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030082 UE Exercise in Labour Law and Law of Social Security (2020S)
Continuous assessment of course work
Labels
Registration/Deregistration
Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).
- Registration is open from Tu 04.02.2020 00:01 to Tu 18.02.2020 23:59
- Deregistration possible until Th 30.04.2020 23:59
Details
max. 56 participants
Language: German
Lecturers
Classes (iCal) - next class is marked with N
- Tuesday 10.03. 08:30 - 10:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 17.03. 08:30 - 10:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 24.03. 08:30 - 10:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 31.03. 08:30 - 10:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 21.04. 08:30 - 10:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 28.04. 08:30 - 10:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 05.05. 08:30 - 10:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 12.05. 08:30 - 10:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 19.05. 08:30 - 10:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 26.05. 08:30 - 10:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Aims, contents and method of the course
Im Rahmen dieser Lehrveranstaltung sollen die Studierenden die wesentlichen Themen des Arbeits- und Sozialrecht an Hand von Fällen bearbeiten. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Lehrveranstaltung sind dabei so gewählt, dass die Studierenden möglichst gut auch auf die Modulprüfung aus Arbeits- und Sozialrecht vorbereitet werden. Die gemeinsame Falllösung soll das selbst erarbeitete Wissen der Studierenden vertiefen und praktisch anwenden wobei auch wesentliche methodische Fertigkeiten entwickelt werden sollen.
Assessment and permitted materials
Die Leistungskontrolle erfolgt durch die Teilnahme an zwei schriftlichen (Kurz-)Klausuren (Dauer: 30 Minuten), sowie das Abfassen einer Hausarbeit.
Minimum requirements and assessment criteria
Mindestanforderung für die positive Beurteilung ist die Teilnahme an zumindest einer Klausur; wird an der anderen Klausur nicht teilgenommen fließt diese als negativ (dh als "Nicht Genügend (5)") in die Gesamtbenotung ein. Jedenfalls muss eine Hausarbeit, in Form einer Teamarbeit abgefasst werden. Es muss insgesamt eine positive Note erreicht werden (siehe unten).Auf Grundlage von § 10 des Satzungsteils "Studienrecht" der Universität Wien (Mitteilungsblatt 2014/15, 29 - http://www.univie.ac.at/mtbl02/2014_2015/2014_2015_29.pdf) gilt in allen Pflichtübungen aus Arbeits- und Sozialrecht folgende einheitliche Vorgangsweise hinsichtlich der Mindestanwesenheit: Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von der Lehrveranstaltungsleiterin bzw dem Lehrveranstaltungsleiter abgemeldet. Auch für die nachfolgenden Einheiten gilt ebenfalls grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht, die mittels Unterschriftenlisten kontrolliert wird. Es darf maximal zweimal unentschuldigt gefehlt werden. Da diese Mindestanwesenheit als Mindestanforderung an die Studierenden für eine positive Beurteilung festgelegt wird, führt ein Fehlen in mehr als zwei Einheiten (inklusive der ersten) zu einer negativen Beurteilung. Ein Abbruch der Übung und damit eine Abmeldung ohne Benotung ist nur bei Glaubhaftmachung eines wichtigen Grundes für die langdauernde Abwesenheit möglich.Beitrag der einzelnen Teilleistungen zur Beurteilung der prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung (Beurteilungsmaßstab):
Alle Noten der drei Teilleistungen werden gleich gewichtet, dh sie werden zu jeweils einem Drittel bei der Gesamtnote berücksichtigt. Bei Zwischennoten geben die Klausuren (und bei diesen insb die Letzte) den Ausschlag. Die Klausuren und die Hausarbeiten werden nach einem Punktschema benotet, wobei mehr als 50% der erreichbaren Punkte für eine positive Note ausreichen. Bei der Nichtteilnahme an einer Klausur wird diese mit "Nicht Genügend (5)" benotet.
Alle Noten der drei Teilleistungen werden gleich gewichtet, dh sie werden zu jeweils einem Drittel bei der Gesamtnote berücksichtigt. Bei Zwischennoten geben die Klausuren (und bei diesen insb die Letzte) den Ausschlag. Die Klausuren und die Hausarbeiten werden nach einem Punktschema benotet, wobei mehr als 50% der erreichbaren Punkte für eine positive Note ausreichen. Bei der Nichtteilnahme an einer Klausur wird diese mit "Nicht Genügend (5)" benotet.
Examination topics
Zu den Klausuren kommt alles was thematisch bis zur Stunde davor durchgearbeitet wurde
Reading list
Kietaibl, Arbeitsrecht I, 10. Auflage (2017),
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II, 10. Auflage (2017),
Brodil/Risak/Wolf, Arbeitsrecht in Grundzügen, 10. Auflage (2019) sowie
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 8. Auflage (2017)Kodex Arbeitsrecht in aktueller Auflage, Auszüge aus ASVG und GSVG
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II, 10. Auflage (2017),
Brodil/Risak/Wolf, Arbeitsrecht in Grundzügen, 10. Auflage (2019) sowie
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 8. Auflage (2017)Kodex Arbeitsrecht in aktueller Auflage, Auszüge aus ASVG und GSVG
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Last modified: Th 31.03.2022 00:15