Universität Wien
Lehrveranstaltungsprüfung

340417 VO Translation und Transfer (2020S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 34 - Translationswissenschaft

Mittwoch 07.10.2020 14:00 - 15:30 Digital
Die Arbeitszeit wird für jede Prüfung im Vorlesungsverzeichnis angegeben.

• Die Zeit zum Herunterladen der Prüfungsangaben und zum Hochladen der Antworten ist entweder in dieser Zeit inkludiert oder wird extra im Vorlesungsverzeichnis angegeben.

Bei Problemen beim Herunter- oder Hochladen wenden Sie sich bitte sofort an die Prüfungsaufsicht. Die Kontaktdaten sind auf dem Prüfungsdeckblatt vermerkt.

Die Prüfung wird im Open-Book-Format stattfinden.
„Open Book“ bedeutet, dass Sie zahlreiche Materialien zur Beantwortung der Frage heranziehen können. Es bedeutet jedoch nicht, dass Sie Sätze/Textstellen 1: 1 kopieren dürfen. Sätzen aus Folien oder anderen Texten dürfen nicht ohne entsprechende Kenntlichmachung der Quelle übernommen werden. Bei der Beantwortung der Fragen sollen grundsätzlich eigene Gedanken und Argumente selbständig formuliert werden.
• Welche Hilfsmittel bei Open Book-erlaubt sind, wird von den LV-Leiter*innen jeweils vorgegeben.
• Ob (direkte) Zitate bei Open Book-Prüfungen erlaubt, nicht erwünscht oder eine Voraussetzung für die Erreichung einer positiven Note (abgesehen von der Erreichung der notwendigen Punktezahl) sind, hängt von der Lehrveranstaltung ab und wird von den LV-Leiter*innen vorab kommuniziert.
• Sollten Zitate erlaubt sein, muss nach den Standards des Fachs zitiert werden.
• Falsches Zitieren wird in die Notengebung einberechnet.
• Fehlendes Zitieren wird als Erschleichen einer Leistung betrachtet und führt zur Eintragung eines „X“ (Schummelvermerk).
• Gemeinsam mit anderen Studierenden erarbeitete Arbeits- und Lernunterlagen, Fragenkataloge etc., die bei der Prüfung verwenden werden, müssen auf Nachfrage binnen 2 Tagen vorgelegt werden. Können diese nicht vorgelegt werden, wird bei identischen Texten von mehreren Studierenden von einer unerlaubten Zusammenarbeit ausgegangen und es wird ein „X“ eingetragen (Schummelvermerk).

Folgende Vorkommnisse werden als Erschleichen einer Leistung gewertet und führen zur Eintragung eines „X“ (Schummelvermerk):
• Jegliche Kommunikation mit anderen Studierenden während der Prüfung (persönlich, telefonisch, WhatsApp, Soziale Medien, usw.)
• Ghostwriting (Prüfung oder einzelne Teilleistungen werden von anderen Personen geschrieben).
• Aus dem Text erkennbare Collusion (Zusammenarbeit mehrerer Personen): identische Tippfehler, identische Tippfehler, gleiche Abschreibfehler, gleiche falsche Anwendung von Formeln etc.
• Verwendung von gemeinsam mit anderen Studierenden erarbeiteten Lernunterlagen (sollte die LV Leitung die Verwendung von gemeinsamen Lernunterlagen erlauben, so ist dies explizit anzugeben).
• Identische Wiedergabe von Vorlesungsunterlagen (sollte die LV-Leitung die Verwendung von gemeinsamen Lernunterlagen erlauben, so ist dies explizit anzugeben).
• Verwendung von Wikipedia (muss so angegeben werden).

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Prüfer*innen

Information

Prüfungsstoff

Inhalte der Vorlesung

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Schriftliche Prüfung

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Kenntnis des Vorlesungsinhaltes und der Basisliteratur

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:25