Universität Wien
Lehrveranstaltungsprüfung

330039 VO Lebensmittelrecht (2019W)

Freitag 10.07.2020 10:00 - 10:50 Hörsaal 31 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 9
1) Die Prüfung dauert 50 Min. Geplanter Start ist (10.07.2020) am Vormittag im Hauptgebäude der Universität Wien.
2) Erlaubte Gegenstände sind E-Mail, Maske, Ausweis, Getränk, Schreibutensilien.
3) Detaillierte Information zu Einlass- und Startzeit, Eingang und Korridor erfolgen nach dem Anmeldezeitraum gesondert via E-Mail.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Prüfer*innen

Information

Prüfungsstoff

Lehrinhalte der interaktiven Vorlesung. Grundzüge des österreichischen und europäischen Lebensmittelrechts, insbesondere Basisbestimmungen für das Inverkehrbringen und die Kontrolle sowie die Kennzeichnung von Lebensmitteln; Überblick über das österreichische Rechtssystem (Gesetzwerdung) und die zuständigen Behörden.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Prüfungsart: Schriftlich; Multiple Choice. Sprache: Deutsch. Ab 50,00 % positive Benotung. Dauer der Prüfung: 50 Minuten

Erlaubte Hilfsmittel: Original Gesetzestexte. Auszüge aus den Original-Gesetzestexten (zB 1 Seite) sind erlaubt, allerdings dürfen diese nicht in eigenen Worten verfasst sein (nur copy & paste). In den Unterlagen dürfen sich keine handschriftlichen Notizen befinden, Markierungen mittels Leuchtstift sind erlaubt.

Kurzfassung des Kapitels: Grundzüge des österreichischen und europäischen Lebensmittelrechts, insbesondere Basisbestimmungen für das Inverkehrbringen und die Kontrolle sowie die Kennzeichnung von Lebensmitteln; Überblick über das österreichische Rechtssystem (Gesetzwerdung) und die zuständigen Behörden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Grundzüge des österreichischen und europäischen Lebensmittelrechts, insbesondere Basisbestimmungen für das Inverkehrbringen und die Kontrolle sowie die Kennzeichnung von Lebensmitteln; Überblick über das österreichische Rechtssystem (Gesetzwerdung) und die zuständigen Behörden.

Ab 50,00 % positive Benotung.

Beurteilungsmaßstab:
Sehr gut: 87 – 100 %
Gut: 75 – 86,99 %
Befriedigend: 63 – 74,99 %
Genügend: 50 – 62,99 %
Nicht genügend: 0 – 49,99 %

Letzte Änderung: Sa 02.04.2022 00:27