Universität Wien
Warning! The directory is not yet complete and will be amended until the beginning of the term.

040290 KU Group tax law (MA) (2025S)

Tax Law

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 4 - Wirtschaftswissenschaften
Continuous assessment of course work
Mo 03.03. 09:00-10:00 Digital

Registration/Deregistration

Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).

Details

max. 24 participants
Language: German

Lecturers

Classes (iCal) - next class is marked with N

  • Tuesday 04.03. 15:00 - 18:15 Seminarraum 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
  • Tuesday 11.03. 15:00 - 18:15 Seminarraum 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
  • Tuesday 18.03. 09:45 - 13:00 Seminarraum 13 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Tuesday 25.03. 09:45 - 13:00 Seminarraum 13 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Tuesday 01.04. 16:45 - 18:15 Hörsaal 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
  • Tuesday 01.04. 18:30 - 20:00 Hörsaal 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
  • Tuesday 08.04. 09:45 - 13:00 Seminarraum 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
  • Tuesday 29.04. 09:45 - 13:00 Seminarraum 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
  • Tuesday 06.05. 16:45 - 20:00 Hörsaal 8 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock

Information

Aims, contents and method of the course

Ziele sind die vertiefende Auseinandersetzung mit Kernfragen des Konzernsteuerrechts. Nach einer Wiederholung der Grundlagen der Besteuerung von Körperschaften soll den Studierenden anhand von Praxisfällen die Besteuerung von Körperschaften im Konzernverbund sowohl im nationalen als auch internationalen Kontext vermittelt werden. Inhalte sind unter anderem:
• die Besteuerung von Beteiligungen
• Grund- und Sonderfragen der Gruppenbesteuerung
• Maßnahmen zur Vermeidung von Niedrig- und Nichtbesteuerung in grenzüberschreitenden Sachverhalten

Assessment and permitted materials

Insgesamt können in diesem Kurs 100 Punkte erreicht werden.
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt dabei anhand
• der Mitarbeit (in Form von mündlicher Mitarbeit während der einzelnen LV-Einheiten; Anteil an der Gesamtnote: 10% = 10 Punkte),
• der Übernahme der Funktion als Sparring-Partner für eine zugewiesene LV-Einheit (beinhaltet eine Besprechung der Fälle während der LV-Einheit und die Funktion als Ansprechpartner für die Vortragenden in der Einheit; Anteil an der Gesamtnote: 15% = 15 Punkte),
• einer Zwischenklausur (Anteil an der Gesamtnote: 30% = 30 Punkte) und
• einer Endklausur (Anteil an der Gesamtnote: 45% = 45 Punkte).

Die Teilklausuren werden schriftlich in deutscher Sprache abgehalten.

Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, nicht programmierbare Taschenrechner und nicht elektronische Wörterbücher verwendet werden.

Erlaubt sind ausschließlich Unterstreichungen und Markierungen der Textstellen in den Gesetzesausgaben mit Textmarkern udgl sowie die Verwendung durch Post-Its. Post-Its dürfen darüber hinaus nur mit Gesetzestiteln/Gesetzesabkürzungen beschriftet werden. Verboten sind daher insbesondere: jegliche Paragrafenüberschriften, Kommentierungen bzw auch einzelne Wörter, Prüfungsschemata, Sonstige Zeichen, Zusätzliche Blätter sowie Paragraphenverweise und Verweisketten.

Eine Beurteilung erfolgt sobald Studierende zumindest einmal an der Lehrveranstaltung teilgenommen haben (zB Unterschriftsleistung).

Minimum requirements and assessment criteria

Insgesamt können bis zu 100 Punkte erreicht werden; ab 50,5% (= 50,5 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert.
Notenschlüssel:
Nicht Genügend: bis 50% (bis 50 Punkte)
Genügend: 50,5% - 63% (50,5 Punkte - 63 Punkte)
Befriedigend: 63,5% - 74,5% (63,5 Punkte – 74,5 Punkte)
Gut: 75% - 87% (75 Punkte - 87 Punkte)
Sehr Gut: 87,5% - 100% (87,5 Punkte - 100 Punkte)

Bei der Lehrveranstaltung besteht Anwesenheitspflicht. Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen. Sollten Sie an der ersten Einheit nicht teilnehmen können, müssen Sie uns darüber vorab per E-Mail informieren, um weiter am Kurs teilnehmen zu können.
Insgesamt führt mehr als zweimaliges Fernbleiben von der Lehrveranstaltung zu einer negativen Beurteilung. Entschuldigungen für das Fernbleiben sind (mit Ausnahme der ersten Einheit) nicht erforderlich.

Examination topics

Inhalte
• des Lehrbuchs Doralt/Ruppe/Kirchmayr/Mayr, Steuerrecht Band I (13. Auflage, 2024) Kapitel 2 bis 4.
• der zusätzlich durch das Institut ausgegebenen Materialien zur Vorbereitung der jeweiligen Einheiten
• der Fallstudien und Präsentationen

Reading list

Aktuelle Auflage des Kodex Steuergesetze
Doralt/Ruppe/Kirchmayr/Mayr, Steuerrecht Band 1 (13. Auflage, 2024)
Zusätzliche Materialien, die zur Vorbereitung der jeweiligen Einheiten zur Verfügung gestellt werden.
Fälle und PPT-Slides, die ebenso zeitgerecht für die relevanten Lehrveranstaltungs-Einheiten zur Verfügung gestellt werden.

Association in the course directory

Last modified: Fr 24.01.2025 16:25