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030147 SE Seminar in Criminology and Criminal Law (2024W)
for graduates and doctoral candidates
Continuous assessment of course work
Labels
Registration/Deregistration
Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).
- Registration is open from Tu 10.09.2024 00:01 to Mo 30.09.2024 23:59
- Deregistration possible until Mo 14.10.2024 23:59
Details
max. 15 participants
Language: German
Lecturers
Classes (iCal) - next class is marked with N
Preliminary meeting (Thursday 10.10.2024, 14:00 to16:00) in the seminar room of the Institute of Criminal Law and Criminology, Schenkenstraße 4, 2nd floor.
Seminar terms in January 2025: SEM41 at the Juridicum.
- Thursday 10.10. 14:00 - 16:00 Ort in u:find Details (Kickoff Class)
- Wednesday 08.01. 09:00 - 18:00 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Wednesday 15.01. 09:00 - 18:00 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
Information
Aims, contents and method of the course
The seminar serves to deepen criminological and criminal law issues. For this purpose, the seminar participants will work on individual questions from this area orally and in writing. The oral presentation should not exceed 15 minutes and should be supported by presentation techniques. A handout or outline must be made available to the other seminar participants in advance. The written thesis must meet the requirements for diploma theses in terms of length (minimum 50,000, maximum 55,000 characters) as well as in terms of content and structure (in particular structure of the thesis, scientific footnotes).
Assessment and permitted materials
Im Seminar ist die Ausarbeitung des jeweiligen Bearbeitungsthemas in mündlicher Form sowie die Teilnahme an der Diskussion nach jeder Präsentation vorgesehen. Die Endnote der Lehrveranstaltung setzt sich zu 75% aus der Beurteilung der mündlichen Präsentation und zu 25% aus der Beurteilung der mündlichen Mitarbeit zusammen. Mindesterfordernis für ein positives Zeugnis ist die Anwesenheit an den Seminartagen sowie eine Beteiligung an der Diskussion nach den jeweiligen Referaten.
Sofern eine schriftliche Seminararbeit abgegeben wird, die als Diplomseminararbeit approbiert werden soll, wird diese - wenn gewünscht nach einer freiwilligen Feedbackschleife - gesondert beurteilt. Wer ein solches Feedback in Anspruch nehmen möchte, möge den Entwurf seiner Seminararbeit bis zum 31. Jänner 2025 per Mail an Frau Judith Palla (judith.palla@univie.ac.at) übermitteln. Feedback erfolgt im Februar 2025. Die endgültigen Schriftfassungen reichen Sie bitte gemeinsam mit dem Approbationsbogen und der Bestätigung über die Einhaltung der Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis bis spätestens 14. März 2025, 24.00 Uhr per Mail bei Frau Judith Palla (judith.palla@univie.ac.at) ein.
Unerlaubte Hilfsmittel: Vorausgesetzt wird für eine positive Beurteilung eine eigenständige Leistung der TeilnehmerInnen. Werden beim Erstellen der (mündlichen und/oder schriftlichen) Arbeit Hilfsmittel wie etwa ChatGPT udgl verwendet, so ist dies nicht verboten, aber offenzulegen. Die Durchdringung des Themas wird in solchen Fällen in der Diskussion zum Referat bzw. gegebenenfalls durch ein zusätzliches mündliches Gespräch zur Schriftfassung der Arbeit sichergestellt. Die Verwendung solcher Hilfsmittel ohne Offenlegung wird als Verwendung unerlaubter Hilfsmittel gewertet.
Sofern eine schriftliche Seminararbeit abgegeben wird, die als Diplomseminararbeit approbiert werden soll, wird diese - wenn gewünscht nach einer freiwilligen Feedbackschleife - gesondert beurteilt. Wer ein solches Feedback in Anspruch nehmen möchte, möge den Entwurf seiner Seminararbeit bis zum 31. Jänner 2025 per Mail an Frau Judith Palla (judith.palla@univie.ac.at) übermitteln. Feedback erfolgt im Februar 2025. Die endgültigen Schriftfassungen reichen Sie bitte gemeinsam mit dem Approbationsbogen und der Bestätigung über die Einhaltung der Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis bis spätestens 14. März 2025, 24.00 Uhr per Mail bei Frau Judith Palla (judith.palla@univie.ac.at) ein.
