Universität Wien
Lehrveranstaltungsprüfung

270074 VO Chemie in der Technik (2020W)

3.00 ECTS (3.00 SWS), SPL 27 - Chemie

Montag 27.09.2021
Montag, 27.09.2021, 09.00 - 10.30 Uhr, HS II.
Es gelten die 2-G-Regeln. D.h. ein Nachweis über einen aktuellen negativen Test, (PCR 48 h, Antigen-Schnelltest 24 h) oder Impfzertifikat (2x) sind vor dem Einlass vorzuweisen.
Anwesenheit 15 Minuten vor Beginn erforderlich.

Anmerkung: Sollte die Präsenzprüfung nicht möglich sein, wird diese auf der Lernplattform Moodle abgehalten.
Nähere Informationen dazu im Moodlekurs.
(Die Zuhilfenahme von Hilfsmitteln ist nicht erlaubt!
Die "gruppenweise" Durchführung ist nicht gestattet.
Die Prüfung muss alleine durchgeführt werden.
Sie müssen korrekt zu dieser Prüfung angemeldet sein und die Voraussetzungen für diesen Antritt erfüllen.
Sie dürfen keine unerlaubten Hilfsmittel verwenden (Lehrveranstaltungsleiter*innen geben vor Beginn der Prüfung bekannt, welche Hilfsmittel verwendet werden dürfen):
Sie erklären eidesstattlich mit der Teilnahme an dieser Prüfung, dass Sie diese Prüfung selbständig, ohne Hilfe Dritter und ohne unerlaubte Hilfsmittel ablegen.
Ihre Antworten können zur Kontrolle, ob sie die Prüfung selbständig geschrieben haben, einer Plagiatsprüfung unterzogen werden.
Innerhalb der Beurteilungsfrist von vier Wochen kann die*der Prüfer*in auch mündliche Nachfragen zum Stoffgebiet der Prüfung vornehmen. Dies kann auch stichprobenartig ohne Verdachtslage erfolgen.
Werden unerlaubte Hilfsmittel verwendet und die Prüfung insbesondere nicht selbständig geschrieben, wird die Prüfung nicht beurteilt und mit einem X im Sammelzeugnis dokumentiert.)

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Prüfer*innen

Information

Prüfungsstoff

Vorlesung mit abschließender schriftlicher Prüfung

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Schriftliche Prüfung
Die Zuhilfenahme von Hilfsmitteln ist nicht erlaubt!
Die "gruppenweise" Durchführung ist nicht gestattet.
Die Prüfung muss alleine durchgeführt werden.
Sie müssen korrekt zu dieser Prüfung angemeldet sein und die Voraussetzungen für diesen Antritt erfüllen.
Sie dürfen keine unerlaubten Hilfsmittel verwenden.
Werden unerlaubte Hilfsmittel verwendet, wird die Prüfung nicht beurteilt und mit einem X im Sammelzeugnis dokumentiert.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Wissen über die wichtigsten organisch- und anorganisch-technischen Prozesse

Letzte Änderung: Do 09.09.2021 11:09