Universität Wien
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030315 UE Preparation for FÜM I - European Law (2021S)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Continuous assessment of course work
REMOTE

Registration/Deregistration

Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).

Details

max. 90 participants
Language: German

Lecturers

Classes (iCal) - next class is marked with N

Beim ersten Termin besteht "Anwesenheitspflicht" bei der digitalen Live-Einheit. Wenn Sie ohne rechtzeitige Entschuldigung bei der ersten Einheit fehlen, werden Sie automatisch abgemeldet.

  • Wednesday 26.05. 10:30 - 12:00 Digital
  • Thursday 27.05. 10:30 - 12:00 Digital
  • Monday 31.05. 10:30 - 12:00 Digital
  • Tuesday 01.06. 10:30 - 12:00 Digital
  • Monday 07.06. 10:30 - 12:00 Digital
  • Tuesday 08.06. 10:30 - 12:00 Digital
  • Thursday 10.06. 10:30 - 12:00 Digital
  • Monday 14.06. 10:30 - 12:00 Digital
  • Tuesday 15.06. 10:30 - 12:00 Digital
  • Thursday 17.06. 10:30 - 12:00 Digital

Information

Aims, contents and method of the course

Diese Übung dient der Vorbereitung auf den europarechtlichen Teil der FÜM I. Im Laufe der LV wird der Prüfungsstoff unter anderem anhand von Wiederholungsfragen und kurzen Fällen und Beispielen aufbereitet.
Die Einheiten werden digital im Moodle-Kurs abgehalten (mittels Video-Livestream), auch die Klausuren und Mitarbeitsmöglichkeiten wird es dort geben.
Die Live-Einheiten werden aufgezeichnet und den Studierenden für einen kurzen Zeitraum online zum Nachschauen zur Verfügung gestellt.

Assessment and permitted materials

-Leistungskontrolle: Zwischenklausur (max 20 Punkte) und Abschlussklausur (max 30 Punkte). Mitarbeit während der LV ist freiwillig und verbessert die Note. Die Klausuren finden während der Live-Einheiten auf Moodle statt. Es genügt eine positive Klausurnote, sofern Sie insgesamt genügend Punkte in der Lehrveranstaltung sammeln.
-erlaubte Hilfsmittel während der schriftlichen Tests: Gesetzestext (zB Kodex Europarecht, LexisNexis; alle sonstigen unkommentierten Gesetzestexte, zB ausgedruckte Fassungen zu EUV, AEUV, Grundrechtecharta oder LexPack FÜM 1).

Minimum requirements and assessment criteria

-Leistungskontrolle: Es müssen insgesamt mind 25 Punkte für eine positive Note erreicht werden. Punkte können durch die Zwischenklausur, die Abschlussklausur und Mitarbeit gesammelt werden. Es müssen nicht beide Klausuren geschrieben werden, sofern Sie eine positive Klausurnote haben und insgesamt genügend Punkte in der Lehrveranstaltung sammeln.

Examination topics

-Skript: Thomas Jaeger, Einführung in das Europarecht (3. Auflage 2020, facultas)

Reading list

A. Pflichtliteratur:
-Thomas Jaeger, Einführung in das Europarecht (3. Auflage 2020, facultas)
-Gesetzestext (zB Kodex Europarecht, LexisNexis; alle sonstigen unkommentierten Gesetzestexte, zB ausgedruckte Fassungen zu EUV, AEUV, Grundrechtecharta oder LexPack FÜM 1)

B. Weiterführende Literatur (optional):
-Kopetzki/Potocnik-Manzouri/Safron/Tillian/Wieser, Casebook Europarecht (Neubearbeitung 1. Auflage 2019, facultas)
-Hubert Isak, Europarecht I und II (2-teilig; 9. Auflage 2018, LexisNexis)
-Florian Schuhmacher, Europarecht II (7. Auflage 2018, LexisNexis)
-Marcus Klamert, EU-Recht (2. Auflage 2018, Manz)
-Thomas Jaeger, Materielles Europarecht (2. Auflage 2020, LexisNexis)

C. In der Zeitschrift JAP finden Sie Musterlösungen für den europarechtlichen Teil der FÜM I. Achtung: Auf Aktualität dieser Musterlösungen achten! (optional)

D. Hinweis hinsichtlich der Markierung des Gesetzestextes:
Zulässige Kennzeichnungen: Farbliche Hervorhebungen sind zulässig. Artikelverweise sind zulässig. Jedenfalls nicht erlaubt sind darüber hinausgehende Kommentierungen, Anmerkungen, Stichworte oder Informationen. Sonstige Markierungen (Anstreichungen, Unterstreichungen, Symbole etc) sind dann unzulässig, wenn sie offenkundig nur der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen. Das Einlegen von Post-its ist erlaubt, die Post-its dürfen aber nur mit Verweisen auf die jeweilige Vertragsbestimmung (zB Art 263 AEUV) beschriftet sein, nicht jedoch mit Überschriften oder Stichworten (zB Nichtigkeitsklage)

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Last modified: Fr 12.05.2023 00:11