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030166 UE Compulsory Practical Exercise in Criminal Law for Beginners (2017S)
Continuous assessment of course work
Labels
Registration/Deregistration
Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).
- Registration is open from Fr 10.02.2017 00:01 to Su 26.02.2017 23:00
- Deregistration possible until Tu 14.03.2017 23:59
Details
max. 70 participants
Language: German
Lecturers
Classes (iCal) - next class is marked with N
NACHTRÄGLICHE AUFNAHME in die APÜ:
Die Studierenden auf der u:space-Warteliste rücken nach der 1. Einheit je nach frei gewordenen Kapazitäten nach, wenn sie an der 1. Einheit teilgenommen haben und ihr Interesse an der APÜ gegenüber dem LV-Leiter kundgetan haben.
Wer keinen Wartelistenplatz hat, kann nur dann nachträglich aufgenommen werden, wenn es auch nach Aufnahme der Interessent/innen auf der Warteliste noch freie Plätze geben sollte.
Ein Wechsel in meine APÜ ist nur dann möglich, wenn noch freie Plätze vorhanden sind. Ein Wechsel weg von meiner APÜ ist immer möglich. Sie müssen aber diesbezüglich mit dem/r Leiter/in der aufnehmenden APÜ Kontakt aufnehmen und abklären, ob eine Aufnahme möglich ist.Erste Einheit: Nach Klärung der organisatorischen Details, wird gleich in der ersten Einheit mit dem Stoff begonnen. Die entsprechenden Materialen samt Literaturhinweisen finden Sie vorab auf Moodle. Bereiten Sie sich daher auch schon auf die erste Einheit vor!
- Tuesday 14.03. 16:00 - 17:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 21.03. 16:00 - 17:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 28.03. 16:00 - 17:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 04.04. 16:00 - 17:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 25.04. 16:00 - 17:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 02.05. 16:00 - 17:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 09.05. 16:00 - 17:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 16.05. 16:00 - 17:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 23.05. 16:00 - 17:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 30.05. 16:00 - 17:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Wednesday 07.06. 16:00 - 17:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 13.06. 16:00 - 17:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 20.06. 16:00 - 17:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Aims, contents and method of the course
Assessment and permitted materials
Die Leistungskontrolle erfolgt anhand von zwei Klausuren (jeweils einstündig, max. 20 Punkte zu erreichen) sowie begleitender qualifizierter Mitarbeit (max. 5 Punkte zu erreichen). Sie müssen nur eine Klausur mitschreiben. Schreiben sie beide Klausuren, wird die bessere Klausur zur Beurteilung herangezogen.Mitarbeitspunkte (max. 5, siehe auch Abschnitt "Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab") können Sie erlangen durch
- Mitarbeit in der Einheit selbst (0,5-1 Pkt pro Einheit, je nach Qualität der Mitarbeit). Das bloße ablesen von Lösungen, die zB von vorangegangen Semestern stammen, reicht nicht aus. Es kommt auf das Verständnis an.- Beteiligung an der Diskussion im Moodle-Forum (0,5-1 Pkt pro Diskussionsthema, je nach Qualität des Diskussionsbeitrags). Es wird fünf Themen zum Diskutieren geben, die nacheinander freigeschalten werden. Wird ein neues Thema freigeschalten, ist es nicht mehr möglich für Beiträge zu einem „alten“ Thema Punkte zu erlangen. Die Diskussionsbeiträge sind nur für jene ersichtlich, die sich selbst an der Diskussion beteiligt haben. Es ist keine ausführliche Falllösung notwendig, sondern es sollen deliktsspezifische Probleme des Falles erkannt und diskutiert werden.- einen Online-Test über Moodle (max 2 Pkt.). Der Online-Test wird ca. nach der Hälfte der absolvierten Einheiten freigeschaltet und ähnelt einer Klausur. Er ist etwas kürzer als eine Klausur und Sie haben mehr Zeit (75 statt 60 Minuten). Der Online-Test soll Ihnen ein Gefühl dafür geben, worauf es bei einer Klausur ankommt. Er ist eine Woche lang verfügbar. Sobald Sie ihn aufrufen, haben sie 75 Minuten Zeit den Test zu lösen. Sie haben nur einen Versuch. Beim Online-Test sind alle Unterlagen erlaubt. Im Hinblick auf die Klausur würde ich Ihnen aber empfehlen, den Online-Test nur mit einem Gesetzestext und möglichst ohne weitere Hilfsmittel zu absolvieren.Bei den Klausuren dürfen nur reine Gesetzestexte, unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz'schen Taschenausgaben verwendet werden. Da es immer wieder Fragen gibt: Der Taschenkodex und die Manz'sche Taschenausgaben sind zwar geringfügig kommentiert, Sie dürfen diese aber trotzdem verwenden. Unterstreichungen, Markierungen und Querverweise durch §§-Angaben oder Stichworte sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels werde ich im Einzelfall entscheiden, ob die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im Prüfungssystem eingetragen wird.
