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030024 SE Problems Associated with Labour Law and Sports Law (2020W)
for diploma and doctoral students
Continuous assessment of course work
Labels
Persönliche Anmeldung in der Vorbesprechung
Registration/Deregistration
Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).
- Registration is open from We 09.12.2020 00:01 to Th 10.12.2020 23:59
- Deregistration possible until Th 10.12.2020 23:59
Details
max. 10 participants
Language: German
Lecturers
Classes
Das Seminar findet in Zusammenarbeit mit FK Austria Wien bzw öFußball-Bundesliga/ÖFB voraussichtlich geblockt Ende November/Anfang Dezember statt. Es handelt sich dabei um zwei Einheiten im Ausmaß von jeweils ca. 4 Stunden - ein Termin findet am Wochenende (Samstag oder Sonntag) inklusive Match-Besuch statt. Beide Termine sind verpflichtend.
Die Themenvergabe wird wie folgt vorgenommen:Anmeldung per Email an caroline.pavitsits@univie.ac.at mit Sammelzeugnis, kurzem Motivationsschreiben und Bekanntgabe zweier nach Präferenz gereihter Themen (siehe unten Literatur) bis Donnerstag 08.10.2020 um 12:00. Die Auswahl der Teilnehmer*innen erfolgt unter Berücksichtigung des Studienerfolgs in den arbeitsrechtlichen Fächern sowie des Studienfortschritts.
Die generellen Anforderungen (Abgabetermin, etc) für die Seminararbeit finden Sie dann auf Moodle.Aufgrund der aktuellen Lage wird die Vorbesprechung und eine Einheit vermutlich digital stattfinden. Alle Student*innen, die einen Platz erhalten werden am Donnerstag (08.10.2020) Nachmittags verständigt, eine verpflichtende Vorbesprechung findet daraufhin am 9.10 um 11:00 auf Moodle (BBB) statt.Themenliste (siehe unten bei Literatur!)
Information
Aims, contents and method of the course
Erarbeitung zahlreicher sportrechtlicher Fragestellungen mit Schwerpunkt Arbeitsrecht. Die LV wendet sich primär an Dissertanten und aussergewöhnliche Diplomanden ;) Die LV findet in Zusammenarbeit mit der Forschungsstelle Sportrecht (sportrecht.univie.ac.at) und in Zusammenarbeit mit FK Austria Wien bzw öFußball-Bundesliga/ÖFB statt.
Assessment and permitted materials
Referat, Diskussion und Abgabe einer Diplomanden-Seminararbeit. Dissertanten haben ein 5 bis 7-seitiges Thesenpapier samt Quellenangabe und Skizzierung des Ductus ihrer Untersuchung abzugeben. Abzugeben ist die Seminararbeit bis 17.12.2020.
Minimum requirements and assessment criteria
Mündliches Referat und Diskussion.
Positive Seminararbeit.
Positive Seminararbeit.
Examination topics
Reading list
Themenliste:
1. Determinierung außerdienstlichen, privaten Verhaltens von Spielern – insb in Pandemiezeiten (Verhaltensanordnungen in der Freizeit, auch für Familienmitglieder?, Kontaktverbote, Pflicht bspw zur Verwendung der Stopp Corona App etc)
2. „Pandemieklausel“ in Arbeitsverträgen von Spielern/Trainern – Entgeltreduktion bei Ruhen des Spielbetriebs im Lock-Down (https://www.laola1.at/de/red/fussball/international/deutschland/bundesliga/news/pandemie-klausel-fuer-adi-huetter-bei-eintracht-frankfurt-/)
3. eSport: Welche Vertragsverhältnisse stehen für die Beschäftigung eines eSport-DN zur Verfügung und ist der eSportler als Sportler iSv § 3 Abs 1 Z 16c EstG und § 49 Abs 3 Z 28 ASVG anzusehen?
