Lehrveranstaltungsprüfung
330039 VO Lebensmittelrecht (2020W)
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WANN?
Erlaubte Gegenstände sind E-Mail, Maske, Ausweis, Getränk, Schreibutensilien.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 10.11.2020 10:00 bis Do 03.12.2020 10:00
- Abmeldung bis Mi 09.12.2020 10:00
Prüfer*innen
Information
Prüfungsstoff
Lehrinhalte der interaktiven Vorlesung. Grundzüge des österreichischen und europäischen Lebensmittelrechts, insbesondere Basisbestimmungen für das Inverkehrbringen und die Kontrolle sowie die Kennzeichnung von Lebensmitteln; Überblick über das österreichische Rechtssystem (Gesetzwerdung) und die zuständigen Behörden.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Prüfungsart: Schriftlich; Multiple Choice. Sprache: Deutsch. Ab 50,00 % positive Benotung. Dauer der Prüfung: 50 Minuten. Ort: Hörsaal.Erlaubte Hilfsmittel: Original Gesetzestexte. Auszüge aus den Original-Gesetzestexten (zB 1 Seite) sind erlaubt, allerdings dürfen diese nicht in eigenen Worten verfasst sein (nur copy & paste). In den Unterlagen dürfen sich keine handschriftlichen Notizen befinden, Markierungen mittels Leuchtstift sind erlaubt.Kurzfassung des Kapitels: Grundzüge des österreichischen und europäischen Lebensmittelrechts, insbesondere Basisbestimmungen für das Inverkehrbringen und die Kontrolle sowie die Kennzeichnung von Lebensmitteln; Überblick über das österreichische Rechtssystem (Gesetzwerdung) und die zuständigen Behörden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Grundzüge des österreichischen und europäischen Lebensmittelrechts, insbesondere Basisbestimmungen für das Inverkehrbringen und die Kontrolle sowie die Kennzeichnung von Lebensmitteln; Überblick über das österreichische Rechtssystem (Gesetzwerdung) und die zuständigen Behörden.Ab 50,00 % positive Benotung.Beurteilungsmaßstab:
Sehr gut: 87 – 100 %
Gut: 75 – 86,99 %
Befriedigend: 63 – 74,99 %
Genügend: 50 – 62,99 %
Nicht genügend: 0 – 49,99 %
Sehr gut: 87 – 100 %
Gut: 75 – 86,99 %
Befriedigend: 63 – 74,99 %
Genügend: 50 – 62,99 %
Nicht genügend: 0 – 49,99 %
Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:24