- Mitarbeit in der Einheit selbst (0,5-1 Pkt pro Einheit, je nach Qualität der Mitarbeit). Das bloße ablesen von Lösungen, die zB von vorangegangen Semestern stammen, reicht nicht aus. Es kommt auf das Verständnis an.- Beteiligung an der Diskussion im Moodle-Forum (0,5-1 Pkt pro Diskussionsthema, je nach Qualität des Diskussionsbeitrags). Es wird fünf Themen zum Diskutieren geben, die nacheinander freigeschalten werden. Wird ein neues Thema freigeschalten, ist es nicht mehr möglich für Beiträge zu einem „alten“ Thema Punkte zu erlangen. Die Diskussionsbeiträge sind nur für jene ersichtlich, die sich selbst an der Diskussion beteiligt haben. Es ist keine ausführliche Falllösung notwendig, sondern es sollen deliktsspezifische Probleme des Falles erkannt und diskutiert werden.- einen Online-Test über Moodle (max 2 Pkt.). Der Online-Test wird ca. nach der Hälfte der absolvierten Einheiten freigeschaltet und ähnelt einer Klausur. Er ist etwas kürzer als eine Klausur und Sie haben mehr Zeit (75 statt 60 Minuten). Der Online-Test soll Ihnen ein Gefühl dafür geben, worauf es bei einer Klausur ankommt. Er ist eine Woche lang verfügbar. Sobald Sie ihn aufrufen, haben sie 75 Minuten Zeit den Test zu lösen. Sie haben nur einen Versuch. Beim Online-Test sind alle Unterlagen erlaubt. Im Hinblick auf die Klausur würde ich Ihnen aber empfehlen, den Online-Test nur mit einem Gesetzestext und möglichst ohne weitere Hilfsmittel zu absolvieren.Bei den Klausuren dürfen nur reine Gesetzestexte, unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz'schen Taschenausgaben verwendet werden. Da es immer wieder Fragen gibt: Der Taschenkodex und die Manz'sche Taschenausgaben sind zwar geringfügig kommentiert, Sie dürfen diese aber trotzdem verwenden. Unterstreichungen, Markierungen und Querverweise durch §§-Angaben oder Stichworte sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels werde ich im Einzelfall entscheiden, ob die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im Prüfungssystem eingetragen wird.
Minimum requirements and assessment criteria
Achtung: Unentschuldigtes Fernbleiben in der ersten Einheit führt zur Abmeldung (§ 10 Abs 6 erster Satz der Satzung der Universität Wien, http://satzung.univie.ac.at/studienrecht/). Darüber hinaus besteht keine Anwesenheitspflicht. Ich weise jedoch ausdrücklich darauf hin, dass Studierende, welche mehrmalig fehlen, auch sehr häufig bei den Klausuren schlecht bis negativ abschneiden, da Ihnen einfach die Übung bei der Falllösung fehlt, welche im Selbststudium oft nur schwer nachzuholen ist.Nichtantritte zur Klausur werden mit 0 Punkten beurteilt. Es ist jedoch möglich, sich bis zum Tag vor der 1. Klausur per E-Mail von der gesamten APÜ abzumelden. Die Angabe eines Grundes ist nicht erforderlich. Schreiben Sie also keine Klausur und melden sich auch nicht bis zum Tag vor der 1. Klausur ab, werden Sie mit "Nicht genügend" (5) beurteilt.
Beurteilt wird nach einem Punktesystem, wobei insgesamt 25 Punkte vergeben werden. Davon entfallen 20 Punkte auf die Klausur und fünf Punkte auf die Mitarbeit. Zum Erwerb eines positiven Zeugnisses müssen Sie
1.) auf eine der zwei Klausuren mindestens 10 von 20 Punkten (Mindestanforderung),
2.) durch qualifizierte Mitarbeit mindestens einen von fünf Punkten (Mindestanforderung), und
3.) insgesamt mindestens 12,5 Punkte erreichen (Beurteilungsmaßstab).