4. Präventionskonzept Bundesliga: die Spieler haben das Recht, trotz Quarantäne den Trainings- und Spielbetrieb zu besuchen. Wie ist es arbeitsrechtlich zu werten, sollte ein Spieler aufgrund von Angst vor einer Ansteckung trotzdem nicht am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen wollen (insb weil nur der porsitive Spieler isolikert wird, nicht aber die anderen, die weiter trainieren dürfen)? Rechtsfragen der roten Gruppe laut Konzept (https://cdn.bundesliga.at/downloads/20200513/20200511_Pr%C3%A4ventionskonzept_Bundesliga.pdf)
5. Aufsichtspflicht der Betreuer bei Trainings- und Turniereinheiten mit Kindern/Behinderten und die Folgen einer Verletzung (zivilrechtlich/arbeitsrechtlich) – mögliche Aufsichtspflichtverletzungen und Haftung
6. Die arbeits- und verbandsrechtlichen Auswirkungen der Insolvenz eines Vereins (SV Mattersburg) – Schicksal der Arbeitsverträg und Spielberechtigungen und Gestaltungsmöglichkeiten.
7. Recht auf Namen/Namensanonymität: Der ehemalige Fanklub „Unsterblich Wien“ hängt bei Auswärtsspielen (sowohl national als auch international) eine Fahne im Stil der Reichskriegsfahne und dem Aufdruck „FAK“ auf. Dadurch wird die Austria (noch immer) mit rechtsradikalen Fehlverhalten des ausgeschlossenen Fanklubs in Verbindung gebracht (https://kurier.at/sport/fussball/skandal-beim-wiener-derby-austria-fans-hissten-nazi-flagge/400697768 und https://www.bonvalot.net/austria-schon-wieder-neonazifahne-im-vereinsdesign-843/). Welche Möglichkeiten bestehen, um dagegen vorzugehen (Urheberrecht, Markenrecht, Recht auf Namen/Namensanonymität).
8. Dienstvertragsklausel: „Vertrag endet am 31.5. bzw nach dem letzten Pflichtspiel der Saison“ – Grenzen der Zulässigkeit insb in Pandemiezeiten (Bestimmbarkeit des Endtermins, Saison endet erst Mitte/Ende August, Stamm- und Leihspieler, vgl SpuRt 2020, 112)
9. „Halbprofis“ und die Auswirkungen einer Quarantäne/Absonderung als Fußballer auf den „Brotberuf“ – EFZ beim sonstigen AG (Covid-Fälle im Team, Verschulden, sonstige arbeitsrechtliche Auswirkungen)
10. Allenfalls ähnlich zu 9.: Auswirkungen von Quarantäne nach Reisen zu Sportveranstaltungen im Ausland auf den „Brotberuf“ – insb Erstattung von EFZ nach § 32 EpidemieG
11. Mögliche Haftung des Vereins für Dauerfolgen einer (soweit beweisbar) beim Fußball zugezogenen Corona-Infektion – Arbeitsunfall/“Nähe“ zum Arbeitsunfall
12. Provisionsanspruch eines ausscheidenden Dienstnehmers für nur (mehr) teilweise ihm zurechenbare Geschäfte – aliquotierte Teilprovisionen? Bspw: der DN erhält für erfolgreich angebahnte und abgeschlossene Geschäfte eine Provision, sobald die Zahlung eingegangen ist. In welchem Ausmaß hat er Anspruch auf Provision bei Beendigung des Dienstverhältnisses und insbesondere in folgenden Fällen:
a. Das Geschäft wurde noch während des Dienstverhältnisses abgeschlossen, die Zahlung ist erst nach Dienstende fällig (zB 2 Jahre danach)
b. Das Geschäft wird nach Dienstende abgeschlossen, der DN hat vor dem Ende noch zum Abschluss hingearbeitet
1. Determinierung außerdienstlichen, privaten Verhaltens von Spielern – insb in Pandemiezeiten (Verhaltensanordnungen in der Freizeit, auch für Familienmitglieder?, Kontaktverbote, Pflicht bspw zur Verwendung der Stopp Corona App etc)
2. „Pandemieklausel“ in Arbeitsverträgen von Spielern/Trainern – Entgeltreduktion bei Ruhen des Spielbetriebs im Lock-Down (https://www.laola1.at/de/red/fussball/international/deutschland/bundesliga/news/pandemie-klausel-fuer-adi-huetter-bei-eintracht-frankfurt-/)
3. eSport: Welche Vertragsverhältnisse stehen für die Beschäftigung eines eSport-DN zur Verfügung und ist der eSportler als Sportler iSv § 3 Abs 1 Z 16c EstG und § 49 Abs 3 Z 28 ASVG anzusehen?
