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030261 UE Preparation to FÜM I (2016W)
Continuous assessment of course work
Labels
Registration/Deregistration
Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).
- Registration is open from Tu 01.11.2016 00:01 to Fr 02.12.2016 23:59
- Deregistration possible until Fr 02.12.2016 23:59
Details
Language: German
Lecturers
Classes (iCal) - next class is marked with N
- Monday 05.12. 14:00 - 16:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Tuesday 06.12. 16:00 - 18:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Wednesday 07.12. 16:00 - 18:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Monday 12.12. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Tuesday 13.12. 18:00 - 20:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Wednesday 14.12. 16:00 - 20:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Information
Aims, contents and method of the course
Assessment and permitted materials
-Die Note setzt sich aus einem schriftlichen Zwischentest (20 Punkte) sowie einem schriftlichen Abschlusstest (30 Punkte) zusammen. Mitarbeit ist freiwillig und verbessert die Note (1,5 Punkte für jedes Mitarbeitsplus).
-Punkteschlüssel: Sehr gut: 48 - 50 und mehr; Gut: 41 - 47; Befriedigend: 33 - 40; Genügend: 25 - 32; Nicht genügend: 0- 24
-Die Texte zur FÜM I (EUV, AEUV, GRC...) sollten während der Tests verwendet werden.
-Punkteschlüssel: Sehr gut: 48 - 50 und mehr; Gut: 41 - 47; Befriedigend: 33 - 40; Genügend: 25 - 32; Nicht genügend: 0- 24
-Die Texte zur FÜM I (EUV, AEUV, GRC...) sollten während der Tests verwendet werden.
Minimum requirements and assessment criteria
Es müssen mindestens 25 Punkte erreicht werden (siehe Art der Leistungskontrolle).
Examination topics
Reading list
A. Pflichtliteratur (ab dem FÜM I-Prüfungstermin November 2016):
-Thomas Jaeger, Einführung in das Europarecht (1. Aufl. 2016, Verlag Facultas)
-Gesetzestext (z.B. Kodex Europarecht, LexisNexis, 23. Auflage vom 1.2.2016; alle sonstigen unkommentierten Gesetzestexte (z.B. ausgedruckte Fassungen zu EUV, AEUV, Grundrechtecharta oder LexPack FÜM 1)B. Weiterführende Literatur (optional):
-Roland Bieber / Astrid Epiney / Marcel Haag, Die Europäische Union (11. Aufl. 2015)
-Marcus Klamert, EU-Recht (Manz, 2015)
-Hubert Isak, Europarecht I (2-teilig; LexisNexis, 7. Aufl. 2014)
-Florian Schuhmacher, Europarecht II (LexisNexis, 6. Aufl. 2014)C. In der Zeitschrift JAP finden Sie Musterlösungen für den europarechtlichen Teil der FÜM I. Achtung: Auf Aktualität dieser Musterlösungen achten! (optional)D. Hinweis hinsichtlich der Markierung des Gesetzestextes:
Zulässige Kennzeichnungen: Farbliche Hervorhebungen sind zulässig. Artikelverweise sind zulässig. Jedenfalls nicht erlaubt sind darüber hinausgehende Kommentierungen, Anmerkungen, Stichworte oder Informationen. Sonstige Markierungen (Anstreichungen, Unterstreichungen, Symbole etc.) sind dann unzulässig, wenn sie offenkundig nur der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen. Es gilt die Unschuldsvermutung. Das Einlegen von Post-its ist erlaubt, die Post-its dürfen aber nur mit Verweisen auf die jeweilige Vertragsbestimmung (zB Art. 263 AEUV) beschriftet sein, nicht jedoch mit Überschriften oder Stichworten (zB Nichtigkeitsklage).
-Thomas Jaeger, Einführung in das Europarecht (1. Aufl. 2016, Verlag Facultas)
-Gesetzestext (z.B. Kodex Europarecht, LexisNexis, 23. Auflage vom 1.2.2016; alle sonstigen unkommentierten Gesetzestexte (z.B. ausgedruckte Fassungen zu EUV, AEUV, Grundrechtecharta oder LexPack FÜM 1)B. Weiterführende Literatur (optional):
-Roland Bieber / Astrid Epiney / Marcel Haag, Die Europäische Union (11. Aufl. 2015)
-Marcus Klamert, EU-Recht (Manz, 2015)
-Hubert Isak, Europarecht I (2-teilig; LexisNexis, 7. Aufl. 2014)
-Florian Schuhmacher, Europarecht II (LexisNexis, 6. Aufl. 2014)C. In der Zeitschrift JAP finden Sie Musterlösungen für den europarechtlichen Teil der FÜM I. Achtung: Auf Aktualität dieser Musterlösungen achten! (optional)D. Hinweis hinsichtlich der Markierung des Gesetzestextes:
Zulässige Kennzeichnungen: Farbliche Hervorhebungen sind zulässig. Artikelverweise sind zulässig. Jedenfalls nicht erlaubt sind darüber hinausgehende Kommentierungen, Anmerkungen, Stichworte oder Informationen. Sonstige Markierungen (Anstreichungen, Unterstreichungen, Symbole etc.) sind dann unzulässig, wenn sie offenkundig nur der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen. Es gilt die Unschuldsvermutung. Das Einlegen von Post-its ist erlaubt, die Post-its dürfen aber nur mit Verweisen auf die jeweilige Vertragsbestimmung (zB Art. 263 AEUV) beschriftet sein, nicht jedoch mit Überschriften oder Stichworten (zB Nichtigkeitsklage).
Association in the course directory
Last modified: Th 31.03.2022 00:15
Die wichtigsten Aspekte des Stoffs werden im Rahmen von einführenden Präsentationen sowie Musterfragen und kleinen Fällen durchbesprochen.