Universität Wien
Lehrveranstaltungsprüfung

480111 VO Einführung in die altslawische Philologie und Balkanistik (2020W)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 48 - Slawistik

Freitag 12.02.2021 11:30 - 13:00 Digital

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Prüfer*innen

Information

Prüfungsstoff

Prüfungsstoff ist der Stoff der LV. Die Materialien (PP-Präsentationen, Konspekte, Sekundärliteratur, Scans, Fragen zur Selbstkontrolle usw.) sind auf Moodle zu finden.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Eine schriftliche digitale Prüfung ist vorgesehen. Bei der Prüfung sollen Studierende ein kurzes Essay zur Thematik der Vorlesungen verfassen. Die Arbeitszeit für die Prüfung beträgt 1,5 Stunde. Die Zeit zum Herunterladen der Prüfungsangaben und zum Hochladen der Texte ist in dieser Zeit inkludiert. Bitte denken Sie daran, Zeit zum Hochladen einzuplanen. Alle Hilfsmittel sind bei Prüfung erlaubt. Es bedeutet jedoch nicht, dass Studierende Sätze/Textstellen 1: 1 kopieren dürfen. Sätzen aus Folien oder anderen Texten dürfen nicht ohne entsprechende
Kenntlichmachung der Quelle übernommen werden. Bei der Beantwortung der Fragen sollen grundsätzlich eigene Gedanken und Argumente selbständig formuliert werden und quantitativ überwiegen. (Direkte) Zitate sind bei Prüfung nicht erwünscht. (Direkte) Zitate müssen nach den Standards des Fachs zitiert werden. Bei identischen Texten von mehreren Studierenden wird von einer unerlaubten Zusammenarbeit ausgegangen und es wird ein „X“ eingetragen (Schummelvermerk).
Folgende Vorkommnisse werden als Erschleichen einer Leistung gewertet und führen zur Eintragung eines „X“ (Schummelvermerk):
• Jegliche Kommunikation mit anderen Studierenden während der Prüfung (persönlich, telefonisch, WhatsApp, Soziale Medien usw.)
• Ghostwriting (Prüfung oder einzelne Teilleistungen werden von anderen Personen geschrieben).
• Aus dem Text erkennbare Collusion (Zusammenarbeit mehrerer Personen): identische Tippfehler, gleiche Abschreibfehler, gleiche falsche Anwendung von Formeln etc.
• Verwendung von gemeinsam mit anderen Studierenden erarbeiteter Lernunterlagen (sollte die LV Leitung die Verwendung von gemeinsamen Lernunterlagen erlauben, so ist es explizit anzugeben).
• Identische Wiedergabe von Vorlesungsunterlagen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

In der schriftlichen Prüfung werden Kenntnisse und Kompetenzen in Problematik der LV erwartet. S. auch oben.

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:27