europarechts
Labels
DIGITAL
WANN?
Update 8.6.2021: da die Prüfung digital durchgeführt wird: Verlängerung der Anmeldefrist. Nachmeldungen werden nicht durchgeführt! Die Prüfung wird am 24.06.2021 um 18h30 beginnen und dauert bis 19h00. Bitte seien Sie ab spätestens 18h20 online.Update 24.03.2021 (Covid 19): die Prüfung muss mit aktuellem Kenntnisstand in digitaler Form durchgeführt werden.Die Entscheidung darüber, ob die Prüfung in Präsenz (bevorzugte Variante) oder Digital stattfinden wird, fällt spätestens Ende Mai.Bitte beachten Sie: die Anmeldefrist endet wegen des angestrebten Präsenzmodus erheblich früher als sonst üblich! Nachmeldungen können nicht vorgenommen werden.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 01.06.2021 00:01 bis Di 22.06.2021 23:59
- Abmeldung bis Do 24.06.2021 13:00
Prüfer*innen
Information
Prüfungsstoff
Die im Kurs behandelten Lehrinhalte.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
schriftlich (multiple choice); erlaubtes Hilfsmittel: unkommentierte Ausgabe des B-VGHinweis der SPL Soziologie:
Eine erschlichene Leistung (Plagiat, Schummeln etc.) wird auf dem Sammelzeugnis als solche ausgewiesen (Eintragung eines X) und zählt als Prüfungsantritt.Je nach Prüfungsmodus, kann im Zuge der Beurteilung die Plagiatssoftware (Turnitin in Moodle) zur Anwendung kommen.Vierter Prüfungsantritt (kommissionelle Wiederholungsprüfung):
Wenn Sie eine nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltung bereits dreimal negativ absolviert haben und sich für einen vierten Antritt anmelden wollen, kontaktieren Sie bitte die StudienServicestelle Soziologie (https://soziologie.univie.ac.at/info/pruefungen/#c56313)Informationen zu digitalen Prüfungen: https://soziologie.univie.ac.at/info/digpruef/
Eine erschlichene Leistung (Plagiat, Schummeln etc.) wird auf dem Sammelzeugnis als solche ausgewiesen (Eintragung eines X) und zählt als Prüfungsantritt.Je nach Prüfungsmodus, kann im Zuge der Beurteilung die Plagiatssoftware (Turnitin in Moodle) zur Anwendung kommen.Vierter Prüfungsantritt (kommissionelle Wiederholungsprüfung):
Wenn Sie eine nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltung bereits dreimal negativ absolviert haben und sich für einen vierten Antritt anmelden wollen, kontaktieren Sie bitte die StudienServicestelle Soziologie (https://soziologie.univie.ac.at/info/pruefungen/#c56313)Informationen zu digitalen Prüfungen: https://soziologie.univie.ac.at/info/digpruef/
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Für eine positive Beurteilung ist das Erreichen von mindestens der Hälfte der maximalen Punkteanzahl beim schriftlichen Test erforderlich.
Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:20