Warning! The directory is not yet complete and will be amended until the beginning of the term.
030458 PF StEOP: Compulsory Practical Exercise on Civilian Foundations (2022S)
Sachenrecht
Continuous assessment of course work
Labels
STEOP
Registration/Deregistration
Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).
- Registration is open from Mo 07.02.2022 00:01 to Mo 21.02.2022 23:59
- Deregistration possible until Mo 14.03.2022 23:59
Details
max. 88 participants
Language: German
Lecturers
Classes (iCal) - next class is marked with N
- Thursday 10.03. 15:00 - 17:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Thursday 17.03. 15:00 - 17:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Thursday 24.03. 15:00 - 17:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Thursday 31.03. 15:00 - 17:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Thursday 07.04. 15:00 - 17:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Thursday 28.04. 15:00 - 17:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Thursday 05.05. 15:00 - 17:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Thursday 12.05. 15:00 - 17:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Thursday 19.05. 15:00 - 17:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Thursday 02.06. 15:00 - 17:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Thursday 09.06. 15:00 - 17:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Thursday 23.06. 15:00 - 17:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Information
Aims, contents and method of the course
Ziel der Übung ist die die Erarbeitung und Vertiefung des diplomprüfungsrelevanten Stoffes des römischen Sachenrechts anhand von Fällen, das Hauptaugenmerk gilt dem Erlernen von Falllösungstechnik.
Assessment and permitted materials
Während der Übung finden regulär zwei Klausuren statt.
Student*innen können zur Nachtragsklausur antreten, wenn sie aufgrund der ersten zwei Klausuren negativ sind.
Student*innen können zur Nachtragsklausur antreten, wenn sie aufgrund der ersten zwei Klausuren negativ sind.
Minimum requirements and assessment criteria
Es wird vorausgesetzt, dass die Student*innen regelmäßig anwesend sind (zweimal unentschuldigt darf gefehlt werden).
Damit die Lehrveranstaltung positiv abgeschlossen wird, muss ein positiver Notenschnitt aus beiden Klausuren erreicht werden.
Steht ein Student auf einer Zwischennote, erhält er die bessere Note, wenn die Note auf die zweite Klausur eine bessere ist. Damit sollen jene Studentinnen und Studenten belohnt werden, die vielleicht zunächst Schwierigkeiten haben, aber mitlernen und ihre Leistung im Laufe des Semesters steigern. Dies gilt nicht, wenn die erste Note ein „Nicht Genügend“ und die zweite ein „Genügend“ ist.
Ist die erste Note besser als die zweite, wird bei den Noten von 1 bis 4 abgerundet.
Student*innen können zur Nachtragsklausur antreten, wenn sie aufgrund der ersten zwei Klausuren negativ sind. Dies bedeutet, dass beide Klausuren negativ oder nur eine mit einem „Genügend“ und eine mit einem „Nicht Genügend“ beurteilt wurde. Die Nachtragsklausur ersetzt die schlechtere der beiden ersten Klausuren. Wer somit zwei „Nicht Genügend“ auf die ersten beiden Klausuren erhalten hat, be-nötigt bei der Nachtragsklausur zumindest ein „Befriedigend“.
Damit die Lehrveranstaltung positiv abgeschlossen wird, muss ein positiver Notenschnitt aus beiden Klausuren erreicht werden.
Steht ein Student auf einer Zwischennote, erhält er die bessere Note, wenn die Note auf die zweite Klausur eine bessere ist. Damit sollen jene Studentinnen und Studenten belohnt werden, die vielleicht zunächst Schwierigkeiten haben, aber mitlernen und ihre Leistung im Laufe des Semesters steigern. Dies gilt nicht, wenn die erste Note ein „Nicht Genügend“ und die zweite ein „Genügend“ ist.
Ist die erste Note besser als die zweite, wird bei den Noten von 1 bis 4 abgerundet.
Student*innen können zur Nachtragsklausur antreten, wenn sie aufgrund der ersten zwei Klausuren negativ sind. Dies bedeutet, dass beide Klausuren negativ oder nur eine mit einem „Genügend“ und eine mit einem „Nicht Genügend“ beurteilt wurde. Die Nachtragsklausur ersetzt die schlechtere der beiden ersten Klausuren. Wer somit zwei „Nicht Genügend“ auf die ersten beiden Klausuren erhalten hat, be-nötigt bei der Nachtragsklausur zumindest ein „Befriedigend“.
Examination topics
10. 3. 2022 Rechtsgeschichte, Eigentum als elementares Sachenrecht
17. 3. 2022 Eigentum vs. Besitz, Grundzüge der Falllösung
24. 3. 2022 Eigentumserwerb durch Übereignung, Besitzerhalt und -verlust
31. 3. 2022 Ersitzung
7. 4. 2022 Klausur I
28. 4. 2022 Eigentumsprozess
5. 5. 2022 Natürlicher Eigentumserwerb
12. 5. 2022 Pfandrecht I
19. 5. 2022 Klausur II
2. 6. 2022 Pfandrecht II
9. 6. 2022 Nachtragsklausur
23. 6. 2022 Servitute, offene Fragen
17. 3. 2022 Eigentum vs. Besitz, Grundzüge der Falllösung
24. 3. 2022 Eigentumserwerb durch Übereignung, Besitzerhalt und -verlust
31. 3. 2022 Ersitzung
7. 4. 2022 Klausur I
28. 4. 2022 Eigentumsprozess
5. 5. 2022 Natürlicher Eigentumserwerb
12. 5. 2022 Pfandrecht I
19. 5. 2022 Klausur II
2. 6. 2022 Pfandrecht II
9. 6. 2022 Nachtragsklausur
23. 6. 2022 Servitute, offene Fragen
Reading list
Benötigte Literatur:
Benke/Meissel, Übungsbuch zum römischen Sachenrecht, 11. Aufl. (2018).Empfohlene Literatur:
Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht, 12. Aufl. (2021).
Hausmaninger/Selb/Gamauf, Römisches Privatrecht, 9. Aufl. (2001).
Olechowski/Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht, 4. Aufl. (2020).
Benke/Meissel, Übungsbuch zum römischen Sachenrecht, 11. Aufl. (2018).Empfohlene Literatur:
Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht, 12. Aufl. (2021).
Hausmaninger/Selb/Gamauf, Römisches Privatrecht, 9. Aufl. (2001).
Olechowski/Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht, 4. Aufl. (2020).
Association in the course directory
Last modified: We 30.03.2022 11:27