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030584 PKU Case study course in public law (2025S)
Preparation for the FÜM III
Continuous assessment of course work
Labels
Registration/Deregistration
Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).
- Registration is open from We 07.05.2025 00:01 to Th 15.05.2025 23:59
- Deregistration possible until Tu 20.05.2025 23:59
Details
max. 80 participants
Language: German
Lecturers
Classes (iCal) - next class is marked with N
- N Monday 19.05. 10:30 - 11:30 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 (Kickoff Class)
- Friday 23.05. 09:00 - 13:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Monday 02.06. 09:00 - 12:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Monday 02.06. 14:00 - 17:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Friday 06.06. 09:00 - 13:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Monday 16.06. 09:00 - 12:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Monday 16.06. 14:00 - 17:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Information
Aims, contents and method of the course
Zur Vorbereitung auf die FÜM III (Juni 2025) wird die Prüfungssituation anhand von zwei vierstündigen Klausuren simuliert. In den Klausurbesprechungen gehen wir auf häufige Fehler ein und trainieren die strukturierte Falllösung. Jede Klausurbesprechung wird zweimal gehalten (Vor- und Nachmittag).
Assessment and permitted materials
Zwei schriftliche Klausuren.
Erlaubte Hilfsmittel sind unkommentierte Gesetzestexte (zB die Kodizes Verfassungsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht und besonderes Verwaltungsrecht). Diese dürfen farblich markiert sein. Erlaubt sind Verweise auf andere Gesetzesbestimmungen (zB "§ 3 AVG"), nicht aber darüber hinausgehende Anmerkungen (zB "§ 3 AVG Zuständigkeit"). „Post-its“ sind erlaubt, dürfen aber nur mit Verweisen oder mit Gesetzestiteln beschriftet sein.
Erlaubte Hilfsmittel sind unkommentierte Gesetzestexte (zB die Kodizes Verfassungsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht und besonderes Verwaltungsrecht). Diese dürfen farblich markiert sein. Erlaubt sind Verweise auf andere Gesetzesbestimmungen (zB "§ 3 AVG"), nicht aber darüber hinausgehende Anmerkungen (zB "§ 3 AVG Zuständigkeit"). „Post-its“ sind erlaubt, dürfen aber nur mit Verweisen oder mit Gesetzestiteln beschriftet sein.
Minimum requirements and assessment criteria
Ein „mit Erfolg teilgenommen (+)“ erhält, wer eine der beiden Klausuren ausarbeitet und abgibt; auf die Note oder bestimmte Mindestpunkte kommt es nicht an. Wer sich nicht rechtzeitig abmeldet und keine Klausur abgibt, wird mit „ohne Erfolg teilgenommen (-)“ beurteilt.
Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen.
Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen.
Examination topics
Es gilt die Stoffabgrenzung der FÜM III.
https://staatsrecht.univie.ac.at/pruefungen/poeschl-magdalena/
https://staatsrecht.univie.ac.at/pruefungen/poeschl-magdalena/
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Last modified: Th 30.01.2025 14:45