030271 PR The protection of human rights in Austria in practice (2015W)
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Um sich entsprechend in die Lehrveranstaltung einbringen und auch von ihr profitieren zu können, wird empfohlen, diese erst bei Vorliegen von Grundkenntnissen des öffentlichen Rechts und des Grundrechtsschutzes zu besuchen.Anwesenheit:
Grundsätzlich ist eine ständige Anwesenheit erforderlich. Die Abwesenheit zu einem Termin des Theorieteils und zwei Exkursionsterminen wird jedoch toleriert. Jedenfalls erforderlich ist die Teilnahme am Prozessspiel (Beurteilungskriterium).
Registration/Deregistration
- Registration is open from Mo 24.08.2015 00:01 to Fr 09.10.2015 23:59
- Deregistration possible until Fr 09.10.2015 23:59
Details
Lecturers
Classes (iCal) - next class is marked with N
Termine:
Vorbesprechung: 15.10.2015, 16.45-18.15, SEM 51
Theorieteil: 19.10.2015, 15.00-18.00, SEM 51
02.11.2015, 15.00-18.00, SEM 51
Schriftlicher Test: 14.12.2015, 15.00-16.30, SEM 51
Prozessspiel: 11.01.2016, von 10.00 bis ca. 15.30 (mit einstündiger Mittagspause), Festsaal des Stöcklgebäudes am Campus (Altes AKH)
Termine für den Besuch von Rechtsschutzeinrichtungen:
Diese Termine werden - um die Teilnahme an möglichst allen Terminen für alle zu ermöglichen - in Absprache mit den Studierenden in den Monaten November, Dezember und Jänner stattfinden.
Bitte daher zur Vorbesprechung unbedingt einen Terminkalender mitnehmen!
Keine Terminkoordination bzw. -planung ist leider hinsichtlich des Besuchs einer mündlichen Verhandlung beim Verfassungsgerichtshof möglich (Verhandlungstermine werden immer erst ein bis zwei Wochen vorher vom Verfassungsgerichtshof bekannt gegeben).
- Thursday 15.10. 16:45 - 18:15 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
- Monday 19.10. 15:00 - 18:00 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
- Monday 02.11. 15:00 - 18:00 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
- Monday 14.12. 15:00 - 16:30 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
Information
Aims, contents and method of the course
Assessment and permitted materials
Wer die Lehrveranstaltung unentschuldigt ohne wichtigen Grund abbricht (insbesondere wenn eine Rolle im Prozessspiel übernommen, diese dann aber nicht ausgeübt wird), muss leider negativ beurteilt werden.
Gewichtung bei der Beurteilung: Test: 35 %, Schriftsatz für Prozessspiel: 35 %, mündliche Leistung beim Prozessspiel: 30 %
Beispiele: Test: Gut, Schriftsatz: Sehr gut, mündliche Leistung: Sehr gut = Gesamtnote Sehr gut
Test: Gut, Schriftsatz: Gut, mündliche Leistung: Sehr gut = Gesamtnote Gut
Test: Befriedigend, Schriftsatz: Sehr gut, mündliche Leistung: Sehr gut = Gesamtnote GutErlaubte Hilfsmittel für den Test: Es gilt "open book", d.h. es dürfen alle Hilfsmittel verwendet werden (Lehrveranstaltungsunterlagen, Lehrbücher etc.), die für die Fragenbeantwortung hilfreich erscheinen; unzulässig ist allerdings die Kommunikation mit Dritten, insbesondere mit den anderen LehrveranstaltungsteilnehmerInnen.
1. Theorieteil: In vier Lehrveranstaltungseinheiten à 90 Minuten, die auf zwei Termine geblockt werden, wird ein Überblick über den Grundrechtsschutz in Österreich geboten.
2. Prozessspiel: Weitere drei Lehrveranstaltungseinheiten sollen einem am 11.01.2016 stattfindenden Prozessspiel unter aktiver Beteiligung der LehrveranstaltungsteilnehmerInnen gewidmet sein. Das Thema des Prozessspiels und die Verteilung der Rollen - die auch jeweils die Ausarbeitung von Schriftsätzen beinhalten - werden im Rahmen des Theorieteils bekannt gegeben bzw vereinbart werden.
3. Besuch von Rechtsschutzeinrichtungen: Ca. sieben Lehrveranstaltungseinheiten sollen schließlich dem Besuch von Rechtsschutzeinrichtungen dienen. Geplant sind unter anderem Führungen beim Verfassungsgerichtshof und beim Verwaltungsgerichtshof sowie der Besuch von mündlichen Verhandlungen beim Verfassungsgerichtshof und beim Bundesverwaltungsgericht. Des Weiteren werden wir auch Einblicke in die praktische Arbeit der Volksanwaltschaft erhalten. Details zum Besuchsprogramm werden in der Vorbesprechung bekannt gegeben werden und werden in weiterer Folge auch auf der Lernplattform Moodle abrufbar sein.