Die Klausur mit der höchsten Punkteanzahl wird zur Beurteilung herangezogen. Zur Punktevergabe bei der Mitarbeit siehe Abschnitt "Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel".Beispiele:
10P Klausur + 1P Mitarbeit = 11P: zwar Mindestanforderungen erfüllt, jedoch nicht Limit des Beurteilungsmaßstabs, daher negative Beurteilung
9P Klausur + 5P Mitarbeit = 14P: Zwar Limit des Beurteilungsmaßstabs erfüllt, jedoch nicht die Mindestanforderungen der Klausur, daher negative Beurteilung
15P Klausur + 0P Mitarbeit =15P: Zwar Limit des Beurteilungsmaßstabs erfüllt, jedoch nicht die Mindestanforderungen der Mitarbeit, daher negative Beurteilung
10P Klausur + 3P Mitarbeit=13P: Alle Mindestanforderungen erfüllt, als auch das Limit des Beurteilungsmaßstabes, daher positive BeurteilungIn der Vergangenheit haben immer wieder Studierende das Kriterium der Mitarbeit nicht ernst genommen. Sie haben vielfältige Möglichkeiten zur Mitarbeit, nutzen Sie diese. Wer am Schluss das Mindesterfordernis der Mitarbeit nicht aufweist, wird ausnahmslos negativ beurteilt, unabhängig vom Ausgang der Klausur.
Beurteilt wird nach einem Punktesystem, wobei insgesamt 25 Punkte vergeben werden. Davon entfallen 20 Punkte auf die Klausur und fünf Punkte auf die Mitarbeit. Zum Erwerb eines positiven Zeugnisses müssen Sie
1.) auf eine der zwei Klausuren mindestens 10 von 20 Punkten (Mindestanforderung),
2.) durch qualifizierte Mitarbeit mindestens einen von fünf Punkten (Mindestanforderung), und
3.) insgesamt mindestens 12,5 Punkte erreichen (Beurteilungsmaßstab).
Die Klausur mit der höchsten Punkteanzahl wird zur Beurteilung herangezogen. Zur Punktevergabe bei der Mitarbeit siehe Abschnitt "Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel".Beispiele:
10P Klausur + 1P Mitarbeit = 11P: zwar Mindestanforderungen erfüllt, jedoch nicht Limit des Beurteilungsmaßstabs, daher negative Beurteilung
9P Klausur + 5P Mitarbeit = 14P: Zwar Limit des Beurteilungsmaßstabs erfüllt, jedoch nicht die Mindestanforderungen der Klausur, daher negative Beurteilung
15P Klausur + 0P Mitarbeit =15P: Zwar Limit des Beurteilungsmaßstabs erfüllt, jedoch nicht die Mindestanforderungen der Mitarbeit, daher negative Beurteilung
10P Klausur + 3P Mitarbeit=13P: Alle Mindestanforderungen erfüllt, als auch das Limit des Beurteilungsmaßstabes, daher positive BeurteilungIn der Vergangenheit haben immer wieder Studierende das Kriterium der Mitarbeit nicht ernst genommen. Sie haben vielfältige Möglichkeiten zur Mitarbeit, nutzen Sie diese. Wer am Schluss das Mindesterfordernis der Mitarbeit nicht aufweist, wird ausnahmslos negativ beurteilt, unabhängig vom Ausgang der Klausur.
Examination topics
Die Klausuren umfassen alle Themen des AT und des BT die bis zum jeweiligen Klausurtermin in der APÜ be- bzw. angesprochen wurden. Nicht jedes Thema kann in der Einheit umfassend behandelt werden.Diese nicht besprochenen Aspekte sind von den Studierenden im Eigenstudium zu erarbeiten. Eine Bekanntgabe des Prüfungsstoffes im Detail erfolgt rechtzeitig vor dem jeweiligen Klausurtermin.
Reading list
Sie müssen den Stoff beherrschen. Mit welchen Lernbehelfen Sie den Stoff erarbeiten, ist für mich nebensächlich. Wählen Sie jene Lernbehelfe aus, mit denen Sie am besten zurechtkommen und welche den behandelten Stoff abdecken.Eine Übersicht der Lernbehelfe finden Sie auf der Institutshomepage:
https://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/Darüber hinaus gibt es auch noch andere Lernbehelfe, zB Skripten, deren Qualität ich nicht beurteilen kann. Skripten mögen für die APÜ noch ausreichen, für die PÜ und Modulprüfung sicherlich nicht. Ich empfehle daher, den Stoff gleich anhand der Lehrbücher zu erlernen.
https://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/Darüber hinaus gibt es auch noch andere Lernbehelfe, zB Skripten, deren Qualität ich nicht beurteilen kann. Skripten mögen für die APÜ noch ausreichen, für die PÜ und Modulprüfung sicherlich nicht. Ich empfehle daher, den Stoff gleich anhand der Lehrbücher zu erlernen.
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Last modified: Th 31.03.2022 00:15
Nehmen Sie unbedingt zu jeder Einheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit!