030694 VO Forensic Medicine and Law II (from II) (2022S)
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Diese LV ist für Studierende der Rechtswissenschaften und Studierende nicht-medizinischer Fächer ausgerichtet.
Die Zuteilung zu dieser LV erfolgt doppelt:
1. Studierende der juridischen Fakultät müssen sich als MitbelegerIn an der MUW anmelden (Fristen siehe Homepage Mitbelegung Medizinische Universität Wien https://www.meduniwien.ac.at/web/studium-weiterbildung/anmeldung-zulassung/mitbelegung und dann müssen sie sich für die Lehrveranstaltung anmelden. Andernfalls kann kein Zeugnis ausgestellt werden.
Es ist keine persönliche Anmeldung, keine Anmeldung durch Mails an den Vortragenden möglich. Die Ablegung der jeweiligen Prüfung der beiden Vorlesungen "Gerichtliche Medizin für Juristen 1 oder 2" muss durch das für studienrechtliche Angelegenheiten zuständige Organ, z.B. StudiendekanIn, der Universität Ihrer Zulassung ("Stammuniversität") im Voraus genehmigt werden (siehe "Ansuchen um Mitbelegung" Seite 2 unten; Rechtsgrundlage: § 63 Abs. 9 Z 2 Universitätsgesetz 2002 UG).
Das "Ansuchen um Mitbelegung" muss ausgefüllt und mit dem Studienblatt am zuständigen Dekanat bewilligt werden. Dann ist das Formular und das Studienblatt ausschließlich per E-Mail der Medizinischen Universität zu übermitteln.
Sie müssen an Ihrer Stammuniversität die Fortsetzung Ihres Studiums gemeldet haben (durch Einzahlung des ÖH-Beitrags und eines allfälligen Studienbeitrages), erst dann ist die Mitbelegung an anderen Universitäten möglich.Klären Sie bitte vorab mit Ihrer Stammuniversität, ob und in welcher Form die Lehrveranstaltungen/Prüfungen, die Sie im Rahmen der Mitbelegung an der MedUni Wien absolvieren möchten, für Ihr ordentliches Studium an der Stammuniversität anrechenbar sind.
Die Zuteilung zu dieser LV erfolgt doppelt:
1. Studierende der juridischen Fakultät müssen sich als MitbelegerIn an der MUW anmelden (Fristen siehe Homepage Mitbelegung Medizinische Universität Wien https://www.meduniwien.ac.at/web/studium-weiterbildung/anmeldung-zulassung/mitbelegung und dann müssen sie sich für die Lehrveranstaltung anmelden. Andernfalls kann kein Zeugnis ausgestellt werden.
Es ist keine persönliche Anmeldung, keine Anmeldung durch Mails an den Vortragenden möglich. Die Ablegung der jeweiligen Prüfung der beiden Vorlesungen "Gerichtliche Medizin für Juristen 1 oder 2" muss durch das für studienrechtliche Angelegenheiten zuständige Organ, z.B. StudiendekanIn, der Universität Ihrer Zulassung ("Stammuniversität") im Voraus genehmigt werden (siehe "Ansuchen um Mitbelegung" Seite 2 unten; Rechtsgrundlage: § 63 Abs. 9 Z 2 Universitätsgesetz 2002 UG).
Das "Ansuchen um Mitbelegung" muss ausgefüllt und mit dem Studienblatt am zuständigen Dekanat bewilligt werden. Dann ist das Formular und das Studienblatt ausschließlich per E-Mail der Medizinischen Universität zu übermitteln.
Sie müssen an Ihrer Stammuniversität die Fortsetzung Ihres Studiums gemeldet haben (durch Einzahlung des ÖH-Beitrags und eines allfälligen Studienbeitrages), erst dann ist die Mitbelegung an anderen Universitäten möglich.Klären Sie bitte vorab mit Ihrer Stammuniversität, ob und in welcher Form die Lehrveranstaltungen/Prüfungen, die Sie im Rahmen der Mitbelegung an der MedUni Wien absolvieren möchten, für Ihr ordentliches Studium an der Stammuniversität anrechenbar sind.
Registration/Deregistration
Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).
Details
Language: German
Examination dates
Lecturers
Classes
Beginn Freitag 4.3.2022 12:30 - 14:00 im Hörsaal Gerichtsmedizin,
Sensengasse 2, 1090 Wien, dann jeweils Freitags zur gleichen Zeit
Information
Aims, contents and method of the course
Assessment and permitted materials
Minimum requirements and assessment criteria
Examination topics
Reading list
Association in the course directory
Last modified: Mo 20.06.2022 10:28