Lehrveranstaltungsprüfung
230090 KU Öffentliches Recht für Soziolog*innen (2022S)
Grundzüge des Verfassungs-, Verwaltungs- und Europarechts
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WANN?
Die Bearbeitungszeit für die Fragestellung ist kürzer als der angegebene Zeitraum. Bei großem Andrang findet die Prüfung in zwei aufeinanderfolgenden Durchgängen statt: 16:45 bis 17:15 und 17:30 bis 18:00. Halten Sie sich bitte vorläufig den gesamten Zeitraum frei!
Die Anmeldefrist endet aus diesem Grund und wegen Covid19 früher als bei digitalen Prüfungen üblich - Nachmeldungen werden nicht durchgeführt.
Die Anmeldefrist endet aus diesem Grund und wegen Covid19 früher als bei digitalen Prüfungen üblich - Nachmeldungen werden nicht durchgeführt.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mi 01.06.2022 13:00 bis Di 21.06.2022 23:59
- Abmeldung bis Mi 22.06.2022 23:59
Prüfer*innen
Information
Prüfungsstoff
Die im Kurs behandelten Lehrinhalte.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
schriftlich (multiple choice);
erlaubtes Hilfsmittel: unkommentierte Ausgabe des B-VGHinweis der SPL Soziologie:
Eine erschlichene Leistung (Plagiat, Schummeln etc.) wird auf dem Sammelzeugnis als solche ausgewiesen (Eintragung eines X) und zählt als Prüfungsantritt.Je nach Prüfungsmethode, kann im Zuge der Beurteilung die Plagiatssoftware (Turnitin in Moodle) zur Anwendung kommen.Vierter Prüfungsantritt (kommissionelle Wiederholungsprüfung):
Wenn Sie eine nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltung bereits dreimal negativ absolviert haben, ist eine persönliche Anmeldung zum vierten Prüfungsantritt, bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin, in der StudienServiceStelle Soziologie erforderlich (https://soziologie.univie.ac.at/info/pruefungen/#c56313).Informationen zu digitalen Prüfungen: https://soziologie.univie.ac.at/info/digpruef/
erlaubtes Hilfsmittel: unkommentierte Ausgabe des B-VGHinweis der SPL Soziologie:
Eine erschlichene Leistung (Plagiat, Schummeln etc.) wird auf dem Sammelzeugnis als solche ausgewiesen (Eintragung eines X) und zählt als Prüfungsantritt.Je nach Prüfungsmethode, kann im Zuge der Beurteilung die Plagiatssoftware (Turnitin in Moodle) zur Anwendung kommen.Vierter Prüfungsantritt (kommissionelle Wiederholungsprüfung):
Wenn Sie eine nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltung bereits dreimal negativ absolviert haben, ist eine persönliche Anmeldung zum vierten Prüfungsantritt, bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin, in der StudienServiceStelle Soziologie erforderlich (https://soziologie.univie.ac.at/info/pruefungen/#c56313).Informationen zu digitalen Prüfungen: https://soziologie.univie.ac.at/info/digpruef/
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Für eine positive Beurteilung ist das Erreichen von mindestens der Hälfte der maximalen Punkteanzahl beim schriftlichen Test erforderlich.
Letzte Änderung: Do 11.05.2023 11:28