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030176 UE Preparation to FÜM I (2019S)
Continuous assessment of course work
Labels
Registration/Deregistration
Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).
- Registration is open from Th 28.03.2019 00:01 to Mo 29.04.2019 23:59
- Deregistration possible until Th 02.05.2019 23:59
Details
max. 90 participants
Language: German
Lecturers
Classes (iCal) - next class is marked with N
- Thursday 02.05. 16:00 - 17:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Tuesday 07.05. 16:00 - 17:30 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Wednesday 08.05. 16:00 - 17:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Friday 10.05. 16:00 - 17:30 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Monday 13.05. 16:00 - 17:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Wednesday 15.05. 16:00 - 17:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Friday 17.05. 16:00 - 17:30 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Monday 20.05. 16:00 - 17:30 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Tuesday 21.05. 16:00 - 17:30 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Monday 27.05. 16:00 - 17:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Information
Aims, contents and method of the course
Diese Übung dient der Vorbereitung auf den europarechtlichen Teil der FÜM I. Im Laufe der LV wird der Prüfungsstoff (Skript: Thomas Jaeger, Einführung in das Europarecht) unter anderem anhand von Wiederholungsfragen durchbesprochen.
Assessment and permitted materials
-Leistungskontrolle: Schriftlicher Zwischentest (max 20 Punkte) und Abschlusstest (max 30 Punkte). Mündliche Mitarbeit während der LV ist freiwillig und verbessert die Note. Jedes Mitarbeitsplus ist 1,5 Punkte wert.
Folgender Notenschlüssel wird angewandt: Sehr gut: ab 48 Punkten; Gut: 41-47 Punkte; Befriedigend: 33-40 Punkte; Genügend: 25-32 Punkte; Nicht Genügend: 0-24 Punkte).
-erlaubte Hilfsmittel während der Tests: Gesetzestext (zB Kodex Europarecht, LexisNexis; alle sonstigen unkommentierten Gesetzestexte, zB ausgedruckte Fassungen zu EUV, AEUV, Grundrechtecharta oder LexPack FÜM 1)
Folgender Notenschlüssel wird angewandt: Sehr gut: ab 48 Punkten; Gut: 41-47 Punkte; Befriedigend: 33-40 Punkte; Genügend: 25-32 Punkte; Nicht Genügend: 0-24 Punkte).
-erlaubte Hilfsmittel während der Tests: Gesetzestext (zB Kodex Europarecht, LexisNexis; alle sonstigen unkommentierten Gesetzestexte, zB ausgedruckte Fassungen zu EUV, AEUV, Grundrechtecharta oder LexPack FÜM 1)
Minimum requirements and assessment criteria
-Leistungskontrolle: Es müssen mind 25 Punkte für eine positive Note erreicht werden. Punkte können durch den Zwischentest, den Abschlusstest und Mitarbeit gesammelt werden.
Examination topics
-Skript: Thomas Jaeger, Einführung in das Europarecht (2. Auflage 2018)
Reading list
A. Pflichtliteratur:
-Jaeger, Einführung in das Europarecht (facultas, 2. Auflage 2018)
-Gesetzestext (z.B. Kodex Europarecht, LexisNexis; alle sonstigen unkommentierten Gesetzestexte, zB ausgedruckte Fassungen zu EUV, AEUV, Grundrechtecharta oder LexPack FÜM 1)B. Weiterführende Literatur (optional):
-Kopetzki/Potocnik-Manzouri/Safron/Tillian/Wieser, Casebook Europarecht (facultas, Neubearbeitung 1. Auflage 2019)
-Jaeger, Materielles Europarecht (LexisNexis, 2017)
-Isak, Europarecht I und II (2-teilig; LexisNexis, 9. Auflage 2018)
-Schuhmacher, Europarecht II (LexisNexis, 7. Auflage 2018)
-Klamert, EU-Recht (Manz, 2. Auflage 2018)C. In der Zeitschrift JAP finden Sie Musterlösungen für den europarechtlichen Teil der FÜM I. Achtung: Auf Aktualität dieser Musterlösungen achten! (optional)D. Hinweis hinsichtlich der Markierung des Gesetzestextes:
Zulässige Kennzeichnungen: Farbliche Hervorhebungen sind zulässig. Artikelverweise sind zulässig. Jedenfalls nicht erlaubt sind darüber hinausgehende Kommentierungen, Anmerkungen, Stichworte oder Informationen. Sonstige Markierungen (Anstreichungen, Unterstreichungen, Symbole etc) sind dann unzulässig, wenn sie offenkundig nur der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen. Es gilt die Unschuldsvermutung. Das Einlegen von Post-its ist erlaubt, die Post-its dürfen aber nur mit Verweisen auf die jeweilige Vertragsbestimmung (zB Art 263 AEUV) beschriftet sein, nicht jedoch mit Überschriften oder Stichworten (zB Nichtigkeitsklage)
-Jaeger, Einführung in das Europarecht (facultas, 2. Auflage 2018)
-Gesetzestext (z.B. Kodex Europarecht, LexisNexis; alle sonstigen unkommentierten Gesetzestexte, zB ausgedruckte Fassungen zu EUV, AEUV, Grundrechtecharta oder LexPack FÜM 1)B. Weiterführende Literatur (optional):
-Kopetzki/Potocnik-Manzouri/Safron/Tillian/Wieser, Casebook Europarecht (facultas, Neubearbeitung 1. Auflage 2019)
-Jaeger, Materielles Europarecht (LexisNexis, 2017)
-Isak, Europarecht I und II (2-teilig; LexisNexis, 9. Auflage 2018)
-Schuhmacher, Europarecht II (LexisNexis, 7. Auflage 2018)
-Klamert, EU-Recht (Manz, 2. Auflage 2018)C. In der Zeitschrift JAP finden Sie Musterlösungen für den europarechtlichen Teil der FÜM I. Achtung: Auf Aktualität dieser Musterlösungen achten! (optional)D. Hinweis hinsichtlich der Markierung des Gesetzestextes:
Zulässige Kennzeichnungen: Farbliche Hervorhebungen sind zulässig. Artikelverweise sind zulässig. Jedenfalls nicht erlaubt sind darüber hinausgehende Kommentierungen, Anmerkungen, Stichworte oder Informationen. Sonstige Markierungen (Anstreichungen, Unterstreichungen, Symbole etc) sind dann unzulässig, wenn sie offenkundig nur der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen. Es gilt die Unschuldsvermutung. Das Einlegen von Post-its ist erlaubt, die Post-its dürfen aber nur mit Verweisen auf die jeweilige Vertragsbestimmung (zB Art 263 AEUV) beschriftet sein, nicht jedoch mit Überschriften oder Stichworten (zB Nichtigkeitsklage)
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Last modified: Th 31.03.2022 00:15