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240049 VO Legal Pluralism and the Jurisdiction of Indigenous Peoples (3.3.2) (2014S)
Labels
Details
Language: German
Examination dates
- Wednesday 25.06.2014 11:30 - 12:15 Hörsaal A, NIG 4.Stock
- Thursday 02.10.2014 09:45 - 11:15 Hörsaal A, NIG 4.Stock
- Wednesday 17.12.2014
- Wednesday 28.01.2015 09:45 - 11:15 Übungsraum (A414) NIG 4. Stock
- Monday 27.04.2015
Lecturers
Classes (iCal) - next class is marked with N
- Wednesday 19.03. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock
- Wednesday 26.03. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock
- Wednesday 02.04. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock
- Wednesday 09.04. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock
- Wednesday 30.04. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock
- Wednesday 07.05. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock
- Wednesday 14.05. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock
- Wednesday 21.05. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock
- Wednesday 28.05. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock
- Wednesday 04.06. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock
- Wednesday 11.06. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock
- Wednesday 18.06. 11:30 - 13:00 Hörsaal A, NIG 4.Stock
Information
Aims, contents and method of the course
Assessment and permitted materials
Minimum requirements and assessment criteria
Die LV soll wichtigen Grundsatzfragen interkultureller Justiz
verdeutlichen, die in diesem Zusammenhang aufgeworfen werden:
Unterschiedliche Funktionsweisen der traditionellen Rechtsprechung und
staatlichen Justiz, unterschiedliche 'Gerechtigkeitskonzepte'; die
Einbeziehung kultureller Referenzrahmen in die Rechtsprechung; Abgrenzung
der Zuständigkeiten von indigener/kommunaler Justiz zu staatlicher
Rechtsprechung; interkulturelle Verbindlichkeit von (welchen?)
Menschenrechtsstandards; allgemein die Rolle des Rechtspluralismus im
Rahmen einer interkulturellen/plurinationalen Gesellschaft; schliesslich
die Frage der 'Konstruktion' eigener Rechtstradition als Aspekt der
Debatten um ethnische Identitätsbildung..
verdeutlichen, die in diesem Zusammenhang aufgeworfen werden:
Unterschiedliche Funktionsweisen der traditionellen Rechtsprechung und
staatlichen Justiz, unterschiedliche 'Gerechtigkeitskonzepte'; die
Einbeziehung kultureller Referenzrahmen in die Rechtsprechung; Abgrenzung
der Zuständigkeiten von indigener/kommunaler Justiz zu staatlicher
Rechtsprechung; interkulturelle Verbindlichkeit von (welchen?)
Menschenrechtsstandards; allgemein die Rolle des Rechtspluralismus im
Rahmen einer interkulturellen/plurinationalen Gesellschaft; schliesslich
die Frage der 'Konstruktion' eigener Rechtstradition als Aspekt der
Debatten um ethnische Identitätsbildung..
Examination topics
In der Auseinandersetzung um die inhaltlichen Themen sollen Argumente für
und gegen die Entwicklung 'rechtspluralistischer' Strukturen beleuchtet
werden. Wie weit ist es wünschenswert/legitim/menschenrechtlich geboten
oder problematisch, von der formellen Gleichheit in Richtung auf
'kulturspezifische' Anknüpfungen des Rechts abzugehen. Welches
'Kulturkonzept' steht hinter derartigen Zuschreibungen? Welche Rolle hat
anthropologische Gerichtsgutachtertätigkeit in der konkreten Entwicklung
'juristischer Kulturkonzepte' gespielt? Die behandelten Themen sollen
somit kritisch, unter Anknüpfung an vorhandenes Alltags-Vorwissen der
Studierenden über Recht und Staatlichkeit, erarbeitete werden.
Der LV-Leiter kann hier im Besonderen an seine Erfahrungen aus der
Mitarbeit in einem Beratungsprojekt zur Konfliktreduktion zwischen
staatlicher und indigener/kommunaler Justiz in Peru und Ecuador anknüpfen,
das in Kooperation mit dem peruanischen Obersten Gerichts bzw. des
Ausschusses für Justizfragen des ecuadorianischen Parlaments durchgeführt
wurde.
und gegen die Entwicklung 'rechtspluralistischer' Strukturen beleuchtet
werden. Wie weit ist es wünschenswert/legitim/menschenrechtlich geboten
oder problematisch, von der formellen Gleichheit in Richtung auf
'kulturspezifische' Anknüpfungen des Rechts abzugehen. Welches
'Kulturkonzept' steht hinter derartigen Zuschreibungen? Welche Rolle hat
anthropologische Gerichtsgutachtertätigkeit in der konkreten Entwicklung
'juristischer Kulturkonzepte' gespielt? Die behandelten Themen sollen
somit kritisch, unter Anknüpfung an vorhandenes Alltags-Vorwissen der
Studierenden über Recht und Staatlichkeit, erarbeitete werden.
Der LV-Leiter kann hier im Besonderen an seine Erfahrungen aus der
Mitarbeit in einem Beratungsprojekt zur Konfliktreduktion zwischen
staatlicher und indigener/kommunaler Justiz in Peru und Ecuador anknüpfen,
das in Kooperation mit dem peruanischen Obersten Gerichts bzw. des
Ausschusses für Justizfragen des ecuadorianischen Parlaments durchgeführt
wurde.
Reading list
Basisliteratur, (digital verfügbar):
René Kuppe: Indigenes Recht und staatliche Rechtsprechung in
Lateinamerika. Broschüre aus der Reihe "Stärkung indigener Organisationen
in Lateinamerika, GIZ, Eschborn. 2. erweiterte Auflage 2013.
René Kuppe: Indigenes Recht und staatliche Rechtsprechung in
Lateinamerika. Broschüre aus der Reihe "Stärkung indigener Organisationen
in Lateinamerika, GIZ, Eschborn. 2. erweiterte Auflage 2013.
Association in the course directory
Last modified: Mo 07.09.2020 15:39
über interne Konflikte, über Ausübung eigener Jurisdiktion. Die
Anerkennung dieser Rechtsprechungsfunktion indigener Institutionen führt
zu einem Rechtspluralismus innerhalb bestehender Staaten. Gleichzeitig
soll dieser Ansatz sichern, dass Personen gemäß ihrem eigenen kulturellen
'Hintergrund' rechtlich beurteilt werden. Diese Situation wirft eine Reihe
kulturanthropologischer Fragen auf, denen im Rahmen der LV nachgegangen
wird.