Unerlaubte Hilfsmittel: Vorausgesetzt wird für eine positive Beurteilung eine eigenständige Leistung der TeilnehmerInnen. Werden beim Erstellen der (mündlichen und/oder schriftlichen) Arbeit Hilfsmittel wie etwa ChatGPT udgl verwendet, so ist dies nicht verboten, aber offenzulegen. Die Durchdringung des Themas wird in solchen Fällen in der Diskussion zum Referat bzw. gegebenenfalls durch ein zusätzliches mündliches Gespräch zur Schriftfassung der Arbeit sichergestellt. Die Verwendung solcher Hilfsmittel ohne Offenlegung wird als Verwendung unerlaubter Hilfsmittel gewertet.
Minimum requirements and assessment criteria
The minimum requirement for a positive certificate is attendance on the seminar days and participation in the discussion following the presentations.
Examination topics
THEMENLISTE FÜR DAS SEMINAR „EXTREMISMUS“1) Extremismus, Terrorismus, Radikalismus – Phänomene und Abgrenzungen
2) Extremismusdelikte im österreichischen Strafrecht
3) Verdeckte Ermittlung im Bereich extremistischer Straftaten
4) Diversion als geeignete Reaktion auf extremistische Straftaten Jugendlicher?
5) Der Beitrag der Forensischen Linguistik und Schriftvergleichung zur Aufklärung extremistischer Straftaten
6) Strategien zur Prävention von Terrorismus
7) Aufgaben und Möglichkeiten des Staatsschutzes zur Bekämpfung/Verhinderung von extremistischen Straftaten
8) Aufgaben und Möglichkeiten des Nachrichtendienstes zur Bekämpfung/Verhinderung von extremistischen Straftaten und die Kooperation mit dem Staatsschutz
9) Wirksame Terrorismusbekämpfung durch Europol und Interpol?
10) Lagebild Terrorismus in Österreich
11) Soziale Netzwerke und Radikalisierung
12) Notwendigkeit neuer polizeilicher und/oder strafprozessualer Ermittlungsmethoden?
13) Potentielle Terroristen und Präventivhaft?
14) Notwendigkeit eines „Feindstrafrechts“?
15) Die Rolle des Rechtsschutzbeauftragten bei der Terrorismusbekämpfung
2) Extremismusdelikte im österreichischen Strafrecht
3) Verdeckte Ermittlung im Bereich extremistischer Straftaten
4) Diversion als geeignete Reaktion auf extremistische Straftaten Jugendlicher?
5) Der Beitrag der Forensischen Linguistik und Schriftvergleichung zur Aufklärung extremistischer Straftaten
6) Strategien zur Prävention von Terrorismus
7) Aufgaben und Möglichkeiten des Staatsschutzes zur Bekämpfung/Verhinderung von extremistischen Straftaten
8) Aufgaben und Möglichkeiten des Nachrichtendienstes zur Bekämpfung/Verhinderung von extremistischen Straftaten und die Kooperation mit dem Staatsschutz
9) Wirksame Terrorismusbekämpfung durch Europol und Interpol?
10) Lagebild Terrorismus in Österreich
11) Soziale Netzwerke und Radikalisierung
12) Notwendigkeit neuer polizeilicher und/oder strafprozessualer Ermittlungsmethoden?
13) Potentielle Terroristen und Präventivhaft?
14) Notwendigkeit eines „Feindstrafrechts“?
15) Die Rolle des Rechtsschutzbeauftragten bei der Terrorismusbekämpfung
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Last modified: Tu 24.09.2024 09:05