4. Präventionskonzept Bundesliga: die Spieler haben das Recht, trotz Quarantäne den Trainings- und Spielbetrieb zu besuchen. Wie ist es arbeitsrechtlich zu werten, sollte ein Spieler aufgrund von Angst vor einer Ansteckung trotzdem nicht am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen wollen (insb weil nur der porsitive Spieler isolikert wird, nicht aber die anderen, die weiter trainieren dürfen)? Rechtsfragen der roten Gruppe laut Konzept (https://cdn.bundesliga.at/downloads/20200513/20200511_Pr%C3%A4ventionskonzept_Bundesliga.pdf)
5. Aufsichtspflicht der Betreuer bei Trainings- und Turniereinheiten mit Kindern/Behinderten und die Folgen einer Verletzung (zivilrechtlich/arbeitsrechtlich) – mögliche Aufsichtspflichtverletzungen und Haftung
6. Die arbeits- und verbandsrechtlichen Auswirkungen der Insolvenz eines Vereins (SV Mattersburg) – Schicksal der Arbeitsverträg und Spielberechtigungen und Gestaltungsmöglichkeiten.
7. Recht auf Namen/Namensanonymität: Der ehemalige Fanklub „Unsterblich Wien“ hängt bei Auswärtsspielen (sowohl national als auch international) eine Fahne im Stil der Reichskriegsfahne und dem Aufdruck „FAK“ auf. Dadurch wird die Austria (noch immer) mit rechtsradikalen Fehlverhalten des ausgeschlossenen Fanklubs in Verbindung gebracht (https://kurier.at/sport/fussball/skandal-beim-wiener-derby-austria-fans-hissten-nazi-flagge/400697768 und https://www.bonvalot.net/austria-schon-wieder-neonazifahne-im-vereinsdesign-843/). Welche Möglichkeiten bestehen, um dagegen vorzugehen (Urheberrecht, Markenrecht, Recht auf Namen/Namensanonymität).
8. Dienstvertragsklausel: „Vertrag endet am 31.5. bzw nach dem letzten Pflichtspiel der Saison“ – Grenzen der Zulässigkeit insb in Pandemiezeiten (Bestimmbarkeit des Endtermins, Saison endet erst Mitte/Ende August, Stamm- und Leihspieler, vgl SpuRt 2020, 112)
9. „Halbprofis“ und die Auswirkungen einer Quarantäne/Absonderung als Fußballer auf den „Brotberuf“ – EFZ beim sonstigen AG (Covid-Fälle im Team, Verschulden, sonstige arbeitsrechtliche Auswirkungen)
10. Allenfalls ähnlich zu 9.: Auswirkungen von Quarantäne nach Reisen zu Sportveranstaltungen im Ausland auf den „Brotberuf“ – insb Erstattung von EFZ nach § 32 EpidemieG
11. Mögliche Haftung des Vereins für Dauerfolgen einer (soweit beweisbar) beim Fußball zugezogenen Corona-Infektion – Arbeitsunfall/“Nähe“ zum Arbeitsunfall
12. Provisionsanspruch eines ausscheidenden Dienstnehmers für nur (mehr) teilweise ihm zurechenbare Geschäfte – aliquotierte Teilprovisionen? Bspw: der DN erhält für erfolgreich angebahnte und abgeschlossene Geschäfte eine Provision, sobald die Zahlung eingegangen ist. In welchem Ausmaß hat er Anspruch auf Provision bei Beendigung des Dienstverhältnisses und insbesondere in folgenden Fällen:
a. Das Geschäft wurde noch während des Dienstverhältnisses abgeschlossen, die Zahlung ist erst nach Dienstende fällig (zB 2 Jahre danach)
b. Das Geschäft wird nach Dienstende abgeschlossen, der DN hat vor dem Ende noch zum Abschluss hingearbeitet
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Last modified: Th 03.12.2020 11:47